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Forum: "Schwangerschaft/ Amtsarzt/ Düsseldorf"
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| Eltern | | von: janne60
erstellt: 14.05.2010 21:34:01 geändert: 14.05.2010 21:35:37 |
Wenn du es in der Schule (Kollegium, SL) bekanntgibst, dauert es erfahrungsgemäß ca. 1 Woche, dann wissen es deine Eltern und Schüler von allein
Jedenfalls war es in allen Fällen an unserer Schule so, die ich mitbekommen habe. Wo die Lecks sind, weiß immer niemand. Jedenfalls würde ich warten, bis du in etwa weißt, wie du die Zeit gestalten möchtest: wann Mutterschutz, wie lange Babyurlaub usw. Wenn du einen Elternabend einberufst, wollen die das nämlich wissen. Sie werden auch danach fragen, wie es mit ihrer Klasse weitergeht. Vor allem im Hinblick auf die Entwicklungsberichte in Kl.4 sind die Eltern seeeehr nervös, wenn der Klassenlehrer plötzlich geht (und wenn der Grund noch so freudig ist, ich spreche da aus eigener Erfahrung).
Ja und das mit dem Amtsarzt ist Quatsch, du bist schwanger, nicht krank! |
| Stimmt, | | von: klexel
erstellt: 15.05.2010 11:21:52 geändert: 15.05.2010 11:39:06 |
den Erlass scheint es seit 2007 zu geben
http://www.rp-online.de/bergischesland/solingen/nachrichten/Schwangere-Lehrerinnen-muessen-zum-Amtsarzt_aid_410734.html
Aber warum musst du es denn gleich im Kollegium bekannt geben?? Es reicht doch, wenn der SL informiert ist. Wenn du ihn verpflichtest zu schweigen, hast du noch ein bisschen Ruhe. Für die Fehltage bis zum Ergebnis der Untersuchung gibts sicher ne kleine Notlüge. So war es zumindest in unserer Schule. Wir hatten (bei 33 KollegInnen) in diesem Jahr 4 Schwangerschaften und haben es relativ spät erfahren, eigentlich nur wegen der Schweinegrippe, weil dann die Kolleginnen auf einmal fehlten.
Und was die Adresse angeht: ein Anruf beim Gesundheitsamt (siehe Link ganz oben), und du wirst erfahren, wo du hinmusst. |
| Du solltest | | von: silberfleck
erstellt: 15.05.2010 12:05:51 geändert: 15.05.2010 12:11:03 |
im eigenen Interesse die Schwangerschaft der SL so früh wie nötig mitteilen.
In RLP ist es so, dass man als Frau bei den amtsärztlichen Untersuchungen zur Verbeamtung (egal welche und wie alt du bist)auf Immunität untersucht wird (zumindest Röteln). Das Ergebnis bekommt man mitgeteilt und man wird bei fehlendem Schutz zur Impfung aufgefordert.
Auch wenn Schwangerschaft grundsätzlich keine Krankheit ist, finde ich ein individuelles Arbeitsverbot durchaus sinnvoll, vor allem, wenn man mit Kindern arbeitet, die relativ häufig Infektionskrankheiten übertragen (bis 12 Jahre).
Ich würde als SL auf jeden Fall im Zweifelsfall eher ein Arbeitsverbot aussprechen, als später zu erfahren, das die Kollegin ein krankes Kind auf die Welt bringt.
Dem Kollegium würde ich reinen Wein einschenken, denn bei einem Arbeitsverbot zählen sie eh 1 und 1 zusammen.
Grundsätzlich darf aber weder der SL noch das Kollegium die Eltern und die Schüler unterrichten. Ich würde darauf bestehen dies selber zu tun, möglichst bevor es äußerlich sichtbar ist. Und Fragen nach deiner Planung nach der Geburt brauchst du auch nicht zu beantworten, wenn du nicht willst. |
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