Die wohlverstandene Fürsorge des Staates für seine Bürger als "rechtspolitischer nationaler Reflex" zu bezeichnen, geht ja wohl kilometerweit am Thema vorbei.
Da kann ich nur sagen:
Gut, daß es in unserem Rechtsstaat diesen "rechtspolitischen nationalen Reflex" sprich: Gewaltenteilung, Grundgesetz und gültige Gesetze gibt. Sonst hätten wir hier bald das Faustrecht.
Ich will solche Leute hier nicht haben. Wenn sie die Gesetze dieses Landes mit Füßen treten, sollten wir sie dabei aktiv unterstützen, dorthin zu gehen, wo ihre eigenwillig gewalttätige Auffassung vom zivilisierten Zusammenleben geteilt wird.