transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 0 Mitglieder online 09.05.2024 02:06:16
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Berufsethos??? - Meinungen gesucht...."

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

<<    < Seite: 2 von 2 
Gehe zu Seite:
Auf dieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2006 12:04:07

Schulhomepage gehören Infos und Bilder von Schulveranstaltungen. Auch wenn das ganze Dorf im Festzelt sitzt - dies ist keine Schulveranstaltung, und diese Bilder haben dort nix zu suchen. Und mit der ungenehmigten Veröffentlichung macht sich der Kollege strafbar!


@derhutneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunkelinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2006 12:08:55

Strafbar? Also auch Konsequenzen, oder?!


Hier ein Linkneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2006 12:29:17 geändert: 14.09.2006 12:34:51

http://www.4teachers.de/url/312
Da müsst ihr euch dann durchklicken.

Hier ein Ausschnitt:

Bilder von Versammlungen (§ 23 Abs.1 Nr.3 KUG)
Bildberichte über Veranstaltungen und Versammlungen sind vom Gesetzgeber ebenfalls insoweit privilegiert, als vor der Veröffentlichung von Fotos keine Einwilligung der Abgebildeten eingeholt werden muss. Ob es sich um eine öffentliche- oder eine geschlossene Veranstaltung handelt, ist im Ergebnis nicht von Bedeutung. Während bei öffentlichen Versammlungen aufgrund der regelmäßigen Präsenz der Medien
bei diesen Ereignissen bereits von einer stillschweigenden Einwilligung der anwesenden Personen ausgegangen werden kann, greift bei geschlossenen Gesellschaften § 23 Abs.1 Nr.3 KUG ein. Auch eine zwingende Mindestteilnehmerzahl besteht im Rahmen dieser Ausnahmeregelung nicht.

Veranstaltung muss im Vordergrund stehen
Dies gilt aber nur dann, wenn auf den Bildern die Veranstaltungen als solche und nicht die teilnehmenden Personen im Vordergrund stehen. Je mehr Bedeutung die abgebildeten Personen erhalten, desto eher lebt die Einwilligungspflicht wieder auf. Daher dürfen Portraitfotos von Teilnehmern einer Demonstration nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Auch wenn bewusst Personengruppen abgelichtet werden, um zu
dokumentieren, dass bestimmte Personen anwesend waren, greift die Ausnahmeregelung nicht ein. Im Beispielsfall 2 ist jedoch eine Einwilligung nicht erforderlich, da der vom Gesetzgeber geschaffene Rahmen nicht überschritten wurde.

Hier scheint es mir aber doch so zu sein, dass bewusst die Lehrer auf diesem Fest fotografiert wurden, diese also als Hauptthema auf den Fotos zu sehen sind. Da bedarf es einer Zustimmung zur Veröffentlichung.


janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: steffchen2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2006 12:33:02

nur (wie oben schon gesagt) nur mit ausdrücklicher genehmigung dürfen (private) fotos von anderen im netz veröffentlicht werden! also schon strafbar. in welchem maße, weiß ich nicht, aber es ist verboten.
abgesehen davon, dass es sich bei elgefes fall auch noch um eine wirklich saudumme situation handelt. finde ich abgeschmackt von dem kollegen, ohne zu fragen fotos zu veröffentlichen.!


Wie wär's mitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2006 12:50:36 geändert: 14.09.2006 12:50:52

...sagen, dass das eine blöde Aktion war, verlangen, dass die Bilder rausgenommen werden und danach das Ganze vergessen?
Vielleicht kommt besagter Kollege selbst auf die Idee, als Entschädigung ne Kiste Flens oder Krombacher zu sponsorn.


Schulrechtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2006 12:54:26 geändert: 14.09.2006 13:06:53

für Interessierte:
http://www.bllv.de/referat-medien/material/hp_recht1.shtml#03

http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/313922-314983-1-personenfotos-einwilligung.pdf

Nicht alles, was sich auf homepages so findet, ist rechtens. Wir hatten schon mal Ärger mit dem Datenschutzbeauftragten, weil Eltern keine Einverständniserklärung unterschreiben wollten, aber auch nicht wollten, dass ihr Kind diskriminiert wird.

Hier sollten gerade Lehrkräfte Vorbild und sehr sensibel sein. Darum bleibe ich dabei:
der Kollege hat sich unmöglich benommen.
elefant1


mag ja schon sein, aber...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: derhut Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2006 13:06:24

...jetzt vergleicht mal bitte rhaudas Vorschlag (den Kollegen freundlich drauf ansprechen, Bilder aus dem Netz, Entschuldigung und fertig...) mit anderen Kommentaren (Konsequenzen, strafbar,...).

Mal ganz ehrlich: Wer von euch will juristisch belangt werden, weil er in GUTER ABSICHT (davon ist doch erstmal auszugehen) die Schulhomepage ein bisschen ausschmücken wollte???

Also mir fehlt jegliches Verständnis dafür, wie man so heftig reagieren kann. Es klingt so, als hätte der Kollege die Bilder mit der Absicht, den Kollegen zu schaden, ins Netz gestellt. Das kann ich mir jetzt wirklich nicht vorstellen.
Und wenn der Kollege, der die Schulhomepage macht, bei so einem Fest dabei ist und mit seiner Digitalkamera Fotos macht, dann glaube ich, hätte man das auch ahnen können und sagen: "Du, Kollege X, das kommt aber net auf die Homepage".

Versteht mich recht, ich will damit nicht sagen, dass der Kollege richtig gehandelt hat. Aber ich will ein wenig an den Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit appellieren...


da wurde............neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2006 13:53:34

....jetzt viel über gesetzliches diskutiert, das lass ich mal weg:

hier hat jemand gefeiert, und stellt das auf eine seite, wo es thematisch nix zu tun hat......

stellt euch mal die homepage irgendeiner firma vor, würdet ihr da feiernde mitarbeiter angebracht finden? (egal ob biertrinkend oder sonst irgendwie?)
schulhomepage bedeutet für mich :
"das schulleben betreffend", also sind diese fotos für mich dort fehl am platz

(einziger halbwegs einleuchtender grund: das dorffest findet aus platzgründen in/bei der schule statt oder der schulchor is aufgetreten , aber dann eben nicht DIESE fotos.......)


feulneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2006 14:03:38

bringt es auf den Punkt!
Der inhaltliche Zusammenhang fehlt!
Da fehlte das Fingerspitzengefühl des Homepagebetreuers.
rfalio


vielen dank für alle beiträgeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elgefe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2006 16:09:30

die fotos sind inzwischen weg, ob die einsicht des IT-verantwortlichen für diese notwendigkeit allerdings stattdessen gekommen ist, weiß ich nicht....

dieses forum hat mir gezeigt, dass meine nachdenklichkeit gute gründe hat....


<<    < Seite: 2 von 2 
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs