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Forum: "Endlich 1984"

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Endlich 1984neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rwx Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.09.2006 20:59:23

Der totalitäre Datensammelwahnsinn erreicht jetzt auch die Schüler:
http://www.4teachers.de/url/370

Am besten direkt die Schüler muslimischer Hekunft und andere Auffällige in die Terrorda... öhm Antiterrordatei einsortieren.


Aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.09.2006 23:47:54

die Begründung ist doch genial, oder?
Man braucht das als "Steuerungswissen", "um genügend Bildungsangebote zur Verfügung zu stellen".
Das heißt doch sicher, wenn die Daten mir verkünden, dass die Zahl der Grundschüler nichtdeutscher Muttersprache und die Zahl der Sitzenbleiber in der Sek I und die Zahl der Schüler, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen, also wenn diese Zahlen jetzt alle wachsen (das würde man ja sonst gar nicht merken, nicht wahr?), dann macht man ganz schnell gaaaanz viel Geld locker für Sprachkurse und Förderkurse und Berufsgrundbildung und so.
Oder heißt es etwa, man stellt dann keine Gymnasiallehrer mehr ein?

Und was könnte einem nicht noch alles Feines einfallen, wenn man diese Daten dann mit denen der Krankenkassen vergleicht?


oderneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cooolcat Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.09.2006 23:50:05

mit den Daten der Kriminalstatistiken.


ich glaub,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.09.2006 06:23:24 geändert: 29.09.2006 06:29:17

....das gibts bei uns in Ö seit 2 oder 3 jahren und heißt "bildungsdokumentation"

.........natürlich streiten sie alle ab, dass da der schüler (und demzufolge auch jede schule) "durchsichtig" wird, es dient alles nur der statistik, und d ie is eben so natürlich einfacher zu handhaben


hier ein kurzer ausschnitt:
Evidenzen der Schüler und Studierenden

§ 3. (1) Der Leiter einer Bildungseinrichtung gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f und h sowie Z 2 hat für die Vollziehung des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, BGBl. I Nr. 33/1997, des Akademien-Studiengesetzes 1999, BGBl. I Nr. 94/1999, des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, sowie der sonstigen schul- und hochschulrechtlichen Vorschriften folgende schülerbezogene und studierendenbezogene Daten nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten automationsunterstützt zu verarbeiten (§ 4 Z 9 Datenschutzgesetz 2000, BGBl. I Nr. 165/1999):

die Namen (Vor- und Familiennamen, einschließlich allfälliger akademischer Grade),
das Geburtsdatum,
die Sozialversicherungsnummer,
das Geschlecht,
die Staatsangehörigkeit,
die Anschrift am Heimatort und, sofern vorhanden, am Bildungseinrichtungsort (Zustelladresse) entsprechend den Angaben der Erziehungsberechtigten bzw. des Schülers bzw. des Studierenden,
das Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung,
das Beendigungsdatum und die Beendigungsform der jeweiligen Ausbildung unter Angabe der Bezeichnung der beendeten Ausbildung und
das allfällige bildungseinrichtungsspezifische Personenkennzeichen (zB Matrikelnummer).


(2) Der Leiter einer Bildungseinrichtung gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f und h hat über Abs. 1 hinaus folgende Daten schülerbezogen zu verarbeiten:

das von den Erziehungsberechtigten bzw. vom Schüler angegebene Religionsbekenntnis,
das erste Jahr der allgemeinen Schulpflicht,
einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf,
die Eigenschaft als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler,
die Schulkennzahl,
die Schulformkennzahl,
andere mit dem Schulbesuch zusammenhängende Daten über die Teilnahme an Unterrichts- und Betreuungsangeboten, den Schulerfolg, die Schul- bzw. Unterrichtsorganisation, den Bildungsverlauf sowie die Inanspruchnahme von Transferleistungen aus dem Familienlastenausgleich; der zuständige Bundesminister hat durch Verordnung zu bestimmen, welche Merkmale im Rahmen der vorstehend genannten Datenkategorien zu verarbeiten sind.
(bildungsdokumentationsgesetz österreich)


oh ja,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.09.2006 06:28:31

damit das natürlich nicht nach "kontrolle" oder sonstwas aussieht, darf in den angaben kein name genannt werden, sondern nur die sozialversicherungsnummer
(als ob das dann anonym wäre)


heheneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.09.2006 06:42:34

sage mir deine nummer und ich sage dir, wer du bist

miro


Alles kein Problem, ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: oblong Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.09.2006 09:53:24 geändert: 29.09.2006 09:54:51

... wenn man den Großen Bruder ganz doll liebt!


Dazu muss aber der Herzchen-smiley wieder her, rwx, sonst glaubt es keiner!
Grüßle,
oblong


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