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Forum: "Ordnungsmaßnahme "Ausschluss vom Unterricht""

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Ordnungsmaßnahme "Ausschluss vom Unterricht"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2006 22:01:40

Viel können wir ja nicht tun, wenn Schüler unentwegt den Unterricht stören, andere mobben etc. Klassenkonferenzen und die in der AScho festgelegten Ordnungsmaßnahmen sind alles. (Nach endlosen Versuchen pädagogischen Einwirkens auf Schüler und Eltern, Gesprächen, Verweis auf außerschulische Hilfen etc. selbstverständlich.)

Jetzt kommt es öfter vor, dass Eltern, deren Kinder (12,13 Jahre) zwei oder drei Tage zu Hause bleiben müssen, darauf bestehen, dass ihre Kinder dennoch zur Schule kommen und halt irgendwie anderweitig verwahrt werden, da sie berufstätig seien und die Aufsicht nicht gewährleisten könnten. Das heißt dann die entsprechenden Schüler stören in der Zeit den Betrieb in anderen Klassen, und wir können uns das ganze eigentlich schenken.

Wie geht ihr mit so etwas um?
Weiß vielleicht jemand, wie das rechtlich aussieht?

ishaa


Moment mal!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2006 14:44:57

Wenn eine Klassenkonferenz eine Ordnungsmaßnahme verhängt hat - und rechtlich ist ein befristeter Ausschluss vom Unterricht so einzuordnen - dann ist es das Problem der Eltern, ihre Kinder zu beaufsichtigen.



Richtig!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2006 14:58:03

Ihr müsst konsequent handeln! Unterrichtsausschluss heißt, dass die ANDEREN Kinder vor diesem Kind geschützt werden müssen. Dieses Kind DARF an den Tagen, für die es ausgeschlossen ist, nicht zur Schule kommen (Hausverbot quasi).
Es ist ganz allein Sache der Eltern, die Aufsicht zu organisieren!
Wenn ihr Kind nicht so erzogen ist, dass es sich an die gültigen Regeln hält, dann sollen sie sehen, wie sie es ausbaden bzw. wie mangelnde Erziehung nachgeholt werden kann!!
Es gibt diesen Kompromiss "andere Klasse" ganz einfach nicht! Schulgesetz, Ordnungsmaßnahmen lesen!


letztes jahr...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dirkxx Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2006 15:31:18

hat ich auch zwei fälle von jeweils drei tagen unterrichtsausschluss. wir haben uns überlegt, dass wir die schüler damit ja quasi belohnen. so sind wir zu dem entschluss gekommen, dass sie dem bauamt bei der pflege von parkanlagen etc. helfen können. morgens - und mittags.

gruß
dirk


Absurd!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: herrgreschick Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2006 15:35:03

Bei solchen Fragen hadere ich immer mit mir selbst.

Einerseits ist es schon richtig, wie bereits erwähnt, dass es quasi dem "Schutz" der anderen Kinder dient, ein störendes Kind vom Unterricht auszuschlißen, um deren Fortschritt zu gewährleisten. Demnach wäre es unsere Pflicht die "Lehrwilligen" zu fördern und seperat von "Verweigern" zu unterrichten.

Andrerseits müssen und dürfen wir solche Kinder nicht noch mehr aufgeben als sie sich schon selber aufgegeben haben! Kommt der Tag, an dem sie realisieren, dass ihre schulischen Leistungen sie extrem gefährden und das Wiederholen einer Klasse droht, ist dies eine sehr schwierige psychische Erfahrung. Statt die Kinder auszuschließen sollten wir versuchen sie zu intergrieren! Zusammenbringen mit Klassenbesseren, um sie somit zu motivieren und ihnen eine Chance zu geben anHand der Hilfestellungen verpassten Stoff einzuholen.

Ganz klar, es gibt immer solche, bei denen auch die letzte Maßnahme nicht wirken wird. Doch sollte gesagt sein, dass W E N N etwas hilft, dann N I C H T das Auschließen der Kinder vom Unterricht. Man behält sie zu Hause um ihnen die Falschheit eben dessen zu zeigen? Absurd!


belohnen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rolf_robischon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2006 18:05:58

...drei tage unterrichtsausschluss. wir haben uns überlegt, dass wir die schüler damit ja quasi belohnen
wenn das belohnung sein soll, dann stimmt was mit dem umgang mit lernen nicht.
womöglich haben diese "Störungen" damit zu tun?

wenn bei mir an der schule ein kind den unterricht "störte", brachten die kolleginnen es zu mir. ein kind das selbstständig lernen und arbeiten darf, bei dem nicht dauernd versucht wird, es zu lenken und zu gängeln, das mit anderen reden darf, "stört" nicht.

zu hause selbstständig zu lernen ist übrigens in deutschland verboten. homeschooling ist hierzulande nicht zugelassen. in anderen ländern schon.



...meine Erfahrung..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: annehier Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2006 18:12:22

ist, dass es gerade für die Extremfälle keine "Belohnung" ist, da ihnen das Publikum und die für sie wichtigen sozialen Kontakte genommen werden. Wo sonst, außer in der Schule hat man so viele um sich, die einen für den Quatsch bewundern...

Ich denke, es kommt immer auf den Fall an...


Anne


sehe ich auch soneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: arwinia Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2006 18:24:16 geändert: 29.11.2006 18:25:21

..........es gibt ein Schulgesetz und danach richte ich mich und in diesem ist klar festgelegt, welche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen es gibt..........und zu letzteren greift man sicher erst, wenn man geredet, geredet und geredet hat.........aber ich überlege nicht, wenn ein Schüler einen anderen nieder prügelt, einen anderen fest hält und die beinbehaarung abbrennt, in der Schule einbricht ect...........da gibt es Ordnungsmaßnahmen und eine davon ist der zeitweilige Schulausschluss
lg
Arwinia


@annehierneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2006 19:19:47 geändert: 29.11.2006 19:20:10

ich kann Deine Beobachtung nur bestätigen. Komischerweise ist ein befristeter Schulausschluss für diese Schüler eine wirkliche Strafe, auch wenn sie sonst nicht so scharf auf Schule sind.

Ich finde es schon sehr merkwürdig, dass Schulen/Schulleitungen/KOllegien ihre eigenen Beschlüsse torpedieren. Wie sollen Schüler Maßnahmen ernst nehmen, wenn es das Kollegium nicht einmal schafft, das durchzuziehen, was beschlossen wurde?

Wir sind nicht dafür da, Eltern auf Dauer alle Verantwortung abzunehmen. Zusätzlich hat solch ein Schulausschluss auch Außenwirkung.


Man mussneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2006 20:23:07

eben auch die Wirkung auf die anderen Schüler betrachten.
Am Anfang beneiden sie den Ausgeschlossenen vielleicht, aber spätestens wenn er zurückkommt und alles nachlernen "darf"...
Aber oft sind sie auch froh, endlich ungestört arbeiten zu dürfen.
Und den Eltern wird endlich hoffentlich klar, dass gilt:
"Die Erziehungsberechtigten sind ferner verpflichtet, um die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten und der von der Schule gestellten Anforderungen durch die Schülerinnen und Schüler besorgt zu sein und die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen." (BayEUG, Art 76).
rfalio


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