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Forum: "Steuer und Arbeitszimmer"

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Steuer und Arbeitszimmerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2007 20:19:54

Grad hab ich ein interessantes Urteil gefunden ( BFH vom 23.05.2006; BStBl.2006 S.600):
Wenn Sie nämlich sowohl zu Hause als auch im Betrieb in qualitativer Hinsicht gleichwertige Arbeitsleistungen erbringen und die Tätigkeit zu Hause einen größeren zeitanteil ausmacht, so kann... sich der Mittelpunkt der gteamten beruflichen Arbeit nur im häuslichen Arbeitszimmer befinden. Und deshalb sind die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar.
Wäre doch imteressant:
Schule richtet eigenen E-Mail-Eingang für Lehrkräfte ein, wir schicken unsere Arbeitsblätter, Leistungserhebungen usw. nur noch per E-Mail an die Schule, holen sie uns dann dort aus dem Netz und drucken nur noch in der Schule aus.
Da nach allgemeiner Anschauung ( und Tarifberechnung) eine Stunde Unterricht = 100 Zeitminuten, ergeben sich mehr als 50 % quantitativ. Qualitativ ist eine gute Vorbereitung wichtig und unersetzlich!
Wenn ich dann auch noch E-Mail_Sprechstunden abhalte ....
dann müsste ich doch mein Arbeitszimmer weiterhin von der Steuer absetzen können, oder?
Alternative:
Ich miete von einem Kollegen sein Arbeitszimmer, er mietet meines ( eventuell Ringtausch); damit sind sie außerhäusliche Arbeitszimmer => in voller Höhe absetzbar.

Nennt sich das jetzt phantasievolle Auslegung der Steuergesetzgebung oder...?

Aber ich denke, Möglichkeit 1 wäre doch überlegenswert.
rfalio


Alternative 2neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2007 22:39:07

taugt nicht, weil du das Einkommen aus dem vermieteten Arbeitszimmer versteuern müsstest. Käme +/- Null.


stimmt nicht ganz rhaudaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2007 14:14:51

weil du ja anteilig die gesamten hauskosten ( Abschreibung, Zinsen, Heizung, Kaminkehrer usw.) für das vermietete Zimmer absetzen kannst. Du berechnest also die Realkosten des vermieteten Zimmers und verlangst eine Miete knapp drüber ( = Gewinnabsicht).
Damit musst du nur den Differenzbetrag versteuern.
Andrerseits kannst du die Miete fürs ARbeitszimmer voll absetzen.
Unterm Strich bleibt für beide ein relativ großer Steuervorteil.
Etwas anderes ist viel hinderlicher: Dieses vermietete Zimmer muss räumlich von der übrige Wohnung getrennt sein (eigener Eingang). Daran wirds eher scheitern.
ABer wenn 2 eine Einliegerwohnung haben, dann sits sicher ne möglichkeit.
rfalio


noch 'ne Varianteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fool Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2007 14:15:35

Bin nebenbei auch GEW'ler und da hat in einer der Zeitschriften im vergangenen Jahr gestanden, dass es für LehrerInnen ein Grundsatzurteil gibt, nachdem das Arbeitszimmer doch angerechnet werden kann. (Dummerweise kann ich mich gerade eben nur daran erinnern, DASS es so ist, aber nicht an das Aktenzeichen, aber ich denke, dass sich das rauskriegen lässt)

Nach eben dem erwähnten Artikel muss man damit rechnen, dass das Arbeitszimmer jetzt nicht mehr vom Fiskus anerkannt wird, man soll dann aber anschließend Widerspruch einlegen und sich auf dieses Urteil beziehen.

ICH habe das vor und ich kümmere mich nochmal um die Geschichte, falls es dich interessiert.


@ foolneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2007 14:22:12 geändert: 05.02.2007 14:30:24

Meinst du den hier???

http://www.gew.de/Streichung_verfassungswidrig.html

Da geht's um die Meinung der GEW und ein entsprechendes Gutachten. Aber ein Aktenzeichen gibts dort nicht...


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fool Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2007 14:38:34 geändert: 05.02.2007 14:39:06

Habe eben gerade nochmal nachgeschaut und muss zugeben, dass ich ein schlechtes Gedächtnis hatte.

Ja, es gibt KEIN AKTENZEICHEN und (leider, sorry) auch noch kein Grundsatzurteil, aber man kann es ja wenigstens versuchen.

Habe das Gutachten in groben Zügen überflogen und denke, dass man es wenigstens versuchen kann/ sollte.

Sorry nochmal, weil ich vielleicht jemandem zuviel Hoffnung gemacht habe, andererseits kann es auch nicht schaden, schon jetzt viele KollegInnen darauf aufmerksam zu machen, falls wir dann wieder mal 'ne Sammelklage lostreten.


ich habeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stokar Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2007 15:13:13

von der GEW und auch von einigen ehemaligen Kollegen einen Briefvordruck bekommen, den man ans Ministerium schicken kann wegen des nicht mehr abzusetzenden Arbeitszimmers. Leider hab ich das nicht mehr. Hat das jemand gemacht? Wenn ja, schon Rückmeldung?

Mist, weiß nicht mehr, wo ich das habe...

Gruß stokar


Wenn ich meinen Steuerberater richtig verstanden habe ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunkelinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2007 15:41:39

kann ich erst, nachdem ich meinen Steuerbescheid 2007 im Jahr 2008 erhalte, Einspruch einreichen. Das heißt, es kann noch kein Grundsatzurteil bezüglich der neuen Regelung geben ...
Klagen kann man nur als Betroffener. Und das ist noch niemand.
Und räusper @rfalio: Das mit dem Ausdrucken mach ich manchmal so (Mein Drucker zu Hause spinnt manchmal, bzw. die Qualität des Schuldruckers ist besser und da drucke ich offizielle Dinge oder Beurteilungen, etc. in der Schule und sende sie mir vorher als E-mail.)



und vielleicht mal eine Überlegung wertneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.05.2007 19:21:42

Ich hab ne Mail an einen Landtagsabgeordneten geschrieben ( ist unverändert nur für Bayern zu gebrauchen):
Sehr geehrter ...,
als Personalrat an der Staatlichen Realschule ... habe ich mich in letzter Zeit vermehrt mit Fragen wegen der Neuregelung der Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers auseinanderzusetzen.
Ich habe mich in dieser Frage auch an unsere ... Bundestagsabgeordneten gewandt und erhielt folgende Antworten (kurz sinngemäß zitiert):
"Wir müssen alle Opfer bringen und das eingesparte Geld wird für die (Hochschul-)Bildung verwendet".(CSU)
"Meine Partei hat dagegen gestimmt"(FDP)
" Es ist Sache der Dienstherren = bayerischer Staat, für einen angemessenen Arbeitsplatz zu sorgen".(SPD)
Nachdem die Sachaufwandsträger es ablehnen, geeignete Arbeitsplätze in den Schulen zur Verfügung zu stellen ( Landkreistag AZ. III-901-241/ho), wäre es nach dem bayerischen Beamtengesetz Art. 90 Abs.4 ( Kostenerstattung vergleichbar Dienstkleidungszuschläge für Polizisten oder Dienstzimmer Förster) Sache der Staatsregierung, jährlich einen Betrag etwa in Höhe der bisherigen Absetzbarkeit ( 1250€, die aber die meisten Kollegen nach meinen Recherchen überschreiten) als Kostenerstattung zu zahlen.

Bayern hat bisher einen Spitzenplatz in internationalen Tests und dieser Spitzenplatz ist nicht zuletzt dem Engagement der Lehrer zu verdanken.
Wir sind alle gerne Lehrer und bis auf wenige Ausnahmen keine "faulen Säcke"; aber wenn man einen Sack immer wieder drischt, ist er irgendwann leer.

Mit freundlichen Grüßen
rfalio

P.S. Internettipps zur Sache:
http://www.lehrerfreund.de/in/schule/1s/ausstattungsvergleich-schulen-brd-gb/
http://www.lehrerfreund.de/in/schule/1s/lehrerarbeitszimmer-absetzen1/
http://www.4teachers.de/ Stichwortsuche Arbeitszimmer im Forenbereich

rfalio


Absageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: marion1959 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.05.2007 23:25:01

Unser Lehrerrat hat ein Schreiben formuliert, welches sowohl an die Schulleitung, an die Stadt als Schulträger sowie an die Bezirksregierung versandt wurde. Dieses haben etliche KollegInnen in Kopie auf den Weg gebracht. Es tropfte vor Ironie - aber auf einer sachlichen Ebene (Auszug: ... gehe ich davon aus, dass nun jeder Lehrkraft innerhalb des Schulgebäudes eine Räumlichkeit zur Verfügung gestellt wird, die folgende Ausstattung enthalten muss: ... Ich bin aber auch gerne bereit, das bereits vorhandene Arbeitszimmer zur ortsüblichen Vergleichsmiete Ihnen zur Anmietung für meine Person zur Verfügung zu stellen ... etc). Es kam ein zweiseitiger Brief der Bezirksregierung zurück (schade um das Porto!) ... no chance! Dennoch denke ich, man sollte am Ball bleiben ... Marion


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