Diesmal Infos aus der "Konkurenz-Gewerkschaft" Ich las in einem dieser VBE-Hefte, dass ein Arbeitszimmer ggf. doch angerechnet werden kann, wenn die Temperatur in der Schule eine bestimmte Grenze unterschreitet. (Kein Witz!) Also, bei uns wird definitiv nach Schulschluss die Heizung ab- oder zumindest runtergedreht. Wenn wir nämlich eine Abendveranstaltung in Form von Pflegschaftssitzung, Schulkonferenz o.ä. haben, müssen wir unseren Hausmeister informieren, sodass dieser am Abend noch mal 'ne Schippe Kohlen extra auflegt. (Ähm, die Heizung noch mal aufdreht.)
In welcher VBE-Zeitschrift das jetzt stand, müsste ich noch mal nachschauen, aber gelesen habe ich es auf alle Fälle "irgendwo". Wäre doch vielleicht auch ein Ansatz. Ob das heimische Arbeitszimmer dann allerdings nur für die kalten Wintermonate angerechnet wird, kann ich nicht sagen.