transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 124 Mitglieder online 07.05.2024 21:06:31
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Arbeitszimmer von der Steuer absetzen"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Arbeitszimmer von der Steuer absetzenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: 95i Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.05.2007 20:07:21

im "Lehrerfreund" gefunden:
Lehrerarbeitszimmer // Eintrag vom 28.04.2007
Arbeitszimmer jetzt doch für alle absetzbar - nur für Lehrer nicht

Das Bundesfinanzministerium hat sich am 3. April in einem Erlass dahin gehend geäußert, dass das häusliche Arbeitszimmer durch gewisse Tricks weiterhin abgesetzt werden kann. Allerdings nicht von LehrerInnen, da "die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen" - ungeachtet der im Arbeitszimmer verbrachten Zeit.

Der Erlass mit dem Aktenzeichen IV B 2 - S 2145/07/0002 (pdf) bietet dem geknechteten Volk verschiedene Hintertüren, wie das häusliche Arbeitszimmer doch noch abgesetzt werden kann. So zum Beispiel diese:
die Abzugsbeschränkung gilt nur beim häuslichen Büro. Werden aber angemietete oder eigene Räumlichkeiten in der Nachbarschaft zur Wohnung beruflich genutzt, sind die Kosten in voller Höhe absetzbar. Das gilt selbst dann, wenn im Betrieb ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und der Job von dort aus überwiegend erledigt wird. Wird im Mehrfamilienhaus das Dachgeschoss als Arbeitszimmer genutzt, ist dies ebenfalls voll absetzbar. Denn auch das beruflich genutzte Büro unter dem Dach ist ein außerhäusliches Arbeitszimmer, das nicht von gesetzlichen Einschränkungen tangiert wird. Das gilt auch für separat angemietete Kellerräume im gleichen Haus.

valuenet.de 23.04.2007: Arbeitszimmer: Finanzamt definiert die neuen Regeln ab 2007

Letztendlich impliziert dieser Erlass, dass eigentlich jede/r das Arbeitszimmer absetzen kann.

Frecherweise sind jedoch LehrerInnen von diesen Regelungen ausgenommen. Verblüffenderweise nicht deshalb, weil sie so wenig zuhause arbeiten, sondern weil sie eben LehrerInnen sind.
Bei Lehrern befindet sich der Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Beta?tigung regelmäßig nicht im häuslichen Arbeitszimmer [sic], weil die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen und diese Leistungen in der Schule o.a?. erbracht werden (>BFH-Urteil vom 26. Februar 2003, - VI R 125/01 -, BStBl II 2004 S. 72). Deshalb sind die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch dann nicht abziehbar, wenn die überwiegende Arbeitszeit auf die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts verwendet und diese Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt wird. [sic]

DAS VERSTEHE, WER WILL - ICH NICHT.


Dann müssten zumindestensneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.05.2007 20:53:46

die Kosten während der ferien absetzbar sein ( - Erholungsurlaub), denn da unterrichten wir definitiv nicht!, arbeiten aber trotzdem.
Gilt das urteil übrigens auch für Richter? Deren Hauptaufgabe besteht ja auch im Verhandlung halten.
Aber wenn man die auch aussperren würde, wäre das Ganze sehr schnell vor dem Verfassungsgericht!
Sobald mein Steuerbescheid für 2007 das Arbeitszimmer ablehnt, beantrage ich jedenfalls erst einmal beim Sachaufwandsträger einen adäquaten A13-Arbeitsplatz ( also Einzelbüro mit entsprechender Ausstattung, abschließbar wegen Datenschutz usw.); bei Verweigerung kommt der Antrag an die Staatsregierung für eine Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 1250€ für mein häusliches Arbeitszimmer.
Aber bei dem ganzen gilt:
Gerhard ( Schröder) lässt grüßen.
Eine gezielte Anfrage an Abgeordnete geht parallel einher ( das hab ich schon bei unseren 4 Bundestagsabgeordneten gemacht; der CSUler sprach von Opfern für alle, die Einsparungen würden in den Hochschulbildungsbereich fließen , der FDPler verwies auf die Ablehnung dieses Gesetzesteiles durch seine Partei, die SPDler schoben den schwarzen Peter der CSU-Staatsregierung zu, die gefälligst die Kosten ersetzen sollte; ein Schelm, der Böses denkt ; ein Abgeordneter der Grünen ist bei uns in der Gegend nicht aufzutreiben).
Wen es interessiert, dem kann ich gerne den Briefwechsel per Mail zukommen lassen.
Nun sind also die Landtagsabgeordneten dran und da werd ich mir gezielt die ehemaligen Lehrer herauspicken. Wenn da noch mehr mitziehen, gilt vielleicht der alte Satz ( ich glaub die ödp hat ihn geprägt):
Auch ein kleiner Nagel kann einen großen A... äh Hintern bewegen!
rfalio

Übrigens: Bundestagsabgeordnete werden für ihre Arbeit im Parlament gewählt, haben in Berlin ein Büro mit Allem und erhalten zusätzlich für ein Wahlkreisbüro einen steuerfreien Zuschuss, der im Monat mehr beträgt als unsere jetzt absetzbaren 1250€ im Jahr.
So viel zur Gleichbehandlung!


Vielleicht doch??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.11.2008 22:41:08



Neues Urteil neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.02.2009 15:21:03



Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs