hast du nach Rückkehr aus der Elternzeit, die länger als 1 Jahr genommen wurde, Anspruch auf "wohnortnahen" Einsatz, d.h. dann Versetzung, wenn deine alte Schule weit genug entfernt war (etwa 15-20 km). Erkundige dich mal bei deinem GEW-Stadtverband, ich wüsste nicht, warum diese Regelung in BW anders lauten sollte.
Viel Erfolg!