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Forum: "Sonderurlaub bei eingewöhnungszeit???"

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Sonderurlaub bei eingewöhnungszeit???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: luzzykatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.06.2008 09:44:35

Hallo alle zusammen,

mein Mann und ich haben für unsere Tochter (2) endlich einen Krippenplatz bekommen. Leider findet die Eingewöhnungszeit erst nach den Sommerferien statt, also genau zu Beginn des neuen Schuljahres. Und das kann wohl bis zu drei Wochen dauern!!
Da wir im Februar in unsere neue Heimat gezogen sind, haben wir im näheren Umfeld keine Verwandten, die für uns die Eingewöhnungszeit übernehmen könnten. Und die bisherige Tagesmutter unserer Tochter möchte das natürlich auch ungern machen, schließlich hat sie noch andere Kinder zu betreuen.
Kann einer von uns Sonderurlaub nehmen, um diese Eingewöhnungszeit zu gestalten?? Und wird das dann auch genehmigt. Wir haben nämlich beide Mangelfächer.

Danke für die Hilfe

Luzzykatze


Halloneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: luzzykatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2008 19:30:32

ist denn da wirklich keiner, der mir weiterhelfen kann???

Luzzykatze


nrwneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rooster Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2008 21:28:34

hier können lehrkräfte für ungewöhnliche zwecke, für die die sonderurlaubsverordnung keinen sonderurlaub vorsieht, unbezahlten sonderurlaub beantragen - dafür ist zunächst die schulleitung zuständig, die reicht das dann weiter an die bezirksregierung.

alles klar? im zweifelsfall den personalrat fragen rooster


Gemeine Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: anne1320 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2008 23:00:10

... und wer übernimmt euren Unterricht????


wer schon?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2008 23:11:29

natürlich, die kollegInnen, die auch im krankheitsfall einspringen und genau das würde ich auch machen, wenn ich in diesem fall keinen sonderurlaub bekommen würde....den vater und mich im anschluss für 1,5 wochen krank schreiben lassen!

wünsch dir alles gute,

unverzagte


@unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rooster Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2008 23:18:47

hmm: das tät ich wohl nicht - denn ich wär nicht gern offiziell krank und wollte lieber selbstbewusst und ohne mich verstecken zu müssen mein kind begleiten



rooster


@roosterneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2008 23:22:15

ja logen, das will wohl jede lieber, aber wenn du dazu indirekt gezwungen wirst?
versteh mich nich falsch, ich bin so gut wie nie krank, aber dies scheint hier doch wohl nen sonderfall zu sein...


... und wer vertritt im Krankheitsfall?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: anne1320 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2008 23:49:02 geändert: 22.06.2008 23:52:01

Klassen werden aufgeteilt, Kollegen bekommen zusätzliche Vertretungs-Stunden, Unterricht fällt aus.


Seidneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2008 00:50:41

ihr sicher, dass ihr das hier in dieser Form so öffentlich diskutieren wollt, wo jeder - nicht nur Lehrer, sondern auch Schüler und Eltern hier mitlesen???
Tz tz tz


verständnisfrageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2008 08:08:01 geändert: 23.06.2008 08:10:19

kann man sich denn im eigenen krankheitsfall "sehen" lassen (das müsste man ja im gegenständlichen fall in der kinderkrippe, oder?)

krankheitsfall bedeutet - in ö - in den meisten fällen bettruhe/ausgangsverbot, ev. ausgang für bestimmte wege (arzt, therapie)

sich im krankenstand woanders sehen lassen???
das würde - in ö - für vertragslehrer und auch pragmatisierte lehrer disziplinarrechtliches nach sich ziehenn, abgesehen davon, dass ärzte der wahrheitspflicht unterliegen

etwas nachdenklich

dafyline


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