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Forum: "Münchner U-Bahn-Schläger"
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| @lupenrein | | von: emiliach
erstellt: 09.07.2008 23:39:52 geändert: 09.07.2008 23:50:29 |
Eigentlich wollte ich mich an diesem Forum ja gar nicht beteiligen, aber ich äußere mich dennoch zu Wort und gebe Dir vor allem uneingeschränkt Recht.
1. Ist es völlig richtig, dass in Bezug auf ausländische Mitbürger zunächst einmal unsere Gesetzgebung gilt. Wozu hätten wir sie sonst und wozu riefen wir immer wieder nach ihr, insbesondere dann, wenn uns Dinge missfallen, wenn sie hier nur nebengeordnete Gültigkeit haben sollte?
Da müssen wir uns schon mal entscheiden, für uns persönlich! Entweder wir bejahen die Gewaltenteilung als solche mit ihren Mindest- und Höchststrafen oder wir wollen eine (erneute?) Grundsatzdebatte über Rechtstaatlichkeit anzetteln, oder?
Sich mal bisschen hier, mal bisschen da eine Meinung zu bilden, die insbesondere unserem sehr persönlichen Rechtsempfinden entspricht, geht eben nicht.
2. Ist es ja nicht so, dass unsere vermeintlich verfehlte Integrationspolitik ja nun so gänzlich daneben gegangen wäre. Leider werden die diesbezüglichen Erfolge jedoch nur selten gewürdigt. Und das finde ich persönlich sehr schade.
Ein kleines Beispiel, bzgl. der jüngst zu Ende gegangenen Fußball-EM: Der Spiegel und andere Gazetten unkten, dass ein Spiel Deutschland vs. Türkei für Schäuble die erste große Herausforderung in seinem Amt sei, und was war? Eine mega-friedliche Gemeinschaftsparty gab es, es war ein faires Spiel mit glücklichem Ausgang und alle feierten miteinander.
DAS nenne ich mal einen Erfolg, den auch ich SO nicht erwartet hätte. Es scheint mir manchmal, dass die Kritiker der Integrationspolitik nicht merken, dass die Integration neben ihrer Kritk mit riesigen und vor allem kooperativen und gemeinschaftlichen Schritten schon lange voran geht.
Insbesondere unter diesem Aspekt ist die Tat dieser Irren, die durchaus auch mitbekommen haben dürften, dass Ihnen in Deutschland zumindest vom Grundsatz her mal alle Chancen eingeräumt werden, sich zu entwickeln, mehr als hart zu verurteilen und zu bestrafen ist.
Integration findet vorher statt und spiegelt sich nicht in gerechten Verurteilungen von Taten dieser Art wider.
Grüße
emiliach
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| Deutsches Recht in Deutschland | | von: silberfleck
erstellt: 10.07.2008 14:53:24 geändert: 10.07.2008 15:00:52 |
Ich habe das Forum nun (nochmals)ganz gelesen, trotzdem kann es sein, dass ich einiges nicht ganz aufgenommen habe. An einige Stellen wird sehr emotional diskutiert. Es ist halt doch recht schwierig gesprochene Sprache in geschriebenes Wort zu übersetzen.
Integration geht zunächst einmal von dem Menschen aus, der in ein fremdes Land kommt, um dort zu leben und zu arbeiten. Wer nach 20 Jahren in Deutschland immer noch nur 5 Worte auf Deutsch kann, will doch gar keine Integration. Familien, die nach drei Generationen in Deutschland keine Deutsche Staatsangehörigkeit haben, wollen es nicht.
Das ist ihre persönliche Entscheidung. Kinder und Jugendliche sind, soweit Entscheidungen für sie von ihren Eltern getroffen werden, nicht für solche Tatsachen verantwortlich zu machen.
Grundsätzlich gilt in Deutschland deutsches Recht. Trotzdem sollte in der Diskussion auch mal kurz überlegt werden, wie Jugendliche Straftäter in den Ländern bestraft würden, deren Nationalität sie besitzen.
Wenn ich zu Gast bin, habe ich mich auch als Gast zu verhalten! Menschen, die bei mir zu Hause zu Gast sind oder sein wollen, haben sich an Regeln zu halten, sonst setze ich sie vor die Tür!!
Wichtig ist es die Ursachen von Gewalt und Gewaltbereitschaft zu mindern. Ein Jugendlicher, der für sich keinerlei Zukunftschancen sieht wird eher gewaltbereit sein, als einer der selbige hat. Und das ist ein gesellschaftliches Problem.
Auch wenn es durch die Medien geht, dass immer weniger Jugendliche keinen Ausbildungsplatz finden, sieht die Realität ja doch ein bisschen anders aus. Viele Jugendliche finden eben doch keinen Ausbildungsplatz und "parken" dann auf einer Schule.
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