Hallo,
ich habe einige Fragen zur Unterrichtsorganisation bzw. -durchführung (betrifft Bayern):
Wo finde ich Informationen zu folgenden Problemen:
1.
Wie viele Klassenleitungen durch einen Kollegen sind vertretbar? Wo ist das festgelegt?
2.
Ist es zulässig, Klassen mit mehrheitlich evangelischen/katholischen oder bekenntnislosen Schülern von katholischen/evangelischen Religionslehrern unterrichten zu lassen?
Müssen kath./evang. Lehrkräfte die ganze Klasse unterrichten (also auch evang./kath. und bekenntnislose Schüler bei krankheitsbedingtem Ausfall der eigentlich zuständigen Lehrkraft)?
Spielt die Größe der Klasse eine Rolle, oder bestimmte Merkmale der Klasse (schwierig oder leicht zu händeln)?
Danke für eure Mühe!
LG
Hesse