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Forum: "Beurteilung alle 5 Jahre? (Ba-Wü)"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Beurteilung alle 5 Jahre? (Ba-Wü)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schulmamsell Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.11.2008 17:41:10

Ich habe eine dringende Frage.
Es gibt ganz unterschiedliche Aussagen darüber, ob die
Regelung, dass Kollegen alle fünf Jahre beurteilt werden,
noch existiert.
Ich möchte hier nicht in Frage stellen, ob ein Schulleiter
generell Beurteilungen über Kollegen erstellen kann. Das ist
mir völlig klar. Viel mehr interessiert mich, ob ein
Schulleiter VERPFLICHTET ist, alle fünf Jahre diese
Beurteilungen zu schreiben. Hat hier jemand eine Ahnung?
Unsere Rektorin hat die letzten Jahre nämlich auf diese
Beurteilungen verzichtet, mit dem Argument, das sei
schon lange nicht mehr vorgeschrieben. Nun wurde unser
Konrektor kommissarisch für 10 Monate zum Schulleiter
ernannt und meint, er müsse nun alle diese Beurteilungen
nachholen. (Leider - aber das steht auf einem anderen
Blatt - mit der Intention, "es den Kollegen mal so richtig zu
zeigen")
Kann mir jemand hier rein rechtlich weiterhelfen? Ich wäre
euch sehr dankbar.
Liebe Grüße,
schumamsell


Gilt immer nochneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: piramia Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.11.2008 17:48:59

http://www.gew.de/Binaries/Binary27985/SYN%20Dienstl%20Beurteilung%202007.pdf

Meine Schulleiterin (neu im Amt) wurde vom Schulamt darauf hingewiesen, dass für mich wieder mal wieder eine Regelbeurteilung ansteht. Da passen also auch noch andere mit auf!


Meine Güte....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schulmamsell Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.11.2008 17:59:56

das ging ja schnell...
Herzlichen Dank für Deine Antwort! (Auch wenn es
insgeheim nicht das ist, auf was wir gehofft hatten)
Liebe Grüße!


in RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.12.2008 16:42:06

zumindest am Gymnasium wird man, so scheint es mir,
nach einigen Jahren nie wieder beurteilt,
wenn man nicht gerade eine höhere Stelle (die es kaum noch gibt) anstrebt.
Ob das aber gut ist...?


;)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sth Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.12.2008 19:05:50

In Bayern dürfen kommissarische Schulleiter nicht beurteilen.


@sthneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.12.2008 19:08:59

Richtig, da kommt dann der Schulrat/die Schulrätin.
Die Regelbeurteilung alle vier Jahre (die wir grade haben)findet statt - egal wer die Schule leitet...

Thomas


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