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Forum: "Beamtin auf Probe und Schwangerschaft"

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Beamtin auf Probe und Schwangerschaftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: axs Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.01.2009 07:37:10

Hallo,

meine Frau ist Lehrerin an einer Realschule in BW. Derzeit ist sie Beamtin auf Probe. Sie erfüllt alle Vorraussetzung (Noten, Alter(29), etc.) für eine Verkürzung der Probezeit auf 1,5 Jahre. Sie arbeitet seit diesem Schuljahr, müsste also bei normalem Verlauf in ~12-15 Monaten verbeamtet werden.

Unser Kinderwunsch wird jedoch von Tag zu Tag immer größer und uns beschäftigen da ein paar offene Fragen:

1) Zählt die Zeit des Mutterschutzes zur Probezeit dazu? D.h. kann meine Frau während sie zuhause im Mutterschutz ist verbeamtet werden? Machen die Schulämter soetwas?
(Ich meine nicht die Elternzeit! Die zählt ja nicht dazu.)

2) Gibt es Möglichkeiten die Verbeamtung noch früher wie in 1,5 Jahren zu bekommen? Z.B. Wenn wir unser Kind im Dezember bekommen würden und im Februar die Verbeamtung "normalerweise" anstehen würde?

3) Hat meine Frau als Beatim auf Probe die gleichen Rechte wie eine Beatim auf Lebenszeit was die Wiederanstellung nach der Elternzeit angeht? Bzw. ein Recht auf eine Stelle an der alten Schule bzw dem Schulbezirk?

4) Wodurch kann man als Beatim auf Probe noch die Verbeamtung auf Lebenszeit "verlieren"? (Ausser man wird jetzt kriminell oder so )

So, ich hoffe jemand kann uns weiterhelfen.


Hallo!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tandil Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.01.2009 08:45:20

Ich hoffe, ich behalte jetzt alle Fragen im Kopf:
Also, bei mir läuft grad die Verbeamtung nach 1,5 Jahren und
ein paar Sachen weiß ich darum.
Noch weiter verkürzen kann man nicht. 1,5 Jahre sind die
kürzeste Probezeit, die es gibt. Das geht aber nicht automatisch.
Nach ca. einem Jahr schickt das KM dem Schulleiter deiner Frau
einen Brief, in dem es ihn darauf hinweist, dass deine Frau
aufgrund ihrer Noten für die verkürzte Verbeamtung in Frage
käme. Wenn er mit ihrer Arbeit sehr zufrieden ist, schreibt er
eine Beurteilung über sie und besucht natürlich vorher ihren
Unterricht. Sie erfährt also, wenn das Verfahren läuft. Wenn er
sie nach einem Jahr nicht anspricht und also keine Beurteilung
schreibt, schickt das KM 6 Monate später den nächsten Brief und
so weiter, bis 3 Jahre rum sind (falls der Schulleiter vorher nicht
reagiert hat) dann muss er eine Beurteilung schreiben.
Also, die Noten allein entscheiden NICHT über die Verkürzung!
Vielleicht sollte deine Frau mal mit ihrem Schulleiter sprechen.
Prinzipiell glaube ich, dass man auch als z.A. die gleichen Rechte
hat wie eine verbeamtete Lehrkraft. Wiedereinsatz an der
gleichen Schule dürfte also kein Problem sein (Nach Elternzeit
gibt's für niemanden dafür eine Garantie!!)
So, damit bin ich mit meinem Wissen erstmal am Ende.
Ich wünsch euch viel Erfolg mit dem Kind und lasst euch von der
Karriere nicht bremsen!
Viele Grüße
tandil


Rechts auf Suchfunktion gehenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.01.2009 15:44:34

und dort in Foren die Begriffe Verbeamtung un Schwangerschaft eingeben.
Es gab bereits mehrere foren, die dieses Thema aufgriffen. vielleicht ist auch deine Frage dort schon beantwortet.


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