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Forum: "Aufsicht bei Unterrichtsgängen"

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Kaisers Bartneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.11.2012 06:32:23

Es ist doch ein Streit um des kaisers Bart.

Die regelung ist eindeutig:

Es verstößt niemand gegen die bestimmungen, der aleine mit einer Klasse oder lerngruppe einen Unterrichtsgang macht. Es liegt folglich im Ermessen der SL auf Antrag hin zu entscheiden, ob sie den Unterrichtsgang von einer zweiten (volljährigen) Sohn begleiten lässt.

An einer Schule, die ich gut kenne, wird das folgendermaßen gehandhabt:

Unterichtsgänge werden nur angezeigt (Eintrag in eine Kladde im Sekretariat).
Wer alleine geht, geht eben alleine mit seiner Gruppe.
Wer sich das nicht zutraut, der sollte im Vorfeld einen der ca. 10 bis 15 LAAs oder Refs fragen, ob die Lust haben, ihn/sie zu begleiten.
Wer besondere Gründe hat, spricht im Vorfeld mit der zuständigen AL. Ggf. müssen dann bestimmte SuS wegen der zu erwartenden Schwierigkeiten vom Unterrichtsgang ausgeschlossen werden und dürfen in einer parallelen Lerngruppe am Unterricht teilnehmen.

Das Schöne neben schwarz und weiß sind doch die Grautöne.

Man kann als Lehrer schon dumm sein, man muss sich eben zu helfen wissen.

Ich krieg nur bei denen einen Hals, die sich dümmer anstellen als die Polizei erlaubt.


@ klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sofawolf Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.11.2012 10:24:14

@ klexel,

nein. du schreibst andauernd dinge, die so nicht haltbar sind. irgendwie reden wir andauernd aneinander vorbei oder du willst mich nicht verstehen. man hat den eindruck, du versuchst die rechtslage deiner persönlichen praxis anzupassen.

es gibt eigentlich nichts mehr zu diskutieren. die rechtslage ist eindeutig. was jeder daraus macht, ist seine sache, da rede ich ihm oder ihr nicht rein. aber hier öffentlich für andere, die vielleicht rat suchen oder eben die rechtslage wissen wollen, falsches zu behaupten, finde ich nicht in ordnung.

die schulgesetze sagen (mein gott, wie oft denn noch???), dass im normalfall bei tagesausflügen ohne übernachgung eine begleitperson genügt. das bedeutet nicht, dass es nur eine begleitperson sein darf. das hat doch niemand behauptet! wieso wetterst du ständig gegen etwas, was keiner gesagt hat??? geh weiterhin zu zweit! das ist gut. ich würde es dir selbst empfehlen. wenn möglich (!) sollte man immer zu zweit gehen.

und in bestimmten fällen (siehe schulegesetze, erlasse etc.) musst du es sogar - auch bei tagesausflügen ohne übernachtung. das ist alles. daran gibt es nichts herumzudeuteln.





in der regelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sofawolf Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.11.2012 10:27:05

ps: "in der regel" bedeutet einfach, dass nicht immer eine begleitperson ausreicht. die fälle, bei denen der gesetzgeber 2 begleitpersonen vorschreibt, werden in den erlassen u.ä. dann auch genannt. (das hat nichts damit zu tun, was man individuell macht und dass man zu zweit geht, auch wenn man nicht müsste.)

kannst du jetzt bitte aufhören, das recht nach deinem gutdünken umzuinterpretieren?


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