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Forum: "Problem - Noten geben (RLP)"

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Im Schulgesetzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2009 19:51:32

steht im § 65:
(7) Sind nach den Absätzen 1 bis 6 erforderliche Mitteilungen, Vermerke oder Hinweise unterlassen worden, können hieraus Ansprüche nicht hergeleitet werden; § 62 Abs. 1 bleibt unberührt.

Daraus folgt: auch bei fehlender Mitteilung über Versetzungsgefährdung, kann eine Nichtversetzung erfolgen!


Mein P.S. war wichtig!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wulpius Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2009 19:59:29

einige Schüler bei ihm z.B. eine 2 hatten, bei mir aber auf 5-6 stehen!!! (Ein Schüler z.B. hat ständig nur geschwänzt

Einige sind mehr als ein Schüler. Der ist dem Unt. fern geblieben - warum auch immer. Über den rede ich nicht!

Es geht um die, die wohl anwesend waren und soooo abgesackt sind. (über den "Fernbleiber könnte man natürlich auch trefflich reden)
Und Notengebung hat doch etwas mit "Diagnostizieren von Lernfortschritten zu tun". Und nur darum sollte es m.E. auch gehen.

In diesem Sinne


naja anwesendneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2009 21:11:52 geändert: 03.06.2009 21:13:04

allein reicht eben nicht, dafür gibt es vielleicht bei herrn gottschalk ein gummibärchen, aber in biologie eben nichts!

sind es nun wieder die lehrer, die schuld haben, wenn schüler (10.klasse / zweites halbjahr) nichts tun?????

miro07


Erstmal...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wencke_g Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2009 21:17:59

DANKE für die vielen verschiedenen Rückmeldungen...!

Und um Missverständnissen vorzubeugen:
nicht ALLE Schüler sind bei mir "plötzlich" schlecht geworden. Einige konnten ihre Noten halten oder sogar verbessern! Und die Notengebung meines Vorgängers fanden die (meisten) Schüler sehr unfair und ungerecht, WEIL sie so subjektiv und unbegründbar war.
Bisher gab es mit den Schülern keinerlei Diskussionen um meine Notengebung...!
Nur diesmal befürchte ich halt, dass die "Abgestürzten" Terz machen könnten. Und daher meine (auch rechtlichen) Fragen!

Tatsache ist: ca. 4 Schüler sind rapide abgerutscht, weil sie bei mir NICHTS getan haben - weder Leistungen im Unterricht erbracht / gezeigt (keine HA, keinerlei Beteiligung, nichtmal Fragen oder ähnliches). Und schriftlich sah es dann nicht besser aus.
Dem Schwänzer unterstelle ich jetzt mal, dass er sogar damit kalkuliert hat, so nach dem Motto - ich hatte ja 'ne 2, jetzt muss ich nichts tun... (zumindest mein Eindruck nach einem Gespräch unter vier Augen letzte Woche).
Inwieweit es Mahnung ect. deswegen gab, kläre ich morgen. Auch, ob er nur freitags (1. Stunde haben wir Bio, einmal in der Woche) gefehlt hat oder mehr. Seinen sonstigen Leistungsstand kenne ich (bisher) auch nicht. Wie gesagt: einmal die Woche eine Stunde Biologie. Und ich habe noch 14 (!) andere Klassen... (das Leid eines "Kurzfach-Lehrers" wie mir).

Ich freue mich über weitere Beiträge / Denkanstöße und rechtliche Informationen!!!

Es grüßt euch
Wencke_g


Dilemma Warnungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2009 21:21:50 geändert: 03.06.2009 21:22:23

Ja, aber was ist, wenn der Schüler weder im Halbjahreszeugnis noch zu den Blaue-Briefe-Terminen eine Warnung bekommen hat? Wenn jetzt plötzlich eine 5 oder 6 erscheint - und er dadurch sitzen bleiben würde,muss ja eine Warnung vorliegen. Deswegen meine Frage vorhin, ob evtl. schon eine Warnung wg. schlechter Noten in anderen Fächern bei diesem S. vorliegt. Sonst darf er zwar sogar eine 6 bekommen, darf aber nicht sitzenbleiben.

Niedersachsen:

Es ist auf jeden Fall die Note zu geben, die rechnerisch/pädagogisch zu erteilen ist. Ansonsten könnte ja jeder Schüler nach dem Ablauf der Warnfrist hemmungslos schwänzen und trotzdem die Versetzung bekommen. Man kann doch keine Leistungen bescheinigen, die nicht erbracht wurden.

Dann ist zu prüfen, ob auf dem Halbjahreszeugnis eine Warnung ausgesprochen wurde. Es ist egal, für welche Fächer die gilt, die Warnung allein reicht aus, selbst wenn im Halbjahr für Mathe und Bio gewarnt wurde und am Schuljahresende Englisch und Geschichte als 5 dastehen.

Wenn keinerlei Warnung ausgesprochen wurde, könnte man fair sein und die Eltern zu einem Gespräch einladen. Dort erläutert man die rechtliche Situation und die Möglichkeit, gegen die Nichtversetzung Einspruch einzulegen. Gleichzeitig hat man die Gelegenheit, eventuell von einem Einspruch abzuraten.

Wenn man nicht fair ist, lässt man das einfach sein.




@ wencke_gneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wulpius Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2009 21:58:06

danke - das hat mir die "Lage" besser erklärt.


Ich sehe dasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2009 23:05:43

ein bisschen anders. Nun, bei Schwänzern muss man keine Caritas machen, da bin ich der gleichen Meinung wie meine Vorposter. Aber, selbst wenn die Abgerutschten es eigentlich "verdient" hätten: muss man ihnen wirklich mit einem Einstundenfach das Zeugnis versauen? Und dann noch in dieser Situation? Ein Lehrerwechsel so kurz vor dem Abschluss ist für alle Beteiligten unangenehm. Was ist mit denen, die erst nach einer Anlaufzeit mit dem neuen Lehrer "warm" werden?

Ich hatte diese Situation auch schon mal, wenngleich in einem Hauptfach. Allerdings habe ich überall die bestmögliche Note gegeben und mich im Zweifelsfall mit der abgebenden Kollegin abgesprochen.


Versauen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tanteerna Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.06.2009 10:57:49

Ich weiß nicht, wie ich die Notengebung in diesem Fall gestalten würde, habe auch keine Erfahrung mit Schülern in diesem Alter.

Aber grundsätzlich frage ich mich, WER (sich) die Note versaut - der Lehrer oder der Schüler?

tanteerna


So...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wencke_g Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.06.2009 13:20:13

noch ein Zusatz. Ich habe mich heute generell mal schlau gemacht über den Leistungsstand dieser Schüler und siehe da:
Die haben (bis auf einen ) ALLE blaue Briefe bekommen. In anderen Fächern sieht es also nicht besser aus als bei mir.
Und die Klassenlehrerin, mit der ich heute ein längeres Gespräch hatte, ist meiner Meinung: nämlich dass ich diese totale Verweigerungs-Haltung nicht "belohnen" sollte, indem ich noch eine 4 (wegen des 1. Halbjahres) gebe.

Außerdem hatte ich heute eine Vertretungsstunde in der Klasse und habe mit den Schülern ihren Leistungsstand besprochen. KEINER hat sich über meine Notenvergabe beschwert, ich habe alle Noten (wie immer) sorgfältig begründet. Selbst diejenigen, die sich um 3 Noten verschlechtert haben (betrifft 2 Schüler), haben nichts dazu gesagt. Ihnen ist wohl klar, dass sie sich das selbst eingebrockt haben...

LG
Wencke_g


Versauenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.06.2009 19:31:23

Natürlich, klar "versauen" sich die Schüler mit ihrer Verweigerungshaltung selbst ihre Zeugnisse. Aber wir wissen halt, wie wenig weitsichtig "Pubis" halt sind. Manchen ist wirklich nicht klar (obwohl man es ihnen oft genug gesagt hat - seufz!), dass sie ihr Abgangszeugnis ihr Leben lang bei Bewerbungen vorzeigen müssen. Deshalb handhaben es die meisten bei uns wirklich so, dass sie beim Abschlusszeugnis alle Augen und Hühneraugen zudrücken und die bestmöglichen Noten geben.

Das soll aber nicht bedeuten, dass es bei uns überhaupt keine Fünfen gibt - bei Verweigerern schlagen wir auch zu. Es ist eine Gratwanderung: einerseits macht man quasi ein "Abschiedsgeschenk", andererseits darf nicht das Gefühl aufkommen, man könnte in der 10 eine ruhige Kugel schieben. Das ist weder für die künftige Arbeit gut noch für den Ruf der Schule bei den potentiellen Arbeitgebern...


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