gibt es an ausgewählten Standpunkten Schwerpunktschulen. An diesen werden Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, die auch eine Förderschule besuchen könnten, mit unterrichtet.
Es gibt Schwerpunktschulen(SPS) im GS und im Sek I Bereich. Welche Schule (Förderschule oder SPS) eine Schülerin/ein Schüler mit Förderbedarf besucht entscheidet die ADD.
Die SPS erhält neben der normalen Lehrerzuweisung zusätzlich Förderschullehrer und päd. Fachkräfte.
Die sog. Integrationsschülerinnen und -schüler werden in der Regel altersgemäß eingestuft und nicht gleichmäßig in den Klassen verteilt, sondern schwerpunktmäßig ein oder zwei Klassen eines Jahrgangs zugewiesen.
Die Unterrichtsstunden dieser Klassen sind z. T. mit einem Förderlehrer oder päd Fachkräften doppelt gesteckt, schwerpunktmäßig in den Hauptfächern ( es gibt also nicht für jede i Klasse 30 WStd Förderlehrer oder päd. Fachkraft!!).
In machen Fächern werden die I-Schüler außerhalb des Klassenverbandes unterrichtet, wenn eine Mitarbeit im Klassenverband nicht möglich ist.
In Fächern, in denen keine Doppelsteckung erfolgt, ist der Fachlehrer für die Differenzierung verantwortlich!
Die Förderlehrer/päd Fachkraft an unserer Schule, sind nur an unserer Schule eingesetzt und werden nach Möglichkeit schwerpunktmäßig in einer i-Klasse eingesetzt.