1. Eigentlich wird das Arbeitszimmer bei Lehrern nicht mehr steuerlich anerkannt, obwohl es ein Gerichtsurteil dagegen gegeben hat.
Also 2. Auf jeden Fall ansetzen und bei ABlehnung Widerspruch einlegen.
Zur Berechnung:
Alle Kosten, die auf Haus/Wohnung entfallen (wie Strom, Gas, Öl, Schornsteinfeger, Müllgebühren etc) zusammenrechnen.
Dann davon den qadratmetermäßigen Anteil errechnen.
Zusätzlich gibt es Kosten, die auf das AZ alleine entfallen, etwa neues Tapezieren, der Picasso an der Wand oder so was.
Zu den Telefonkosten: Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Die für mich einfachste ist, drei Monatsrechnungen auszusuchen und diese als Basis einer Berechnung zu nehmen. Das Finanzamt erkennt dann wohl 20% der Jahresksoten als beruflich bedingt an. Es gibt auch andere Modelle, die aber meistens mehr Aufwand erfordern.
Vielleicht kann ja noch jemand ergänzen, korrigieren, bessere Tipps geben.