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Forum: "Auskunftspflicht und Sorgerecht"

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@miro und elephant1neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2008 17:25:17

...tja, bis jetzt ging es komischerweise ganz problemlos und noch ist auch niemand ins gefängnis gekommen - der konstruierte fall einer meiner nachschreiberinnen bringt es doch auf den punkt, wohin dieses gesetz auch führen kann.


es ist unbestritten,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2008 17:29:19

dass Gesetze in Richtungen führen können, die uns nicht gefallen.
Trotzdem kann sich nicht jeder das Recht so zurechtzimmern, wie es gerade in seine Weltsicht passt und wir "Staatsdiener" schon gleich zweimal nicht.

Was eure bisherigen Fälle anbelangt: Glück gehabt

Freu dich, dass es gut gegangen ist.

elefant1


@unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2008 17:51:50

den konstruierten fall habe ich allerdings auf das gemeinsame sorgerecht bezogen, wo die mutter dem vater auskunft verweigern möchte (kann sie nicht, ist ungesetzlich).
hätte die mutter das alleinige sorgerecht, gäbs mit sicherheit keine auskünfte (dürfen wir nicht, ist ungesetzlich).


Wer mehr wissen willneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2008 17:56:56 geändert: 09.12.2008 17:58:55

der schaue hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verschwiegenheitspflicht
und hier:
http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html

Wir gelten als Amtsträger!

Auch wenn Lehrkräfte gerne über viel und alles reden. Sie bewegen sich auf sehr dünnem Eis, wenn sie an die falsche Person geraten.
Das mit dem Gefängnis war mein voller Ernst:
...Ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht ist unter den Voraussetzungen des § 203 StGB strafbar, mit Androhung von Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr..
elefant1


Dasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2008 17:59:34

Problem ist häufig, dass man solche Details als Nicht-Klassenlehrer gar nicht immer mitbekommt.
Wenn mich ein Vater anruft, dann weiß ich nicht zwingend etwas über die Familienverhältnisse. Und bei einem spontanen Anruf habe ich auch keine Möglichkeit, mich beim KL schlau zu machen.
Und ich kann den Vater ja schlecht fragen: Darf ich Ihnen das eigentlich erzählen??


Solltest du aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2008 18:08:45 geändert: 09.12.2008 18:09:54

informiert werden.
Telefonische Auskünfte erteile ich grundsätzlich nicht, da ich nicht weiß wer dran ist, oder kennst du die Stimmen aller Eltern.
Was ist, wenn der Anrufer einer dieser "Radio-Witzbolde" ist?
Manchmal graut mir, wie sorglos manche Lehrkräfte mit Daten umgehen.
elefant1


Auskunft über Schülerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2008 19:18:09

sollten tatsächlich nur an die Sorgeberechtigten gegeben werden und an die Personen, für die von diesen schriftlich eine Genehmigung vorliegt.
In der Realität ist dies aber nicht einfach zu handhaben, denn wir kennt schon die Familienverhältnisse aller seiner Schüler? Als Klassenlehrerin habe ich es zumindest in meiner Klasse schon etwas einfacher. Ich erteile daher auch telefonisch Auskunft, da ich tatsächlich viele Eltern so gut kenne, dass ich ihre Stimmen erkenne.
Manchmal stelle ich mir aber auch die Frage, ob nicht auch ein Elternteil, was zwar Unterhalt zahlt, aber nicht sorgeberechtigt, ist auch ein Recht ein auf Auskunft hat. Desweiteren kann es bei Problemfällen vielleicht ratsam sein beide Eltern zu informieren, da Eltern sich nach einer Scheidung manchmal nicht offen und ehrlich über Probleme des Kindes austauschen


Ich verstehe den Einwandneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2008 20:30:21 geändert: 09.12.2008 21:49:44

mit fehlenden Kenntnissen über Familienverhältnisse nicht.


Schulverwaltungsprogramme spucken doch die Schülerlisten und die Erziehungsberechtigten aus. Die erhält man für jede Klasse. Klassleitungen haben zusätzlich den Schülerakt.
So - where's the problem?
Man muss nur nachlesen.

Oder sind wir Lehrkräfte leseverständnis-mäßig genauso gut drauf wie unsere Pisa-Getesteten??

elefant1


Sorgerechtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: piramia Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2008 21:04:24

Wir hatten den Fall, dass die Mutter uns nicht mitteilte, dass der Vater auch das Sorgerecht hat. Er bekam keine Einladungen zu Elternabenden, Elternsprechtagen etc.. Irgendwann hat er uns ein Riesentheater gemacht, ging zum Schulamt hat sich beschwert und wir hatten alle Mühe, ihm klarzumachen, dass das von uns keine böse Absicht war.
Letztlich ist man immer auf die Auskünfte der Eltern angewiesen.


grundsätzlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2008 22:00:20

..können wir uns nicht über geltendes Recht hinwegsetzen.

Es wäre ein extra Tagesordnungspunkt auf einer Dienstbesprechung, wie man die Dokumentation über Sorgerecht handhabt.
Eventuell sollten bei allen Scheidungsfällen entsprechende Auskünfte im Sekretariat dokumentiert sein.

Für diejenigen, die es "locker" handhaben:

Wollt Ihr wirklich ein Verfahren an den Hals bekommen, weil Ihr geltendes Recht nicht einhaltet?
Es ist nicht unsere Aufgabe, Bewertungen vorzunehmen. Wir haben nach Recht und Gesetz zu handeln. Eine Bewertung sthet uns zwar privat, aber nicht dienstlich zu.


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