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Forum: "Auskunftspflicht und Sorgerecht"
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| Wer mehr wissen will | | von: elefant1
erstellt: 09.12.2008 17:56:56 geändert: 09.12.2008 17:58:55 |
der schaue hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verschwiegenheitspflicht
und hier:
http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html
Wir gelten als Amtsträger!
Auch wenn Lehrkräfte gerne über viel und alles reden. Sie bewegen sich auf sehr dünnem Eis, wenn sie an die falsche Person geraten.
Das mit dem Gefängnis war mein voller Ernst:
...Ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht ist unter den Voraussetzungen des § 203 StGB strafbar, mit Androhung von Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr..
elefant1 |
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