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.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pembroke17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.07.2010 20:19:37 geändert: 03.07.2010 11:53:02

.


Warum nicht??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.07.2010 20:24:59 geändert: 01.07.2010 20:29:37

Allerdings solltet du nicht nur seine mündliche Mitarbeit werten. Das kannst im Streitfall schwer belegen. Aber es gibt ja noch weitere zusätzliche Noten, die zum Mündlichen zaählen: Vokabeltests, ein Plakat oder ähnliche dinge.

Wenn das auch alles schlecht bewertet wurde, dann kannst du eine 5 geben.
Und wenn die schriftliche Note auch eine 5 ist, dann ist es eben so...

Ihr habt ja sicher per FK eine Regelung, mit wieviel % ihr die mündlichen Noten gewichtet.

Stören im Unterricht ist aber eigentlich eher ein Fall für das Sozialverhalten / Kopfnote.
Stellt sich die Frage, was es für Gründe für sein Verhalten gibt.


Nicht beantwortbarneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.07.2010 20:27:53

Neu im Forum? Sonst wüsstest du, dass wir eine solche Frage nicht beantworten können. Wichtig ist die Angabe des Bundeslandes, denn die Vorgaben sind unterschiedlich.

Unterrichtsstörungen an sich haben mit der Zensur eigentlich nichts zu tun. Verweigerung der Mitarbeit ist natürlich "6", das dürfte überall so sein. Nun müsste man noch wissen, ob bei euch die Sonstigen Leistungen 50 % zählen und was er in den Klassenarbeiten hat.


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