Hallo zusammen,
ich habe schon selber wie wild gegoogelt (und ich bin bekannt als google-Queen , aber habe nichts Aufschlussreiches gefunden.
Eine meiner Kolleginnen hat eine Frage zu den Studiengebühren in Bayern bzw. zur Elternpflicht. Die Tochter des Lebensgefährten beginnt nun ein Studium und wird per Unterhalt mit knapp 700€/Monat unterstützt. Zusätzliches Jobben wird heftig abgelehnt. Nun kam ebendiese Tochter an und meinte, es gäbe ein Gesetz, bei dem die ELtern verpflichtet sind, die Studiengebühren von 500€ zu zahlen.
Weiß hier jemand mehr darüber, was tatsächlich von den ELtern gezahlt werden muss? Gibt es da Regelungen? Vorschriften? Wenn ja, wo findet man sowas?
Ich hoffe auf eure "expertise"!
Danke!