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Forum: "Autorität untergraben"

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@alleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.05.2011 16:27:23 geändert: 21.05.2011 16:30:03

Wie ist das eigentlich juristisch zu sehen? Ist es überhaupt rechtlich abgesichert, als Strafmaßnahme die Schüler länger in der Schule zu behalten als vom Stundenplan ausgewiesen?


@palimneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.05.2011 16:35:29

Du schreibst:

"Und auch dann müssen Kinder meines Erachtens lernen, dass sie sich nicht um Aufgaben herummogeln sollen."

Wie ist das mit Deinen Kolleginnen und Kollegen? Haben die alle gelernt, sich nirgendwo "herummogeln" zu wollen? Haben sie trotz Gehalt die Disziplin, die sie von den Schülern einfordern?


@bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.05.2011 16:38:37

Nachsitzen:

Soweit ich weiß bzw. mal gelernt habe, kann ich nicht am selben Tag sagen: so, du musst jetzt nachsitzen und bleibst länger.

Man muss die Eltern vorab informieren, d.h. es kann frühestens am folgenden Tag erfolgen. Es sei denn, du rufst sie aus der Schule direkt an.


Grundsatzfrageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.05.2011 17:04:51

Die einen erziehen Kinder, die anderen lehren Fächer.

Ich bin Fachlehrer und nicht Erzieher vulgo (Sozial-)Pädagoge.

Ich habe schlichtweg keinen Bock auf den überbordenden Erziehungsanteil meiner Arbeit. Ich will SuS Mathe näher bringen und nicht mit ihnen erarbeiten, warum es negativ beurteilt wird, wenn Murat und Kevin sich ständig im Unterricht prügeln, Chantal Denise als Schlampe beschimpft etc.

Ebenso wenig diskutiere ich die Notwendigkeit von Hausaufgaben oder darüber, wie bei nicht gemachten Hausaufgaben verfahren wird. Besonders gefällt mit dabei, dass ich die SoMi-Note bei unentschuldigtem Fehlen mit einer 6 würdigen darf.


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.05.2011 17:10:00

Nachsitzen ist abgeschafft und auch verboten (zumindest in NRW).

Nacharbeiten, vor allem wenn es zu einem festgelegten Zeitpunkt (im Stundenplan festverankerte, jahrgangsübergreifende Nacharbeitsstunde mit Lehreraufsicht)stattfindet und die Eltern vorab informiert sind, ist sttthaft.


Eine Alternative zur Nacharbeit:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.05.2011 17:35:23

Mitteilung an die Eltern, dass die bestimmte Hausaufgabe nicht angefertigt wurde mit der Bitte, sie unter Aufsicht der Eltern zuhause nacharbeiten zu lassen + Bestätigung durch Unterschrift.
Über den Sinn von Hausaufgaben wurde ja schon öfters diskutiert; wenn ich die Übung bei einem bestimmten Thema für den Schüler für wichtig halte, denke ich, dass das oben geschilderte Vorgehen
1) in allen Bundesländern erlaubt und
2) sinnvoll ist und
3) für mich keine Aufsichtszeit bedeutet .
rfalio


Elternneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.05.2011 18:06:35

... per Unterschrift bestätigen lassen, dass die Kinder das zuhause unter Aufsicht (der Eltern) nacharbeiten sollen. Und das bei Eltern, die nicht in der Lage oder Willens sind, die Schulpflicht bei ihren Kindern durchzusetzen.

"Was soll ich denn machen, wenn er/sie nicht zur Schule respektive Hausaufgaben machen will? Der/die (13 Jahre) lässt sich doch schon seit er/sie 10 ist nichts mehr sagen."

Wo bitte fängt der Erziehungsauftrag der Schule an, wo hört er auf und welche Erziehungsmaßstäbe und Ziele sind gesellschaftlicher Konsens?


@ missmarpel93neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.05.2011 18:16:47

Du schreibst:

"Die einen erziehen Kinder, die anderen lehren Fächer."

In unseren Vorschriften, die wir zu beachten haben und auch zu unserem Berufsverständnis gehören, heißt es:

"In der Grundschule trägt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer besondere pädagogische Verantwortung."

Ich denke nicht, dass ein Lehrer oder eine Lehrerin, auch nicht an weiterführenden Schulen, die pädagogische Verantwortung vor dem Schulhaus abgegeben sollte.


Speineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.05.2011 18:45:40

is angenervt von den immer gleichen Postern, die denken, sie hätten die kindgerechte Pädagogik gepachtet.


@bgerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.05.2011 18:52:51

Gegenbeispiele kommen bei den Eltern immer ganz gut: Ich erkläre normalerweise am Elternabend, dass ich bestimmte Mitteilungen schriftlich haben möchte. Für den, der das nicht versteht gebe ich das umgedrehte Beispiel: "Stellen Sie sich vor, Ihr Kind kommt heim mit der mündlichen Mitteilung, es solle 15 € für eine Klassenfahrt mitbringen..."
Wenn das geklärt ist, ertaube ich auf dem Ohr, in das mir danach die Kinder irgendwelche Sachen von zu Hause mitteilen wollen (habe allerdings, was das betrifft, echt liebe Eltern und Kinder).

Zu der Geschichte mit dem Nachsitzen: Auch hier hilft, den Fall umzukehren: Ich als Mutter wäre Sturm gelaufen, wenn man eines meiner Kinder UNANGEKÜNDIGT länger in der Schule behalten hätte, während ich mir zu Hause Sorgen gemacht hätte (und ich gelte nicht als überängstlich).


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