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Forum: "Unbezahlte bzw. unvergütete "Mehrarbeit""

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Unbezahlte bzw. unvergütete "Mehrarbeit"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: indianlarry Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.09.2011 18:34:14

Unsere Grundschule wird zur Zeit zur offenen Ganztagsschule umgemodelt, es herrschen unfassbar chaotische Zustände.
Die Schulleitung hat nun 4 Kollegen dazu "verdonnert" bzw. eingeteilt, jeweils eine Mittagsaufsicht von Montag bis Donnerstag von 12 bis 14 Uhr zu machen, da sie mittags ja eh Unterricht hätten. Für diese 2 Stunden (sprich fast 3 Unterrichtsstunden) zusätzlich gibt es keine Anrechnung wie an anderen mir bekannten Schulen (z.B. 2 Unterrichtsstunden Aufsicht= 1 Unterrichtsstunde ermäßigt). Prinzipiell müsste ich doch das Recht haben, mich gegen dieses Vorhaben zu wehren, oder?
Danke für eure Antworten.


Unbezahlte bzw. unvergütete "Mehrarbeit"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: indianlarry Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.09.2011 18:44:04

Unterrichte in Baden- Württemberg


So vom Bauchgefühl ausneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.10.2011 11:05:35

würde ich sagen ein "No Go".
Schau mal in der Arbeitszeitverordnung für Lehrer nach. Es müsste auch noch eine Regelung zum Thema Aufsichten geben.
Ich würde beim Personalrat nachfragen oder bei Lehrerverbänden/ Gewerkschaft.


Ich würde mich wehrenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.10.2011 14:27:21

Von der SL würde ich mir erst mal die gesetzlichen Bestimmungen nennen lassen (mit §§), damit du selbst eine Einschätzung vornehmen kannst. Wahrscheinlich gibt es keine, da in BaWü die Arbeitsbestimmungen für GTS nicht ausgewiesen sind und sich die Schulleitung in einer Art Notsituation befindet, weil sie nicht weiß, wie die Aufsicht umzusetzen ist. Oder kannst du dir selbst ein besseres Modell vorstellen?

Bei uns in RLP gilt auch: Aufsichtszeiten, z.B. beim Mittagessen, würden mit dem Faktor 0,5 auf Unterrichtsstunden umgerechnet. Nur ist es bei uns so, dass die Lehrer den GTS-Bereich freiwillig wählen. Das erhält aber auch Lehrerarbeitsplätze, weil die vormittags fehlenden Stunden durch vermehrte Stundenzuweisungen kompensiert werden. Du müsstest euer Modell noch genauer darstellen, um deine Frage besser beantworten zu können.


:(neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sth Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.10.2011 19:00:06

Zwei Zeitstunden zusätzlich zum Unterricht hört sich schon sehr hart an.

Sieh doch mal in euerer Schulordnung nach, was ihr an Aufsichtspflichten habt (neben Frühaufsicht, Vorviertelstunde, Pausenaufsicht, Busaufsicht...)



Personalratneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schaefchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.10.2011 09:41:21

Ich würde mich mal an den Personalrat wenden und dort nachfragen.
Es gibt ja in BaWü viele Schulen, die sich in diesem Prozess befinden und ich stimme dir zu, ich kenne auch keine an der es so zu geht wie bei euch.
Werdet ihr von der Gemeinde/dem Schulträger nicht finanziell unterstützt? Vielleicht ergibt sich da die Möglickeit eine pädagogische Kraft für die Mittagsbetreuung einzustellen.

Außerdem gibt es auch noch das "Jugendbegleiterprogramm" www.jugendbegleiter.de in BaWü das auch Gelder u.a. für die Ganzestagesbetreuung zur Verfügung stellt.

schaefchen


Danke für eure Antwortenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: indianlarry Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.10.2011 19:05:52

..hatte aber übers Wochenende keine Möglichkeit gehabt, bei irgend jemand nachzufragen oder was nachzulesen. Ich geh jetzt morgen einfach in die Schule und werde sagen, dass ich diese Aufsicht nicht machen werde- mal sehen, was kommt. Ich werde euch davon berichten.


Newsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: indianlarry Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.10.2011 19:05:02

Habe heute von 12 bis 14 Uhr pflichtgemäß meine Aufsicht verrichtet. Laut Aussage meiner Schulleitung sind Aufsicht und Betreuung 2 paar Schuhe: Aufsicht (=keine Arbeit) läuft unter verordneter Anwesenheitspflicht, zu der man einzelne Kollegen/innen verpflichten kann......natürlich werden diejenigen bevorzugt, die einen vollen Leeerauftrag haben. War ein super Job heute- hab die Personen beaufsichtigt, die in dieser Zeit Kinder betreut haben- und dafür Anrechnungen bekommen- geile Idee


"verordnete Anwesenheitspflicht"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.10.2011 09:55:34

Der Begriff ist mir neu. Vielleicht gibt es den nur in Deinem Bundesland. Trotzdem, denke ich, müsste nach meiner Erfahrung unterschieden werden: und zwar Anwesenheitspflicht als einmaliger Fall (z.B. Schulfest) oder als Dauerzustand. Und dass jemand dauernd, also generell wöchentlich, zur "verordneten Anwesenheit" gezwungen werden kann, um Kinder zu beaufsichtigen, glaube ich nicht. Würde mich interessieren, was Deine SL bzw. der Personalrat dazu sagen.


Vielleichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.10.2011 10:16:28

steht hier was Erhellendes drin?
Ich hab nicht alles gelesen, weil es mir zu lang war.

http://www.gew-bw.de/Binaries/Binary18215/Jahrbuch_Arbeitszeit.pdf


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