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Forum: "Ländertausch - genaues Procedere?"

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Ländertausch - genaues Procedere?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hestiasfire Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.11.2011 11:45:16

Hallo Community,

ich bin Sandra und zur Zeit verbeamtet an einem Gymnasium am
Niederrhein tätig. Mein Mann wird Anfang nächsten Jahres beruflich ins
Rhein-Main-Gebiet wechseln, und da möchte ich natürlich mit

Kann mir hier jemand sagen, wie das genaue Procedere ist, was ich
einhalten muß? Mein Schulleiter weiß schon davon, dass ich zum
Schuljahresende wechseln möchte.

Muß ich zuerst bei Oliver.de mich eintragen? Oder erst münlich den
Dezernenten in D'dorf informieren? Oder bekommt der das automatisch,
wenn ich es schriftlich mache?

Ich kontaktiere gerade auch Schulen im hessischen Zielgebiet. Hilft es
mir, wenn ein Schulleiter von dort mich haben möchte? Kann er mich
gewissermassen anfordern?

Wie ist das mit der Familienzusammenführung? Gibt es ein gesondertes
Formular, mit dem ich die beantragen muß oder wird es irgendwo im
normalen Formular eingetragen? Muß mein Mann für die Beantragung
der Fam-Zus.-Führung bereits im Zielgebiet gemeldet sein? Kann er ja
erst im neuen Jahr, wenn er die Stelle wechselt.

Ich weiß, das sind viele Fragen auf einmal, aber ich hoffe, Ihr könnt mir
weiterhelfen.

Vielen Dank schonmal,

Sandra


Geh malneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.11.2011 16:18:49 geändert: 16.11.2011 16:19:06

oben auf "Suche" und gib "Ländertausch" in Foren ein. Da gibt es schon einiges an Infos.


stimmt,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.11.2011 17:45:27

das Thema hatten wir hier schon des öfteren. Bevor du dich aber durch alles durchgeklickt hast, eine kurze Zusammenfassung:

Du hast drei Möglichkeiten:

1. Ländertauschverfahren, hierzu kannst du dir passende Formulare im Internet runterladen und ausfüllen. Ganz unten wird der Grund für den Antrag eingetragen, also die Familienzusammenführung. (Mit Kindern ist das übrigens recht aussichtsreich )

2. Du stellst einen Freigabeantrag (Antrag ohne Vordruck) und lässt dich mit der Freigabe dann in Hessen auf die allgemeine Liste setzen.

3. Mit Freigabe kannst du dich auch auf schulscharfe Stellen bewerben.

Das erst einmal in aller Kürze.

LG

petty


Danke erstmal...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hestiasfire Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.11.2011 18:43:34

Danke für die schnellen Antworten!

Wisst Ihr vielleicht auch, ob ich meinen zuständigen Dezernenten vorher in
Kenntnis setzen sollte, oder ob es reicht, wenn der Antrag auf seinem
Schreibtisch landet?

Gruß

Sandra


Alsoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.11.2011 21:23:42

ich habe nur mit meinen Direx drüber gesprochen, und habe trotzdem meine Freigabe ohne Probleme bekommen.


also...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hestiasfire Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.11.2011 10:05:06

...heißt das, den Freigabeantrag formlos in 2-facher Ausfertigung dem Direktor
und dem Dezernenten zuschicken, richtig?

Nur nochmal zum richtigen Verständnis: wenn ich mich bei oliver.nrw.de für den
Ländertausch eintrage, brauche ich doch daüfr keine Freigabe, gell?

Mann, ist das klompiziert....

Grüße wieder von Sandra


Freigabeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.11.2011 11:14:20 geändert: 18.11.2011 11:15:50

die Freigabe musst du auf dem Dienstweg beantragen, also beim zuständigen Schulamt oder Dezernenten stellen. (Ich weiß nicht genau, wer in NRW dafür zuständig ist. In RLP war es die sogenannte ADD: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) Du musst den Antrag aber bei deinem Direx abgeben, weil er noch eine kurze Stellungsnahme abgeben muss. Der Direx schickt es dann weiter.

Wenn du die Freigabe bekommst, legst du einfach eine Kopie davon den Bewerbungen bei, fertig.

Für das Ländertauschverfahren benötigst du die Freigabe nicht, da hast du recht. Da ich von RLP gewechselt habe, kenne ich mich mit Oliver nicht aus. Bei mir war das damals ein mehrseitiger Antrag zum Ausfüllen, aber wenn das über Oliver online geht, umso besser. Aber lies es dir genau durch. Oft ist es so, dass man sich online registrieren lassen kann, aber zumindest bei einer ersten Bewerbung noch Unterlagen per Post nachschicken muss. Das steht dann aber bestimmt in der Anleitung drin.

Viel Erfolg.

petty


Ländertausch: Personalverbände kontaktierenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: peppi1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.01.2012 09:50:32

Das Ländertauschverfahren kann bis zu drei Jahren dauern. Du solltest Dich
direkt an den zuständigen Personalvertreter (Deines Vertrauens) wenden, den
Philologenverband oder die GEW. Dort kann man Dir am besten helfen. Auch
Nichtmitgliedern muss geholfen werden! Ich war schon in beiden Verbänden, in
Berlin war die GEW Spitze, hier in NRW ist es eindeutig der PHV
(Philologenverband). Nur solche Leute kennen Tipps und Tricks, die Du von
"Laien" einfach nicht erwarten kannst.
Viel Glück!


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