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Forum: "Auswahlgespräche für Lehrereinstellung"

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Ich kenn nurneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2004 12:39:06

..die Festlegung von 5 Jahren - allerdings bezieht sich das auf ehemalige Referendare, die die erste Stelle annehmen.


2+5neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rdaneel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2004 12:53:31

hallo Meike,

fünf jahre ist auch mein wissenstand, allerdings erst ab festanstellung - ich muss ja vorher noch zwei jahre berufsbegleitenden vorbereitungsdienst, um dann hoffentlich mein zweites staatsexamen erfolgreich abzulegen. diese zwei jahre werden auf die fünf jahre bindungsfrist nicht angerechnet.

gruß
r.daneel


@ r.daneelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2004 14:30:20 geändert: 23.10.2004 14:31:05

Ich hab nix anderes gesagt : ehemalige Referendare


Die fünf Jahre beziehen sich logischerweise auf die erste Festanstellung im Schuldienst.


Referendar im Quereinstieg - und dann?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: queereinsteiger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2005 23:02:41

Hallo, ich bin jetzt Referendar im Quereinstieg und hab so kurzfristig Bescheid bekommen (26.10. für Beginn 1.11.) dass ich mir vorher über die ganzen Formalitäten noch gar keine Gedanken gemacht hatte. Dachte auch, ich krieg da einen Vertrag wie bei einem normalen Job auch, kann den erstmal mit nach Hause nehmen und in Ruhe durchlesen und dann entscheiden, ob ich unterschreibe - war dann schon verblüfft, als es stattdessen gleich eine Vereidigung und Beamtentum auf Widerruf gab, und dass es statt eines Vertrags mit irgendwelchen Arbeitsbedingungen nur den Hinweis auf meine Verpflichtung gab, mich selbst über das Beamtengesetz schlau zu machen. Ob ich überhaupt Beamter (dauerhaft) werden will, weiss ich nicht.
Hab ich nach dem Ref die Wahl, ob ich Lehrer im Angestelltenverhältnis oder mit Verbeamtung werde? Und was redet ihr da von einer fünfjährigen Bindungsfrist? Als Wissenschaftler war ich zwar auch Angestellter im öff. Dienst, aber halt nicht verbeamtet...



Nur kurz,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2005 05:46:30 geändert: 17.03.2005 15:53:24

... da ich gleich zur Schule muss:

Du willst später Beamter werden, glaub es mir:
- bessere Bezahlung (zwischen A13 und BAT IIa liegen knapp 200.- netto/Monat in NRW)
- unkündbar (wenn man die lebenslängliche hat)
- bessere Versorgung bei Krankheitsfällen
- ...

Die nächsten zwei Jahre würde ich mir keine Gedanken machen, denn mit dem Beamtenstatus auf Widerruf bist Du keine Bindung eingegangen. Das erlischt automatisch nach Beendigung des Referendariates, ist also quasi schon widerrufen.

Was die Festanstellung angeht: Ich habe einen "Vertrag" bekommen, den ich allerdings an Ort und Stelle lesen musste. Ist aber auch nicht so wirklich schlimm, da dort keine Pferdefüße oder Haken drinstehen. Das läuft halt alles etwas anders als in der Wirtschaft.

Zu den fünf Jahren: Man kann nur alle fünf Jahre einen Laufbahnwechsel machen (Beförderung etc) und das gilt eben auch für Versetzungen. Im Klartext heißt das, dass man die ersten fünf Jahre an die Schule "gebunden" ist, bei der man die erste Festanstellung angetreten hat. Man kommt dann nur weg, wenn man aus dem Schuldienst austritt.




5 Jahre? Beförderung??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2005 15:07:52

Ich glaube die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland, bei mir in RLP standen drei Jahre im ersten Festvertrag. Aber ich weiß, dass diese Frist aus wichtigen Gründen auch unterschritten werden kann.
Und wer bitte wird alle 5 jahre befördert? HS und RS Lehrer meines Wissens hier nicht. Das gibt es glaub ich nur bei Gymnasiallehrern oder?


Fristen...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2005 15:51:48 geändert: 17.03.2005 15:52:59

... stimmt, können unterschiedlich sein.
In NRW kann man sich "nur" alle 5 Jahre auf eine Beförderung bewerben, deswegen auch die Festlegung auf die Schule. Man wird leider nicht automatisch befördert, ach was wär das schön...
In meinem Vertrag steht aber zB gar nichts von Jahren.

Kleiner Nachtrag: Ich kenne mich nur im SII/I Lehramt aus (NRW, Gesamtschule, Gymnasium, Berufskolleg). Wie das an HS und RS aussieht, weiß ich nicht.


Beamtentumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: event Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2005 17:40:12

Es ist ja nicht so, dass man sich aussuchen kann, ob man angestellt oder verbeamtet werden will.
Das hat in erster Linie etwas mit der Altersgrenze zu tun. In NRW liegt diese Grenze bei
35 Jahren . In Einzelfällen kann diese Grenze angehoben werden, wenn man sich auf ein Mangelfach beworben hat und angenommen worden ist.
Grüße von event


Und...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2005 17:56:40

... man muss die Gesundheitsprüfung schaffen ...


darf ich.........neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2005 18:00:47

.........hier mal (als unwissende ausländerin)eine zwischenfrage stellen:
was heißt "beförderung" bei euch? das einzige, wozu man bei uns "befördert" werden kann, ist direktor/in (=schulleiter) , aber doch nicht alle fünf jahre..............


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