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Forum: "Handyverbot im Schullandheim"

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Einbehaltene Handysneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.09.2012 22:49:43



Aber an wen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2012 04:03:17

Da ein Handy doch einen gewissen Wert besitzt, der das Taschengeldbudget der meisten Schüler überschreiten dürfte, muss ich mir doch die Aushändigung quittieren lassen (und das können m.E. nur die Eltern wirklich rechtskräftig )
Also kommen sie selbst in die Schule oder das Kind bringt halt am nächsten Tag eine vorausgefüllte Quittung mit der Unterschrift der Eltern.
rfalio


Rückgabeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2012 15:28:04

Am besten ist es das Handy gar nicht einzuziehen, dann hat man auch nicht den Hussel mit der Rückgabe.
Dennoch ist es selbstverständlich, dass ich demjenigen das Handy wiedergeben kann dem ich es auch weggenommen habe.
Wenn ich auf eine vorausgefüllte Quittung warte, verbleibt das Handy länder als zulässig (bis zum nächsten Tag) in der Schule. Dass nur die Eltern das Handy in empfang nehmen können wage ich zu bezweifel. Wir wissen nicht ob das Handy das Eigentum der Eltern ist. Wir gehen lediglich davon aus, dass beim Vertzragsabschluss die Eltern unterschrieben haben. Das bedeutet nicht, dass das Handy nicht dem Schüler gehört.Viele Dinge gehötren den Eltern und werden dennoch an die Schüler wieder Ausgegeben. Sei es das Lineal mit dem gestört wird, das Heft, das Buch ein Fahrrad...
Im übrigen sollte man sich mal fragen, ob es nicht anmaßend ist die Eltern in die Schule zu beordern um ein Telefon abzuholen. Die meißten Menschen sind berufstätig und daher nicht in der Lage ohne weiteres den Launen der Lehrer folge zu leisten. Was wäre wenn die Eltern erwarten würden, dass der Lehrer den eingezogenen Gegenstand zu ihnen nach Hause bringen soll.
Das Vergehen und die "Sühne" müssen im rechten Verhältnis bleiben. Wenn ich schon hier und da lese: die Eltern müssen..." Die Schule hat der Eltern gar nicht zu sagen was sie zu tun und zu lassen haben.
Die Rechtsanwältin Julia Schmidt erwähnt sogenannte Erziehungsmaßnahmen. Da möchte ich nur daran erinnern, dass die Schule und kein Lehrer einen Erziehungsauftrag hat.
Dies ist aussshlißlich hoheitlich verbrieftes Recht der Eltern. Ich weiß sehr wohl, dass in den meisten Schulgesetzen etwas anderes steht, aber nur weil es dort steht muss es nicht richtig sein. Schule ist auch keine Erziehungsanstalt.



@pb82neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2012 16:24:23

Was heißt hier die Schule hat den Eltern garnichts zu sagen?
Eltern haben ihren Erziehungspflichten nachzukommen und auch Schüler haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Die Hausordnung in unserer Schule ist im übrigen mitentschieden worden durch den Elternbeirat.

Und es ist nicht nur mein gutes Recht, Eltern darauf hinzuweisen, sondern sogar meine Pflicht!

Ich hatte letzte Woche Elternabend zum Thema klassenfahrt im Juni 2013. Wir haben mit den Eltern besprochen, warum wir für ein Handyverbot sind. In allen vier Klassen war das Stimmungsbild gleich, das Handyverbot wurde akzeptiert!


Schule hat den Eltern garnichts zu sagenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2012 16:37:21

Jetzt kommt die Floskel mit Rechte und Plichten.
Wenn Schüler ungestattet Handys benutzen verletzen Eltern noch lange nicht Ihre Erziehungspflichten.
Schule ist auch keine Aufsichtsbehörde und hat den Eltern nichts anzuordnebn.
Sie kann lediglich die den Schüler betreffenden Dinge mit den Eltern erörtern. Schule hat kein Weisungsrecht den Eltern gegenüber.
Ich bitte zu unterscheiden zwischen einem Hinweis und dem was man meint den Eltern sagen zu müssen was sie zu tun haben.
Der Beruf des Lehrers ist meist mit einer Beamtentätigkeit verbunden und dies bedeutet, daß man im Dienste der Öffentlichkeit arbeitet und nicht andersherum.


Oh,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2012 16:44:06

hier herrscht jetzt aber ein freundlicher Ton....


halloneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: claudiabaerchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2012 16:45:13

hallo liebe lehrer


anderes Spielneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2012 16:54:47

Ich muss doch gar nicht das Handy einziehen. Ich schließe den Schüler wegen Missachtung der schulischen Regeln (Disziplinverstoß) vom Unterricht aus und lass ihn von einem Erziehungsberechtigten abholen. Der Schüler kann erst wieder am Untericht teilnehmen, wenn ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten stattgefunden hat. (Für den Fall, dass die "Alten" keine zeit haben, das Kind in Empfang zu nehmen.)


Disziplinverstoßneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2012 17:07:33

Wird hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen?
Ist die Maßnahme nicht viel zu drastisch? Pädagogisch ist sie jedenfalls nicht.


Menno,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2012 17:22:41

wir kennen doch missmarpel ...


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