transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 4 Mitglieder online 04.05.2024 01:58:44
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Wie viele Quadratmeter bin ich dem Dienstherrn wert?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Wie viele Quadratmeter bin ich dem Dienstherrn wert?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.08.2012 21:45:56 geändert: 28.08.2012 05:56:12

Wird eine Schule gebaut, gibt es natürlich Vorschriften, wie sie gebaut werden darf. Aus diesen Vorschriften geht aber auch hervor, welche Notwendigkeiten der Dienstherr sieht, dass es seinen Nachgeordneten und den zu Unterrichtenden gut geht. Denn die Lehrkörper haben schülerzentriertes Lernen zu organisieren, die Individualisierung des Unterrichts vorantreiben oder Kompetenzen implementieren, die es den Schülern ermöglichen, kreativ nach Problemlösungen zu suchen.

In Rheinland-Pfalz gilt: Pro Schüler sind 1,8 bis 2,0 Quadratmeter für den Platz im Klassenzimmer vorgeschrieben. Die Klassenmesszahl an Gymnasien beträgt 30. Also hat ein Klassenraum eine Größe zwischen 54 und 60 Quadratmeter aufzuweisen. Die Seitenlängen eines solchen Raumes betragen dann ca. 7 Meter x 8 Meter. Auf dieser Fläche befinden sich 15 Tische, 30 Stühle, ein Schrank, Regale und das Lehrerpult mit Stuhl. Für die Lehrer sehen die Baurichtlinien 3 Quadratmeter pro Person im Lehrerzimmer vor. Bei einem Kollegium, das aus 80 Personen besteht, muss das Lehrerzimmer demnach die Größe eines Tennisplatzes aufweisen. Bei einer Mini-Grundschule mit 4 Lehrerinnen reichen 12 Quadratmeter.


Undneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.08.2012 21:50:15

wie alt ist der Schulleiter?


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.08.2012 22:05:22

Ich verstehe deine Frage nicht. Gemeinhin scheint er jünger als man denkt.


Nimmt die Lehrkraft ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pabaloo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.08.2012 10:06:56

... die drei Quadratmeter aus dem LZ mit in die Klasse, oder
ist für LK auch Platz im Klassenraum einkalkuliert?
Und wie ist das bei wechselnden Klassengrößen? Gibt es
verschiebbare Wände?


Hängtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.08.2012 10:37:56 geändert: 23.08.2012 10:39:20

dies nicht auch von der Körpergröße der Lehrer und Schüler ab?
Demnach müßten die Räume immer größer werden, weil wir Menschen heute auch größer sind als z.B. im Mittelalter; allerdings haben wir ja - langfristig gesehen - weniger Schüler.

Aber zumindest das Platzangebot für den Lehrer sollte sich erhöhen.


LG

Hesse


Dann rechne ich mal schnell:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.08.2012 18:57:01

Wir sind 42 Lehrer (ohne Schulleitung)davon etwa 20 Teilzeit.
42·3 m² = 126 m².
Haben tuen wir knappe 70 + 20 Silentiumraum, also rund ein Viertel zu wenig.
rfalio


@rfalioneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.08.2012 19:18:03

Ist doch mal gut zu wissen, ob der Dienstherr sich mit seinen Regelungen schüler- oder lehrergerecht zeigt. Rheinland-Pfalz sträubt sich, die Baurichtlinien zugunsten der in den Schulgebäuden Arbeitenden zu verbessern. Bei Schulneubauten können so die Kosten tiefer gelegt werden.

Ein vor weniger als 10 Jahren gebautes Gymnasium wurde hier vor Ort dreizügig geplant. Heute läuft es vierzügig. Klassenräume wurden zwar angebaut, die Zahl der Lehrer hat sich entsprechend erhöht, doch das Lehrerzimmer ist genauso groß wie zuvor. Pech gehabt.


nachfrageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.08.2012 22:32:12

Werden Schrägen wie bei der Vermietung von Wohnungen von der Grundfläche abgezogen?
Gilt das auch, wenn die SchülerInnen unter 1,50m groß sind?

Dann haben wir 2 Klassenräume mit ca. 10 m2 und in der Klasse sollten nur 5 Kinder sein.
Ist ja geradezu schade, dass ich zum neuen Schuljahr den Raum wechsele

Palim


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs