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Forum: "Wie handeln bei Mitnahme von Spielzeugpistolen in Grundschule"

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Wie handeln bei Mitnahme von Spielzeugpistolen in Grundschuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: littledi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.09.2012 21:47:20

Hallo,

wie handhabt man folgende Situation im Bereich Grundschule:

Schüler führt in Schultasche Spielzeugpistole (Soft-Air mit so Kügelchen) mit sich. Lehrer nimmt im diese zur Verwahrung ab.

Welche Konsequenzen sind hier jetzt angebracht?
Was ist rechtlich notwendig?

Elterninfo ist klar, aber darüber hinaus??

LG



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von: frank11nr Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.09.2012 21:50:49

Ich habe keine Ahnung von Grundschulpädagogik, aber eine Anmerkung, die Dir vielleicht hilfreich sein könnte:

Zwischen einer Spielzeugpistole und einer Soft-Air gibt es einen himmelweiten Unterschied. Soft-Air-Pistolen dürfen - je nach Modell - in der Öffentlichkeit nicht geführt werden bzw. nicht von Minderjährigen. Bei Wikipedia wird's ganz gut beschrieben.

Gruß,
Frank


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.09.2012 21:58:33 geändert: 06.09.2012 22:11:09

verstehst du unter Elterninfo??
Hoffentlich nicht nur nen Brief.

Die Eltern müssen zu einem Gespräch dringend vorgeladen werden, zumal sie ja ohnehin die Waffe selber abholen müssen.

Softair-Waffen sind ab 14 Jahren erlaubt, also eindeutiges Fehlverhalten der Eltern.

Ansonsten siehe obigen Beitrag.

http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinswaffe

Waffen jeder Art oder auch waffenähnliche Geräte haben in Händen von Grundschulkindern nichts zu suchen. Was die rechtliche Seite anbetrifft, ist es wohl auch abhängig von der Größe der Munition.


..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elke2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.09.2012 18:51:01

.. Jegliche Art von Spielzeugwaffen sind bei uns von der Schulleitung verboten- selbst an Karneval!!!!


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.09.2012 18:55:29 geändert: 07.09.2012 19:36:52

bei uns ist vorgeschrieben, dass alle Eltern eine Waffenerlass-info unterschreiben. (Niedersachsen)

http://www.schure.de/22410/35,306,81701,04.htm

Das wird bei euch ähnlich sein, und damit verstoßen die Eltern eindeutig gegen dieses Verbot.


Man, man, man,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2012 23:19:02

schießt hier nicht mancher mit Kanonen auf Spatzen.
Vermutlich handelt es sich um "Erbspistolen" "Kügelchen"
Klar, das ist nicht korrekt wenn ein KIND soetwas mitnimmt. Es handelt sich aber um Kinder zwischen 6 und ca. 10 Jahren.
Hier greift auch nicht der Waffenerlass. Und ob ein dringendes Elterngespräch so dringend ist... Das Kind wird hier ja fast zum Killer abgestempelt. Eine klare Elterninfo mit der Bitte zur Kentnisnahme ist sicherlich ausreichend.
Handelt es sich um eine Softair sieht das selbstredend anders au. Dann ist es durchaus angebracht mit den eltern zu sprechen.


Aus dem 1. Beitrag geht nicht neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2012 08:13:06

hervor, um was es sich genau handelt.

- War es ein erkennbares Spielzeug?
Würde ich trotzdem auf jeden Fall mit den Eltern reden.

War es eine Anscheinswaffe?
http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinswaffe
(sehe grade, link ist doppelt)
Da liegt dann ganz klar eine Ordnungswidrigkeit vor (s. Link).
In einem ähnlichen Fall an unserer Schule (12-jähriger, schon öftzers durch Jähzorn aufgefallen, zeigte Fotos von seiner Waffe herum) haben wir die Polizei eingeschaltet, die dann sowohl bei Vater wie Sohn unerlaubte Waffen fand.
Man muss also hier schon differenzieren.
Um jetzt die Eingangsfrage eindeutig zu beantworten, fehlen mir genauere Informationen.

Grundsätzlich sind aber die Eltern dafür verantwortlich, dass Kinder keinen Zugang zu Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen haben.

Übrigens pb82: Auch ein Schuss aus einer "Erbsenpistole" kann gewaltig ins Auge gehen!
rfalio


Erzieherisch nachhaltig handelnneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2012 12:42:01 geändert: 22.09.2012 12:59:14

Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass es sich um ein Spielzeug gehandelt hat, das Verletzungen hervorrufen kann und es bei diesem Kind zum 1. Mal passiert ist.

Wenn das bei mir passiert wäre, würde ich folgendermaßen vorgehen:

Ich würde die Eltern informieren, dass sie das Spielzeug abholen können, da ich es dem Kind wegen der Gefährlichkeit nicht selbst mitgeben kann.
Mehr würde ich beim 1. Mal in der Grundschule nicht machen. Meistens passiert das dann nicht wieder.

In der Grundschule sollte man das pädagogische Handeln erst einmal in den Vordergrund stellen.
Wenn ich den Kindern etwas Schulfremdes abnehme, weil es stört oder nicht hierher gehört, gebe ich es ihnen am Ende des Vormittags zurück unter der Auflage, es nicht mehr in der Schule sehen zu wollen.
Wenn ich den Schülern etwas Gefährliches abnehme, dann holen es die Eltern ab.

Bisher habe ich mit diesem System in der Grundschule noch nie Probleme gehabt, auch bei gefährlichen Dingen nicht.
Wiederholen sich die Vorfälle, wo jemand gefährliche Dinge mitbringt oder gar andere ernsthaft bedroht, müssen andere Maßnahmen getroffen werden, da bin ich aber immer für erzieherische! Das ist auf jeden Fall nachhaltiger! Also Einschalten von Experten.
Aber das ist ja der Härtefall.

Hier haben ja viele Lehrer von der Sekundarstufe geantwortet, man muss schon zwischen Grundschule und Sekundarstufe unterscheiden und vielleicht auch noch zwischen "normaler" Grundschule und Brennpunktschule.


Höchste Gefahr - ganz Ernst und ohne Ironie!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kajakwolfi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2012 18:31:54 geändert: 22.09.2012 18:32:39

Ihr seid euch nicht im Klaren, wie gefährlich das ist! Waffen sind in der Schule absolut tabu – auch wenn es harmlose Spielzeuge sind.
Wenn da ein Kind sein Handy zieht und einen Polizeieinsatz direkt oder indirekt auslöst, ist höchste Gefahr im Verzuge.
Das sofort eintreffende SEK bzw. auch die nächste Polizeistreife wird ohne Vorwarnung das Feuer auf die Person eröffnen, die die Waffe in der Hand hat. Das Alter spielt keine Rolle. Im Übrigen gibt es echte Waffen, die wie Spielzeug aussehen und Spielzeuge die wie normale Waffen aussehen. Ein Polizist kann das nie und nimmer in einer Stresssituation unterscheiden. Schon gar nicht das SEK mit dem sehr eingeschränkten Gesichtsfeld unterm Helm. Das Ziel ist das schnelle Ausschalten des potenziellen Täters. Seit Winnenden zögern die Polizisten zu Recht keine Sekunde mit dem Schießen.
Deswegen sollten auch Lehrer niemals einkassierte (Spielzeug-)Waffen in der Hand haben. Sie sind im Einsatzfall die ersten Toten.
Komme mir jetzt keiner von wegen Grundschulkind etc. !
Wer weiß denn, ob der süße Kleine nicht etwa die Beretta aus Papas Nachttisch gezogen hat?
Nehmt das bitte verdammt ernst.
Alter schützt vor Torheit nicht. Jugend erst recht nicht.

Sehr besorgt…..

…kajakwolfi


Bleibneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2012 23:18:04

mal etwas gelassener. Der beschriebene Fall hat mitnichten etwas mit schießwütigen Kindern zu tun.




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