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Forum: "Abschlussfahrt - Busfahrt mit nur einer Lehrkraft?"

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aufsicht neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2013 16:19:17

haben wir teilweise auch allein auf dem hof.

wenn wir da plötzlich ohnmächtig vom schneeball mit oder ohne stein am hinterkopf getroffen hilflos zusammenfallen, dann gibts selbst vorschülerinnen die in der lage sind, kollegInnen oder ältere schülerInnen zu holen.

ich lasse mir von niemandem verantwortungslosigkeit vorhalten, da ich mir nicht einbilde, dass ich die einzig kompetente handlungsfähige auf der welt bin.

mit den eltern vereinbare ich, dass die abrufbereit in den startlöchern zu stehen haben, falls jemand unterwegs auf großer fahrt verunfallt.

bisher war ich immer mit schülerInnen zusammen, die im notfall in der lage waren, ein telefon zu nutzen.

fazit: vertrauen heißt mein lösungswort.

und natürlich ist es immer sinnvoller, mehr bis viel mehr aufsichten am start zu haben, aber unmöglich finde ich es ganz und gar nicht, allein mit (fast-) erwachsenen zehntklässlern (!) eine busfahrt zu bewältigen...vorausgesetzt alle fiesen evtl. fälle sind theoretisch durchgespielt und somit lösbar.

unverzagt aber so gar nicht unverantwortlich gegrüßt.








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von: mimi-maus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2013 16:32:57

bei Zehntklässlern würde ich auf keinen Fall allein zurück fahren. Da wäre mir das Risiko echt zu hoch. Ehrlicherweise finde ich es auch von dem Kollegen etwas unfair, dich in eine solche Entscheidung zu drängen. Ihr fahrt zusammen hin, also auch zusammen zurück. Wenn sein Urlaub 2 Tage später am selben Ort losgeht, ist das seine Privatsache und hat mit seiner Verantwortung für die Fahrt nichts zu tun.


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2013 17:37:40 geändert: 16.01.2013 17:39:21

Offiziell sind ja zwei Lehrkräfte gar nicht vorgesehen.

Wie das im förderalen Bildungssystem so ist: Hier in RLP gelten andere Leitlinien:

Es ist bis einschließlich der Klassenstufe 10 sicherzustellen, dass in der Regel zwei Aufsichtsführende die Gruppe begleiten. Dabei ist anzustreben, dass jeweils ein Mann und eine Frau die Aufsicht führen.

Deshalb würde in RLP der SL schlecht dastehen, wenn er für die Rückfahrt auf eine Aufsicht verzichten würde, weil diese aus Urlaubsgründen vor Ort bliebe.


@bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2013 18:31:48

"(...) dass in der Regel (...)"

wenn ich schulleiterin in rlp wäre, würde ich diesen absatz so lesen, dass es sich empfiehlt, aber im falle des falles auch bedingte ausnahmen möglich sind.



@bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2013 18:39:08

Die Sache mit der Regel und der Ausnahme..

Kannst du mal weiter lesen? Stehen da die Ausnahmen?

und..
z.B. dass jeweils ein Mann und eine Frau die Aufsicht führen.

Sowas ist doch bei einer Tagesfahrt völlig unerheblich, das wird doch erst bei einer Fahrt mit Übernachtung relevant.

Ich könnte mir vorstellen, dass auch bei euch noch der eine oder andere interessante Satz versteckt ist.


@unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2013 20:17:06 geändert: 16.01.2013 20:17:56

...wenn ich schulleiterin in rlp wäre, würde ich diesen absatz so lesen, dass es sich empfiehlt, aber im falle des falles auch bedingte ausnahmen möglich sind.

Das glaub ich nicht. Für diesen konkreten Fall, so wie er oben beschrieben ist, würde kein Schulleiter seine Beamtenbirne hinhalten, weil er, falls etwas passieren würde, das man mit dieser Zweitperson hätte vermeiden können, in der Öffentlichkeit, vor Gericht, dienstrechtlich und moralisch diese nicht mehr hoch bekäme.

[Mein obiger Satz ist zu unübersichtlich.]


@bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2013 15:16:41 geändert: 17.01.2013 17:22:46

glauben versetzt bekanntlich berge und/oder ist opium fürs volk, also kannst du es mit deinem glauben halten wie ein dachdecker:

ich bekenne, dass ich erst nach meiner erwähnten alleinfahrt erfuhr, dass nicht ich sondern cheffe dienstrechtlich belangt werden würde im gefürchteten falle des dramas mit gau-ausgang.

aber das nur am rande. meine versklavte birne halt ich also immer noch hoch, auch wenn mein hals dreckig sein sollte, was ansichtsache ist.

der aufsichtspflichtparagraph unterscheidet sich garantiert nicht wesentlich zwischen den bundesländern.das glaub ich zumindest.

es gibt halt birnen und rüben. moralische argumente kommen beim essen immer so satt daher.


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2013 17:18:14

Kannst du mal weiter lesen? Stehen da die Ausnahmen?


Ja, hab ich gemacht. Ausnahmen sehe ich keine, außer dass als Zweitperson auch mal eine Nichtlehrerin eingesetzt werden könnte. Ich stelle hier den ganzen § rein:

4. Leitung und Aufsicht

4.1
Die Leitung einer Schulfahrt kann nur eine Lehrkraft übernehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann im Einvernehmen mit der leitenden Lehrkraft eine andere geeignete Person mit Aufsichtsaufgaben betrauen, sofern eine zweite oder weitere Lehrkraft als Aufsichtsperson nicht zur Verfügung steht. Die mit Aufsichtsaufgaben betraute Person muss ihr schriftliches Einverständnis erklären. Es ist bis einschließlich der Klassenstufe 10 sicherzustellen, dass in der Regel zwei Aufsichtsführende die Gruppe begleiten. Dabei ist anzustreben, dass jeweils ein Mann und eine Frau die Aufsicht führen.

4.2
Zur Vermeidung von Unfällen ist eine aktive, vorausschauende und kontinuierliche Aufsicht zu gewährleisten. Den Gefahren bei Schulfahrten mit sportlichem Schwerpunkt wie z.B. Rad fahren, Schwimmen, Wintersport, Watt-wandern und Bergwandern ist besonders Rechnung zu tragen, insbesondere ist auf ausreichende Qualifikation der Aufsichtführenden in den Gefahrbereichen zu achten. Die Handreichung der Unfallkasse (GUV SI 8047) ÑMit der Schulklasse sicher unterwegsì ist zu beachten.

4.3
Die Aufsicht führende Lehrkraft kann Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einräumen, im Rahmen der Schulfahrt pädagogisch angemessene Unternehmungen in Gruppen durchzuführen, ohne dass dabei eine Aufsichtsperson anwesend ist. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorher schriftlich einzuholen.

4.4
Die Aufsichtspersonen sollen in denselben Unterkünften wie die Schülerinnen und Schüler übernachten.


Mal sachteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lisae Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2013 17:30:42

Jetzt kriegt euch mal wieder ein.
Es wäre ja schön, wenn die Fragestellerin mal selbst in ihre Vorschriften (für Ba-Wü) schauen würde. Die sind ja für L zugänglich.
Außerdem ein Denkanstoß, allerdings mit deutlichem : Wie wär's denn, wenn christine81 sich ihrem egoistischen Kollegen anschließen würde und auch gleich am Urlaubsort bliebe? Ihre Ferien fangen schließlich ebenfalls an! Soll doch der SL gucken, was er macht. Gleiches Recht für alle!
lisae


danke bakunix,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2013 17:34:32

der von dir zitierte punkt 4.3. lebe hoch:


der trick mit der permanenten aufsicht, die niemand (nicht mal superlehrerInnen, die risikoarm und vollkommen vorbildlich verantwortungsbewusst mit x kollegInnen auf klassenfahrt gehen) leisten kann, ist die präventive aufsicht.

kinder können eben durchaus mal alleine busfahren etc., ABER sie müssen sich beaufsichtigt wähnen und die eltern sollten das am besten schriftlich abgesegnet haben.

ein lob auf das vom gesetzgeber vorgegebene vetrauen in die selbstständigkeit von heranwachsenden sowie deren schutzbefohlene!


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