zur Überprüfung bestanden, kann höchstens zugunsten des Doktorvaters gelten.
Der Doktorand/die Doktorandin konnte vor 30 Jahren ein wenig dreister geistiges Urheberrecht anderer als sein eigenes ausgeben, ohne aufzufallen. Die Kontrollmöglichkeiten waren schlicht nicht so gut wie heute.
Das aber zeigt nur, dass die Wahrscheinlichkeit, aufzufliegen, geringer war und vermutlich der Eine oder/und die Andere genau das ins Kalkül hätte ziehen können.
Und:
"Gelegenheit macht (geistige) Diebe", sagt der Volksmund.