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Forum: "Gymnasiale Oberstufe: Versetzung von der Einführungs- in die Qualifikationsphase "

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Gymnasiale Oberstufe: Versetzung von der Einführungs- in die Qualifikationsphase neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: combifix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2013 23:01:25

Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mir behilflich sein:

Es geht um die Versetung von der EF in die Q1. Lt. einer Broschüre des Schulministeriums wird die Versetzung ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden. Versetzt wird auch, wer in nicht mehr als einem der versetzungswirksamen Kurse mangelhafte un in den übrigen Kursen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat; mangelhafte Leistungen in einem der Fächer Deutsch, Mathe oder in der fortgeführten Fremdsprache müssen allerdings durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Gruppe ausgeglichen werden.

Meine Frage dazu ist: Wer legt denn eigentlich fest, welches die fortgeführte Fremdspache ist? Im speziellen Fall wurden Latein und Englisch ab Klasse 5 belegt. Auf dem Zeugnis gibt es eine 5 in Mathe und eine in Latein. Englisch und Deutsch sind 3, die restlichen Fächer 3 oder besser. Offensichtlich wurde Latein als fortgeführte Fremdsprache angesetzt. Könnte das denn nicht aber auch Englisch sein? Dann wäre die Versetzung möglich?!?

Könnt ihr mir weiter helfen?
Mit lieben Grüßen aus dem warmen Ruhrgebiet
combifix


Sowie ich das verstehe ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: raskolnikow Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2013 23:21:14

spielt es in diesem Fall keine Rolle, ob Latein als die
fortgeführter Fremdsprache oder als übriges Fach gewertet
wird. Bei zwei Fünfen (egal in welcher Fächergruppe)steht so
oder so erstmal die Nichtversetzung und da ein Ausgleich in
einem bzw. zwei Kernfächern besteht: mit Recht auf
Nachprüfung.

Viel Erfolg

*ras


?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.07.2013 07:30:12

oder in der fortgeführten Fremdsprache

Bist Du sicher dass da der bestimmte und nicht der unbestimmte Artikel im Original steht?

Aus meiner Sicht muss es nämlich heißen "... in einer der fortgeführten Fremdsprachen ..."
Immerhin können das an Gymnasien drei fortgeführte Fremdsprachen sein, Z.B. Englich ab Klasse 5, Französisch ab Klasse 6 und Latein ab Klasse 8 oder andere Sprachfolgen.

Latein stellt an Gesamtschulen (NRW) ebenfalls ein nicht von der Hand zuweisendes Versetzungsrisiko dar. Latein ist im Ergänzungsstundenbereich angesiedelt und muss benotet werden. Zwar gehört es in das Aufgabenfeld II (andere Fächer) kann aber anders als andere Ergänzungsstundenfächer im Jg. 9 zum Versetzungsausschluss und im Jg. 10 zum Abschlusshemmniss werden. Aus meiner Sicht sind SuS, die Latein gewählt haben, hier anderen SuS, die andere Ergänzungsstunden gewählt haben, gegenüber schwer benachteiligt. Zum einen müssen Ergänzungsstunden nicht unbedingt benotet werden, ein Teilnahmevermerk reicht, und zum anderen kann der Ergänzungsstundenkurs im 8. Jg. durchaus mit mangelhaft oder ungenügend abgeschlossen werden, ohne dass dies Konsequenzen nach sich zieht.


Nachprüfungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: combifix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.07.2013 20:10:17

Hallo Raskolnikow und missmarple,

zunächst mal vielen Dank für Eure Antworten.

Was Ras schreibt stimmt. Das Recht auf Nachprüfung ist da, aber wer will schon
in eine Nachprüfung in Mathe

Ich habe in der Broschüre "Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und
Gesamtschulen in NRW" vom Ministerium für Schule und Weiterbildung
nachgeschlagen. Dort steht definitiv "der" fortgeführten Fremdsprache. Ich
versuche gerade über die Schule eine Information heraus zu bekommen.

Wenn ich diesbezüglich schlauer bin, werde ich es hier posten.

Bis dahin wünsche ich Euch ein bisschen Abkühlung bei diesen Temperaturen
Lieber Gruß
von combifix


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