oder in der fortgeführten Fremdsprache
Bist Du sicher dass da der bestimmte und nicht der unbestimmte Artikel im Original steht?
Aus meiner Sicht muss es nämlich heißen "... in einer der fortgeführten Fremdsprachen ..."
Immerhin können das an Gymnasien drei fortgeführte Fremdsprachen sein, Z.B. Englich ab Klasse 5, Französisch ab Klasse 6 und Latein ab Klasse 8 oder andere Sprachfolgen.
Latein stellt an Gesamtschulen (NRW) ebenfalls ein nicht von der Hand zuweisendes Versetzungsrisiko dar. Latein ist im Ergänzungsstundenbereich angesiedelt und muss benotet werden. Zwar gehört es in das Aufgabenfeld II (andere Fächer) kann aber anders als andere Ergänzungsstundenfächer im Jg. 9 zum Versetzungsausschluss und im Jg. 10 zum Abschlusshemmniss werden. Aus meiner Sicht sind SuS, die Latein gewählt haben, hier anderen SuS, die andere Ergänzungsstunden gewählt haben, gegenüber schwer benachteiligt. Zum einen müssen Ergänzungsstunden nicht unbedingt benotet werden, ein Teilnahmevermerk reicht, und zum anderen kann der Ergänzungsstundenkurs im 8. Jg. durchaus mit mangelhaft oder ungenügend abgeschlossen werden, ohne dass dies Konsequenzen nach sich zieht.