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Forum: "Ausgabe Erwartungshorizont an Schüler verpflichtend?"

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Ausgabe Erwartungshorizont an Schüler verpflichtend?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: biol Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.11.2013 21:15:56

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!

Kann mir jemand sagen, ob Erwartungshorizonte, die die Schüler als Rückmeldung bekommen können (ähnlich wie im Abitur, NRW), verpflichtend sind? Meines Wissens nach kann man die EWHs verwenden und den Schülern an die Klausur heften, oder man muss einen ausführlichen Kommentar pro Schüler konzipieren.
Andere Meinungen sagen, dass eine Besprechung der Klausurim Unterricht und die üblichen Randbemerkungen beides ersetzen kann. Mir wäre das neu!
Ist das rechtlich vorgegeben? Und wenn ja, wo steht es?

Über Tipps und Antworten würde ich mich sehr freuen!


wenn esneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.11.2013 22:11:10

irgendwo steht, dann sollte das in der Schulordnung sein, Abschnitt Leistungsüberprüfungen und Notengebung. Bei uns in RLP steht nichts darüber, aber das kann NRW natürlich ganz anders regeln...

Und wenn es dort nicht steht, kann es immer noch eine schulinterne Regelung geben - darüber sollte dann aber die Schulleitung Bescheid wissen.


Ich kenne keineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.11.2013 22:24:22

Verpflichtung, den Erwartungshorizont auszugeben. Ich habe es allerdings immer getan, zusammen mit der Bepunktung einzelner Abschnitte, weil Offenheit immer gut ist und die Schülerinnen und Schüler so auch sehr gut sehen, wo es gehakt hat bei ihrer Bearbeitung. Der "Handel" mit Aufgaben und der Bewertung passiert auch so.


Kann dennneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: biol Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.11.2013 22:34:31

Die Besprechung der Klausur im Unterricht den Kommentar ersetzen?
Unsere Referendare lernen das mit dem Kommentar bzw
Erwartungshorizont so im Seminar. Aber meiner weiß, wo es steht.


In einem solchen Fall lohnt sich der Blick in die Kernlehrpläne!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sandy03 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2013 09:55:00 geändert: 13.11.2013 09:56:06

Leider schreibst du nicht, um welches Fach u. welche Schulform es konkret geht:

Für Hauptschulen im Fach Deutsch gilt in NRW jedenfalls:
Für die Schülerinnen und Schüler sollen die Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für das weitere Lernen darstellen. Lernerfolgsüberprüfungen sind daher so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen beschlossenen Grundsätzen der Leistungsbewertung gemäß § 70 SchulG entsprechen, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen und die Lernenden – ihrem jeweiligen individuellen Lernstand entsprechend – zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören auch Hinweise zu erfolgversprechenden individuellen Lernstrategien.

Weitere Hilfen für die Umsetzung findest du hier z.B. in den Beurteilungsbögen für verschiedene Aufsatzformen im Fach Deutsch.


Leistungsbewertungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2013 18:48:47

müssen transparent und nachvollziehbar sein. Insofern sollte ein Erwartungshorizont oder einfach ausgedrückt die richtigen Antworten mündlich oder schriftlich gegeben werden.

Diesen Satz verstehe ich nicht. Aber meiner weiß, wo es steht. Deshalb meine naive Frage: Warum fragst Du ihn dann nicht, wo es steht?

Wohin zielt eigentlich Deine Frage? Dann könnte man auch zielgerichteter antworten.


Es handelt sich um....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: biol Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2013 18:55:31

......um das Fach Biologie in der Sek II eines Gymnasiums in NRW. Der Kernlehrplan ist erst ab dem nächsten Schuljahr gültig.

Mit "meiner weiß...." war eigentlich gemeint, dass es keiner weiß. Mein momentaner Stand ist, dass es wohl nicht vorgeschrieben ist, dass es aber ein Kommentar oder ein EWH sein soll, die beide die Notengebung mit Stärken und Schwächen in den Teilleistungen individuell transparent macht. So steht es auch im Lehrplan (Ritterbach-Verlag).

Laut Beschluss der Fachschaft (vor meiner Zeit) soll aber weder der EWH an die Schüler ausgeteilt werden, noch ein riesen Kommentar geschrieben werden. Die KLausur soll besprochen werden und die Schüler bekommen nur zu den einzelnen Teilaufgaben eine Übersicht über die erreichte Punktzahl. Mehr nicht!
Ich halte das für inakzeptabel, muss mich aber dem Fachkonferenzbeschluss beugen.
Gibt es in diesem Fall eine Möglichkeit, diesen Beschluss zu umgehen, wenn ich mich damit in meiner Arbeit behindert fühle?
Das Einzige, was mir einfällt, ist einen Antrag an die Fachkonferenz zu stellen, der darüber neu beschließen soll, oder mir das OK vom Schulleiter zu holen. Da ich aber neu an der Schule bin, möchte ich es eigentlich umgehen, das über die Schulleitung zu regeln, obwohl ich aus erster Hand weiß, dass er das auch nicht gut findet.


Auch NRW, aber andere Schulform (RS)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2013 19:19:41

Ich kann mich anderen aus NRW nur anschließen - Transparenz
und individuelle Förderung sind heutzutage wichtig. Eine neue
Kollegin an unserer Schule kommt von einer Schule, die
bereits die QA (Qualitätsanalyse) hatte und dort wurde gerade
auf diese Punkte viel Wert gelegt. Die Bewertungskriterien
müssen dezidiert festgelegt werden und den Schülern bekannt
sein. Wie man das macht, ist weitgehend der FK überlassen,
die sich einigen muss. Das ist bei euch wohl erfolgt, aber du
bist mit dem Ergebnis unzufrieden. An deiner Stelle würde ich
mich umhören, wie das an anderen Gymnasien in eurer Gegend
gehandhabt wird (am besten welchen, die die QA hinter sich
haben) - oder zumindest in anderen Fächern. Dann mit einem
Muster in die FK gehen. Viel Erfolg!


An meiner....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: biol Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2013 19:23:31

...alten Schule war die QA schon vor ein paar Jahren.
Unsere Schulleitung hat uns angewiesen, entweder den EWH oder den ausführlichen Kommentar anzufertigen.
Der Fachschaft an meiner jetzigen Schule ist solch ein EWH durchaus bekannt, sie wollen aber nicht, dass die Schüler die Möglichkeit haben, sich einen "Lösungs-Pool" anzulegen, sodass man die Klausuren nicht mehr stellen kann.
Für mich hört sich das eher nach Arbeitserleichterung an, als nach guter Vorbereitung auf das Abitur.
Ich fühle mich einfach unwohl, wenn ich weder den Kommentar, noch den EWH anfertigen soll. Die Schüler werden in der Vorbereitung auf das Abitur nicht mehr wissen, was wir vor 1,5 Jahren besprochen haben.


QAneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2013 19:58:42

Aber wenn an deiner alten Schule schon die QA war und an der
neuen noch nicht, steht die doch irgendwann ins Haus. Also
hast du doch ein gutes Argument für die FK! Ich bin ganz
deiner Meinung (auch wenn ich nicht am Gymn. unterrichte und
auch nicht Bio). Versuche doch Verbündete an deiner Schule zu
finden, vll. sind nicht alle gegen die Austeilung des EWH.
Und dann gemeinsam die FK überzeugen!


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