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Forum: "Anlassbeurteilung und A 14"

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Anlassbeurteilung und A 14neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2014 19:29:57

was ist der Unterschied zwischen einer "Anlassbeurteilung" und einer Beurteilung z. B. wegen der lebenslänglichen Verbeamtung?

Ich habe im www ein Formular gefunden "Anlassbeurteilung", welches genauso aussieht wie das, welches mein Chef anlässlich der Verbeamtung ausgefüllt hat.

Wird man als Studienrat irgendwann "automatisch" nach A 14 als Oberstudiendirektor befördert oder nur, wenn man sich auf eine solche Stelle bewirbt?

Früher wurde man ja wohl nach bestimmten Dienstjahren "von selbst" befördert, ist das heute nicht mehr der Fall?

Konkret: Ich will mich an einer anderen Schule auf eine A 14 Stelle bewerben.

Benötige ich dafür vom SL eine neue Beurteilung?


Hilft das?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2014 19:55:14



die Verbeamtungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2014 21:07:20 geändert: 23.01.2014 21:11:41

ist ein besonderer Anlass, ebenso die Bewerbung auf eine Funktionsstelle oder eine Beförderung o.ä.
Die dienstliche Beurteilung endet in letzteren Fällen mit einem anderen Gesamturteil.
Bei der regelmäßigen Beurteilung gibt es nur geeignet/nicht geeignet.
Bei der Beurteilung aus bes. Anlass gibt es 4 Bewertungsstufen.
(Weiß natürlich nicht, ob das überall unterschiedlich ist)

Bei uns ist das sogar dasselbe Formular, das Anfang was zum Ankreuzen und am Ende nur einen Sternchenzusatz enthält, sodass man es auf beide Fälle anwenden kann. Hast du auf deinem mal geschaut?


das wäre ja schön...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.01.2014 11:54:05

"Wird man als Studienrat irgendwann "automatisch" nach A 14 als Oberstudiendirektor befördert oder nur, wenn man sich auf eine solche Stelle bewirbt?"

mir würde es schon reichen, wenn ich als studienrätin endlich die dementsprechend angemessene a 13 stufe erhalten würde, aber das passiert alles andere als automatisch.
dafür müsste ich mich auf eine sog. funktionsstelle bewerben bzw. einen fetten aufgabenkomplex zusätzlich wuppen...

wenn du dich woanders bewirbst, benötigst du deswegen keine aktualisierte beurteilung, sondern kannst deine letzte nehmen, wenn sie überhaupt für deine neue leitung von interesse ist. meiner erfahrung nach verschafft man sich lieber selbst einen eindruck anstatt sich die nicht vorhandene zeit zu nehmen, was die vorgängerInnen geurteilt haben...wünsche dir viel erfolg bei deiner bewerbung!


zum Prozederneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.01.2014 12:22:40

Wird man als Studienrat irgendwann "automatisch" nach A 14 als Oberstudiendirektor befördert oder nur, wenn man sich auf eine solche Stelle bewirbt?

Regelbeförderungen im Schulbereich sind abgeschafft.

Konkret: Ich will mich an einer anderen Schule auf eine A 14 Stelle bewerben. Benötige ich dafür vom SL eine neue Beurteilung?

Ja, denn es geht bei der Bewerbung um eine höher dotierte Stelle mit neuen Aufgaben und Leitungsfunktionen.

In der Regel legst du deiner Bewerbung keine Beurteilung bei. Vielmehr wird, wenn du dich beworben hast, der Schulleiter von der Schulbehörde aufgefordert, eine Beurteilung zu erstellen. Das übliche Prozedere: Unterrichtsbesuch mit anschließendem Gespräch über den Unterricht, päd. Vorstellungen und rechtlich Rahmenbedingungen und zusätzlich Leitung einer Fachkonferenz oder einer Fachdienstbesprechung, wenn es eine Bewerbung um eine Fachleiterstelle ist.
Diese Anlassbeurteilung ist also mit der Beurteilung vor der Verbeamtung nicht zu vergleichen oder mit einer sonstigen Regelbeurteilung.

In Nds. würde in deinem Falle auch der SL der aufnehmenden Schule und/oder ein Vertreter der zuständigen Schulbehörde an dem Unterrichtsbesuch, der Fachkonferenz und dem anschließenden Gespräch teilnehmen, damit sie alle Bewerber im Vorfeld schon kennenlernen können.

docman


@blendwerkneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.01.2014 17:25:50

"Wird man als Studienrat irgendwann "automatisch" nach A 14 als Oberstudiendirektor befördert oder nur, wenn man sich auf eine solche Stelle bewirbt?"

Ich vermute, du meinst Oberstudienrat, nicht Oberstudiendirektor. Letzterer wird mit A16 honoriert.

Studienrat = A13
Oberstudienrat = A14
Studiendirektor = A15
Oberstudiendirektor = A16

Grundschullehrer = A12


@bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.01.2014 19:11:20

Sorry, natürlich meinte ich den "Oberstudienrat".
Aber es scheint ja, dass es man sich dafür nur bewerben kann und die Beförderung nach bestimmten Dienstjahren es nicht mehr gibt.


@blendwerkneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.01.2014 12:40:20

Das ist so. Es geht wie immer bei Lehrern um das Einsparen von Steuergeldern. Es ist also durchaus möglich, dass ein Studienrat bis zur Pension ein Studienrat bleibt. So wie das bei den anderen allgemeinbildenden Schulen schon immer praktiziert wird. Die Einstiegsstufe ist auch die Endstufe, wenn nicht eine Funktion in der Schulleitung übernommen wird.


A 13neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.01.2014 13:18:34

Ein StR erhält (in NRW) A13 plus Studienratszulage!

Der gemeine FöL bekommt A13 ohne Zulage.

Für Grund-, Haupt- und Realschullehrer bzw. für Lehrer in der SekI an Gesamt- und Sekundarschulen gilt ebenfalls das EDEKA-Prinzip - anfangen am Ende der Karriere-Leiter.


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