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Forum: "Lehrerrat an Ersatzschule in NRW"

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Lehrerrat an Ersatzschule in NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skrjabin67 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2015 15:18:32

Hallo allerseits!

Ich bin Lehrer an einer anerkannten Privatschule. Wir haben ein sehr gutes Klima innerhalb des Kollegiums. Trotzdem hielten es einige Lehrer für eine gute Idee, wenn wir einen Lehrerrat haben könnten.
Dem steht aber nun der Schulträger vor. Er hat die Vorgabe formuliert, dass mindestens 50% der Lehrer an unserer Schule für einen Lehrerrat votieren müssten, sonst gäbe es keinen.
Meine Frage an euch: Ist das in euren Augen rechtens? In der Verlautbarung unserer geliebten Kultusbehörde steht:"Die Vorschriften zur eigenverantwortlichen Schule einschließlich der erweiterten Zuständigkeiten des Lehrer rats sind für Ersatzschulen nicht verbindlich." Aber was heißt das konkret?

Danke für jede Hilfe!
Skrjabin67


Von der rechtlichen Seite habe ich keine Ahnungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2015 15:39:40

aber dann kandidieren eben 50 %. Das kann doch nicht der Grund sein. Da wäre ich leidenschaftslos.


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von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2015 17:25:49

votieren ist nicht kandidieren.


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von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2015 17:38:09 geändert: 22.06.2015 17:41:37

Welche Lehrerbeteiligungsstrukturen gibt es an der Schule denn schon?

Wenn die Vorschriften (welcher Art sind die denn? in RP kenne ich den Begriff "Lehrerrat" nur aus der Geschichte der SU) nicht bindend sind, dann heißt das wohl konkret, dass der Schulträger entscheiden kann, wie er's machen will.
Ich finde das vernünftig, denn er bezahlt und verantwortet ja alles. Und die 50%-Regelung würde sicherstellen, dass der Lehrerrat tatsächlich die Stimme der Mehrheit ist. Spricht etwas dagegen?


@amannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2015 19:40:14

In NRW gibt's den LR, den PR und den HPR.

Der lehrerrat gibt es an den einzelnen Schulen, er "vermittelt" zwischen Kollegium und der Schulleitung.

Da die Bezirksregierung, Dezernat Schule als Landesmittelbehörde die personalführende Stelle ist, ist hier der Personalrat getrennt nach Schulformen angesiedelt. Es gibt folglich einen Personalrat für Gesamt-, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen; einen für die HS, einen für die RS und einen für GY sowie einen für die GS.

Der Hauptpersonalrat vertritt die Interesen der im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung beschäftigten Lehrkräfte gegenüber der obersten Schulbehörde


Thanks, Miss Marpleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2015 17:44:16 geändert: 23.06.2015 17:47:54

Der Lehrerrat entspricht also dem (örtlichen) Personalrat in RP.

Welche Funktion hat ein Lehrerrat an einer Privatschule, die nicht in die staatliche Ämterhierarchie eingebunden ist?
außer natürlich: die Interessen der Lehrer gegen die Schulleitung zu vertreten. Aber dass man dafür mehr als 50% hinter sich haben muss, ist wohl selbstverständlich.


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