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Forum: "Ärztliches Attest von Neurologem für Amtsarzt (Verbeamtung)"

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Keine Ironie!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: gicevski Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.07.2015 11:58:25

So schließt sich der Kreis wieder: vom Konkreten zum Abstrakten und wieder zum konkreten Beförderungsstau von missmarple93, der scheinbar von psychisch kranken Lehrern, die man zudem gelegentlich vertreten muss, ausgelöst wird - und alles ist „wahr“ und richtig und furchtbar relativ, sofern man nicht selbst betroffen ist!


seltsam...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.07.2015 18:40:28 geändert: 09.07.2015 18:41:03

in unserem kollegium war es bisher nie ein problem, wenn jemand wegen welcher krankheit auch immer länger ausgefallen ist - das war und wird hoffentlich auch weiterhin eine selbstverständlichkeit sein, dann zu vertreten.


ditoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.07.2015 00:53:20

da kann ich mich der unverzagten nur anschließen - das gehört zur Kollegialität einfach dazu.

Zur Eingangsfrage:
Ich kann dir nur raten, ganz offen und ehrlich mit dem Amtsarzt über deine "Vorgeschichte" zu reden, die Hintergründe zu erläutern und das entsprechende Gutachten vorzulegen. In diesem sollte unbedingt stehen, dass die Therapie _abgeschlossen_ und die Prognose _positiv_ ist. In diesem Fall sollte einer Verbeamtung nichts im Wege stehen, da dann das Risiko, dass es dich wieder erwischt, sehr gering ist. Es schadet dabei sicher auch nicht, über positive Erfahrungen aus deinem bisherigen Lehrerleben zu berichten, um dem Amtsarzt klar zu machen, dass die Behandlung nichts mit dieser beruflichen Tätigkeit zu tun hatte ("Burnout" oder so...).

Die etwas unpassende "Diagnose", die du damals erhalten hast, kommt sicher daher, dass der erstbehandelnde Arzt irgendwas aus der ICD-10 Liste auswählen musste, um dich an den Facharzt überweisen zu können - da kann auch mal was schiefgehen oder nicht 100% passen. Leider steht das dann auf allen Formularen drauf. Aber auch so etwas kann man dem Amtsarzt erklären.


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