Ich finde es ja einfacher, besagte Passagen hier einzusetzen, allerdings beziehen sich $ 40 und 41 auf Schüler mit dem Schwerpunkt GE - und die sind zieldifferent beschult.
Der Anfrage nach handelt es sich bei den o.g. Kindern um solche mit zielgleicher Beschulung, sie könnten z.B. den Schwerpunkt Sehen oder Hören haben.
Hier ist dann m.M.n. zunächst die Frage, ob geforderte Leistungen nicht erbracht werden können, da die Beeinträchtigung den Kindern dies nicht ermöglicht und ob über einen Nachteilsausgleich ein Ausgleich (leider doppelt) erfolgen kann.
Ansonsten gilt, dass bei zielgleicher Förderung die Eltern den Schulort auswählen. (§ 16)
Außerdem wird in dem Erlass gesagt, dass der Unterstützungsbedarf und der Förderort jährlich zu überprüfen seien (§17)
Ist nach Auffassung der Klassenkonferenz bei Fortbestand eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung im bisherigen Förderschwerpunkt ein Wechsel des Förderorts oder des Bildungsgangs angebracht, lädt die Schulleiterin oder der Schulleiter die Eltern zu einem Gespräch ein und informiert die Schulaufsichtsbehörde so rechtzeitig, dass darüber vor Ablauf des Schuljahres gemäß §16 Absatz 1 und 2 entschieden werden kann.
Das würde bedeuten, dass es ein erneutes Verfahren bedarf, in dem Lesitungsstand, Förderschwerpunkt und -ort erneut festgelegt werden.
Es wird darauf verwiesen, dass von den allgemeinen Leistungsgrundsätzen abgewichen werden kann
Die Klassenkonferenz kann aus zwingenden pädagogischen
Gründen im Einzelfall von den §§ 23 bis 42 dieser Verordnung sowie von den Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der allgemeinen Schulen über Leistungsbewertungen, Zeugnisse und
Versetzungen abweichen, wenn gewährleistet bleibt, dass die erwarteten Lernergebnisse (Bildungsstandards) eingehalten werden und die Schülerin oder der Schüler auf
diesem Weg das Ziel des Bildungsgangs erreichen kann. (§ 21,8)
Das klingt wie: "alles ist möglich" oder: "Entdecke die Möglichkeiten!"
Bestimmt gibt es auch in eurem Bundesland Fachberater (wie auch immer die bei euch heißen, aber NRW hatte doch schon vor Jahren ein recht dichtes Netzwerk an Beratern für Fächer u.a. eingesetzt), diese könnte man fragen oder den zuständigen Dezernenten (Vorgesetzten).
Palim