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Forum: "Feste Stelle - trotzdem auf andere Stelle bewerben?"

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@caldairaoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.07.2016 17:14:01 geändert: 24.07.2016 17:22:24

Wer wird denn geknebelt? Tarifbeschäftigte sind im Gegensatz zu Beamten in der vorteilhaften Lage, kündigen zu können. Nur wer kündigt sollte wissen, wie es weiter geht. Wer also weiß, dass er in einem anderen Bundesland einen neuen unbefristeten Vertrag bekommt, bei dem die Zeiten im ÖD des anderen Bundeslandes anerkannt werden, wo die tarifliche Eingruppierung, das tarifliche Entgelt und die sonstigen tariflichen Bedingungen nicht schlechter sind als an der Stelle, die man verlassen will, kann ohne Weiteres kündigen. Dabei ist folgendes zu beachten :

Gesetzliche Frist
Kündigungsfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 622 geregelt. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten einheitliche Fristen. Die Grundkündigungsfrist - die sowohl bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber als auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer einzuhalten ist - für beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Diese Frist bleibt in der Regel für den Arbeitnehmer immer gleich lang. Lediglich für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist bei längerer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.

Bedeutet für @nitchy, wenn sie heute am 24.07. kündigt kann sie Ende August gehen und zum 01.09.2016 ein neues Vertragsverhältnis eingehen. Wo ist das Problem?

Ansonsten bleibt der bürokratische Weg, den ich ja bereits beschrieben habe. Er hat den Vorteil, dass man das bestehende Arbeitsverhältnis nicht kündigen kann und nach der Freigabe mit Zustimmung des Arbeitgebers die Arbeitsstelle wechselt - entweder innerhalb eines Regierungsbezirkes oder eines Bundeslandes oder eben bundeslländerübergreifend. Das Verfahren ist nicht anders als bei großeb Konzernen, wo man sich ja auch innerhalb des eigenen Standortes auf eine andere Stelle bewerben kann oder innerhalb des Unternehmens sich an einen anderen Standort oder innerhalb einer Unternehmensgruppe zu einer anderen Tochtergesellschaft bewerben kann.

 

Und den Rest Deines Postes bezgl. gesundheitlicher Probleme kannst Du nicht wirklich ernst meinen. Du schlägst allen Ernstes vor, @nitchy sollte sich aus gesundheitlichen Gründen auf ihrer alten Dienststelle entbehrlich machen, um dann mit der Krankengeschichte einen anderen Arbeitgeber dazu bewegen, sie einzustellen? Na der wird ihr aber freudestrahlend um den Hals fallen ...

Der wird sie also als erstes zum Amtsarzt schicken, der keinen Befund attestiert, worauf der alte Arbeitgeber zusammen mit der Krankenkasse erst einmal Regressansprüche anmeldet, wenn der AG nicht sogar ein Strafverfahren wegen Betruges anstrebt, da er arbeitsrechtlich keine Handhabe mehr hat. Der neue Arbeitgeber wird ihr aber vermutlich infolge des laufenden Ermittlungen noch in der Probezeit kündigen.

Bei Deinen grandiosen Ideen solltest Du dich als Personaltrainer oder Coach engagieren lassen. Du solltest aber aufpassen, dass die Betriebshaftpflicht eine ausreichende Deckungssumme ausweist.



Mag seinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.07.2016 20:46:22 geändert: 24.07.2016 20:48:16

dass Du mit Paragraphen und Gesetzlichkeiten Recht hast. Ich habe es so gemacht, wie beschrieben und bin damit gut gefahren. Kein Amtsarzt, keine traurige neuaufnehmende Schule und ich wieder gesund (nicht nur auf dem Papier). Alles ist gut.

 

Geknebelt, sicher nur gefühlt, nicht wirklich. Da können wir im öffentlichen Dienst uns nicht beschweren. Es gibt andere Berufe, denen es nicht ansatzweise so gut geht wie uns.



Respektneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.07.2016 21:51:26

Aber Du hast nicht länderübergreifend gewechselt und bist vermutlich  anderen arbeitsrechtlichen Bedingungen unterworfen als @nitchy.



@missmarpel:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.07.2016 07:28:08

Wo du recht hast (ausgeschlafen aus dem Urlaubshotel)

 



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