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Forum: "Wieviel Nebentätigkeit als Lehrer erlaubt?"

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Wieviel Nebentätigkeit als Lehrer erlaubt?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2006 10:38:03 geändert: 17.03.2006 10:38:44

Hallo alle miteinander,

ich habe vor kurzem das Angebot eines Verlages bekommen, als Autorin zu arbeiten.

Da dies bezahlt wird (ich glaube nach Zeilen), muss ich das doch von der Bezirksregierung genehmigen lassen, oder?

Wer von Euch hat schon Erfahrungen damit gemacht und kann mir Tipps geben, worauf ich achten muss? Ich möchte mich da auf keinen Fall verstricken...

Da nächste Woche das erste konstituierende Treffen mit Verlagsvertretern ist, möchte ich gerne vorbereitet sein!



P.S. Das bezieht sich auf NRW.


NRW ???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: derhut Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2006 11:41:42

Ich kann nur für Ba-Wü sagen, das schriftstellerische Nebentätigkeiten grundsätzlich erlaubt sind, ich denke mir, dass dies in anderen Ländern auch so sein dürfte.


Es gibt eineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2006 12:56:40 geändert: 17.03.2006 12:58:53

Nebentätigkeitsverordnung.

NRW:
http://www.beamten-informationen.de/UNIQ114259649613524/doc3315A.html
Fachschriftstellerische Tätigkeit fällt nicht unter die Genehmigungspflicht ($9), die ist nur steuerlich relevant. Die Einnahmen werden in einer Extraanlage (ich glaube GSE) erfasst und müssen versteuert werden. Natürlich kannst du den Aufwand (Fahrtkosten, Material ecc. gegenrechnen) Solche Einnahmen zu "vergessen", bringt nichts, da die Verlage die Daten an die Finanzämter weitergeben und dann möglicherweise Steuernachzahlungen fällig sind.
elefant1


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