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Forum: "Nachteilsausgleich in der ZP wegen LRS (NRW)"

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Nachteilsausgleich in der ZP wegen LRS (NRW)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: floriankn Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2013 16:29:10

Hallo zusammen,

ich habe einige Kinder mit LRS in der Klasse, die bald die ZP schreibt. Ich bin mir sicher, dass es für diese (natürlich nach Antrag) einen Nachteilsausgleich in Form von 10 Minuten mehr Arbeitszeit gab.
Leider finde ich dies so nicht mehr. Nun ist auf der Seite http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp10/fragen-und-antworten/ nur noch die Rede davon, dass es eine Zeitverlängerung geben kann. Allerdings ist keine konkrete Zeit mehr angegeben.
Hat jemand damit Erfahrungen oder evtl. sogar etwas schriftliches, in dem die genaue Zeit vermerkt ist?

Danke
floriankn


sehr off topic (Entschuldige bitte)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: chrisch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2013 17:45:17

Endlich habe ich verstanden, was mit Nachteilsausgleich gemeint ist:

http://de.webfail.com/85980589769


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2013 18:43:57 geändert: 31.01.2013 19:02:40

@Chrisch:
Sehr schön !! Passt genau!

Es gibt keine einheitliche Regelung:
http://www.4teachers.de/url/5436

daraus:
Wie ist das Genehmigungsverfahren für Anträge auf Nachteilsausgleich geregelt?

Für die Gewährung des Nachteilsausgleichs bei den zentralen Abschlussprüfungen nach Klasse 10 oder im Abitur ist die Bezirksregierung zuständig. Die Schulen haben hier keine Entscheidungskompetenz. Sie werden alljährlich Ende September per Schulmail durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung aufgefordert, Schülerinnen und Schüler zu melden, für die im Rahmen der zentralen Anschlussprüfungen Nachteilsausgleich beantragt wird (Anmeldung über Schulverwaltungsseite). Nach Fristende im November eines Jahres können Schulen für das Schuljahr 2012/2013 noch nachträglich Anträge auf Nachteilsausgleich für Schülerinnen mit und ohne festgestellten Förderschwerpunkt stellen (Formulare unter „Service: Formulare und weitere Downloads“).
Für die zentralen Abschlussprüfungen und das Abitur kann ein Nachteilsausgleich nur gewährt werden, wenn die Schule nachweist, dass der Schülerin/ dem Schüler auch schon im laufenden Schuljahr ein individueller Nachteilsausgleich (Dokumentation im individuellen Förderplan gem. § 19 Abs. 6 AO-SF) gewährt wurde. Eine im Vorfeld kontinuierliche und konstruktive Elternberatung ist dabei ein notwendiges schulisches Aufgabenfeld.


...

Art und Bemessung der Ausgleichsmaßnahmen sind danach auszurichten, dass dem Grundsatz der Chancengleichheit möglichst vollständig entsprochen wird. Dazu beraten sich die Schulen gegebenenfalls mit der Bezirksregierung.
Im Unterricht und bei Klassenarbeiten/ Klausuren oder bei anderen Formen der Leistungsbewertung gewähren und bestimmen die Schulen selbst den Nachteilsausgleich und dokumentieren diesen.


Gibt es neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2013 20:22:45

bei euch vllt ein LRS Beauftragten? Dieser bekommt immer die neusten Infos zugeschickt, denn in NRW hat sich in den letzten 3 Jahren ständig etwas geändert, das weiß ich, aber wie und wohin, weiß ich nicht



Mein Linkneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2013 20:23:43

ist vom 10.12.2012...


die Aktualität neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2013 20:27:20

habe ich gesehen, nur nicht ob es sich um NRW handelte. Wobei Klexelchen, du bist die Link-Meisterin



Stammtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2013 20:28:50

von der Bez.Reg. Düsseldorf


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2013 20:33:21


sach ich doch...du bist die Meisterin



Stand nicht irgendwo,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2013 22:20:21 geändert: 31.01.2013 22:38:02

dass man davon ausgeht, dass "im Regelfall" LRS bis Klasse
10
behoben ist? Soweit ich weiß, ist immer noch der LRS-Erlass
aus den Neunzigerjahren gültig (wobei es damals noch keine
ZP
gab)

Ich habe gerade nachgelesen und dabei festgestellt, dass
immer
auf "Einzelfälle" und Ausnahmen verwiesen wird. Eine Chance
auf Genehmigung des Nachteilsausgleichs bei der
Bezirksregierung besteht offenbar nur, wenn die Schule durch
Dokumentationen die individuelle Förderung der betreffenden
Schüler nachweisen kann. Außerdem scheint der Stichtag für
die Beantragung bereits gewesen zu sein.

Übrigens habe ich gerade in deinem Profil gelesen, dass du
an einer Realschule arbeitest und kein Deutschlehrer bist.
Bist du als Klassenlehrer besorgt? Keine Bange, wir haben
(mangels Dokumentation von Förderunterricht) bisher nie
NAchteilsausgleich beantragt. Trotzdem muss das nicht
heißen, dass die LRS-Schüler chancenlos sind. Die Punktzahl
für die sprachliche Richtigkeit ist sehr gering, die Schüler
können über den Inhalt punkten. Außerdem sind bisher alle
gut mit der Zeit hingekommen, die ist wirklich reichlich
bemessen, wenn man die Bonuszeiten voll ausschöpft. Hinzu
kommt die großzügige Punkteregelung bei der ZP sowie die in
den letzten Jahren wirklich einfachen Texte. Also mach dir
keine Sorgen über deine Schäfchen!


schon mal vielen Dank ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: floriankn Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.02.2013 08:36:01

für die vielen Antworten.

Ich bin Klassenlehrer an einer Ergänzungsschule, die auf die Externenprüfungen zur Fachoberschulreife vorbereitet. Da an die Schule eine Lerntherapiepraxis angeschlossen ist, haben wir viele Schüler mit LRS. Leider bekommen wir (und erst recht die Lerntherapiepraxis) bei diesem Thema von der Bezirksregierung nur unverbindliche Informationen nach dem Motto "mal sehen".

Aber so wie es aussieht, wird dann wirklich immer im Einzelfall entschieden.

Danke
floriankn



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