transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 104 Mitglieder online 24.04.2024 21:58:16
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Notenpunkte abziehen bei Formfehlern?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Notenpunkte abziehen bei Formfehlern?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: osna91 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2022 10:23:40

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

 

ich unterrichte z.Zt. eine GK in der Q1 in Deutsch.

Ich habe einen Lernenden, der, trotz wiederholter Erinnerung, in den Klausuren (2 bisher) keinerlei Korrekturrand lässt, sodass Korrekturen seiner Klausur für mich sehr aufwändig sind.

Leider bin ich in den Regelungen für NRW nicht fündig geworden, ob ich bei solchen Formfehlern Notenpunkte abziehen darf und wenn ja, wie viele. Wie handhabt ihr das? Wie sind die Regelungen dafür (die ich nicht finde)?

Kann mir hier jemand diesbezüglich weiterhelfen? Vielen Dank! :)



vorher klärenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.01.2022 16:18:29

Ich habe das bei Klausuren so gehandhabt. Allerdings wurde das Vorgehen im Kurs ausführlich besprochen. Außerdem stand es in jeder Klausur bei der Aufgabenstellung in einem sichtbaren Kasten. Eine Quelle dazu habe ich auch nicht gefunden. Mein Schulleiter war einverstanden und Schüler haben sich nicht beschwert. Allerdings hatte dieses Vorgehen den Effekt, dass die Zahl der Mängel drastisch zurückging. Und das war der Zweck der Übung. Vielleicht sprecht ihr euch im Kollegium darüber ab.



angekündigtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.01.2022 19:22:47 geändert: 13.01.2022 19:23:02

wird meine Erwartung im "Kleingedruckten" oben auf jeder Klassen- oder Kursarbeit. Und dafür gibt es dann +1 bis -1 Punkte (ca. 4% der Note). Keiner kann sagen, er habe es nicht gewusst. Weiterer Vorteil: bei Mängeln muss ich nur das entsprechende Stichwort unterstreichen.

Im Laufe der Jahre habe ich den folgenden Text entwickelt:

Auch die „äußere Form“ zählt mit zur Note:  Schreibe lesbar, sauber, übersichtlich, dokumentenecht (Bleistift nur für Zeichnungen) und nicht  rot (Korrekturfarbe).  Gib deiner Arbeit einen ordentlichen „Kopf“ und lasse darunter etwa 2 cm Platz für die Bewertung. Benutze dein Lineal, trenne die Aufgaben großzügig durch Leerzeilen.  Lass auf einer Seite einen 4 cm breiten Rand frei.   Rechenwege und Antworten sind wichtige Teile der Lösung. Wenn etwas falsch ist, streiche es nur ein- oder zweimal sauber durch.              Ich wünsche dir viel Erfolg!



Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: osna91 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2022 16:49:30

Vielen Dank für eure Anregungen. Ich werde das mit meinen Kollegen mal in der nächsten FK besprechen. :)

 

LG



Es gibt...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2022 04:12:20

... (in BaWü) eine Verwaltungsvorschrift, in der bestimmte Abzüge geregelt sind, allerdings nicht konkret, also nicht: "... von 5 bis 10 Rechtschreibfehler eine Viertelnote abziehen..."

Diese Vorschriften gibt es, glaube ich, recht konkret fürs schriftliche Abitur. Alles, was über einen Buchstaben über die Korrekturränder geht, wird weggestrichen. Wenn da also "Fotosynthe|se" steht, wird das letzte "e" weggestrichen, dadurch kann man "Fotosynthes" als Rechtschreibfehler oder nicht-existentes Wort werten.

Ich streiche gewöhnlich alle Rechtschreib- und formalen Fehler an, werte bis Klasse 10 aber nur die Formfehler "Namen vergessen", "über den Rand geschrieben" und "Unleserlichkeit" (hier lese ich den Satz nochmal ohne das Wort, das ich nicht lesen kann und vergebe entsprechend Punkte).



Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs