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Forum: "Seiteneinsteiger in NRW"

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Seiteneinsteiger in NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: statikus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2018 09:28:07

Hallo liebe Lehrer,
als „Spätberufener“ bin ich nun „ultra-kurzfristig“ zur Lehrertätigkeit gekommen. Mit 49 Jahren bestimmt eine Seltenheit. Habe lange als Bauingenieur gearbeitet und werde nun morgen als Lehrer erstmalig tätig sein. In diesem Bereich von „0 auf 100“ in kürzester Zeit. Habe vor ca. 25 Jahren zwar vor Studenten (als Student) Mechanik-Übungsstunden über 3 Jahre lang gehalten, aber das an einer Schule ist sicherlich was ganz anderes. So hoffe ich, dass ich hier hilfreiches für meinen Einstieg finden kann, damit die „Lokomotive“ ins laufen kommt.
Winterliche Grüße aus NRW :)



herzlich willkommenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2018 13:16:12

und viel Erfolg beim "Sprung ins kalte Wasser"!



Auch von mir: Herzlich willkommen!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2018 13:27:55

Ich bin übrigens nach 2 Semestern in Münster mit 55 Jahren ins Referendariat, weil 2014 auch mein Ingenieurexamen als I. Staatsprüfung anerkannt wurde,

habe 2004 mit 57 Jahren mein II. Staatsexamen mit den Fakulten Mathematik und Technik abgelegt und arbeite jetzt mit 69 Jahren immer noch mit einem Vollzeit-Vertretungsvertrag, jetzt erst einmal bis zum Ende der Sommerferien. Weiteres wird man sehen...

Du siehst:

Soooo selten bist du auch  nicht



an lupenreinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: statikus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2018 14:46:04 geändert: 04.02.2018 14:51:12

Respekt "lupenrein",

darf man fragen wie für Dich der Einstieg war ?

Gestern noch in freien Wirtschaft und morgen vor der Klasse ?

Die Lehrer-Not in NRW hat es mir ermöglicht von heute auf morgen zu unterrichten. Wenn es bis zu den Sommerferien klappt, soll ich noch eine pädagogische Einführung machen. D.h. erst Autofahren und dann den Führerschein ;). Das hat alles zwei Seiten. Einerseits bin ich froh, dass ich "fast machen kann was ich will" (denn ab einem bestimmten Alter ist man ja schon ein wenig eigensinnig). Anderseits wäre ein paar Hinweise schon sehr hilfreich/sinnvoll. Aber ich habe so das Gefühl, das jeder nur seine Linie fährt und bloß nicht gestört werden will. Dann muß ich es halt selber "rocken". Entweder habe ich bestand vor den Schülern oder nicht und dann werde ich selber die Reißleine ziehen. Denn in dem Alter, ist der Grund für "Lehrer sein" bestimmt kein monetärer Grund. Mit 49 Jahren TV-L 10 in Stufe 1 ist mehr als "Lustig" ;) 

 

 



TVL- 10 in Stufe 1 ist m. M. nach Blödsinn!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2018 15:38:35 geändert: 04.02.2018 15:44:20

1) Wenn du vorher als Ingenieur gearbeitet hast, wird dir diese Zeit anerkannt und du landest ganz sicher nicht in Stufe 1, sondern mindestens in Stufe 3. Da gibt es Einstufungsregeln. Die findest du im Dunstkreis z. B. der WebSite www.verena.nrw.de (Stellenangebote für Vertretungslehrer) bzw.  www.leo.nrw.de (Stellenangebote für Berufsanfänger). Von dort kannst du dich weiter durchklicken. Du mußt nur deine Berufspraxis nachweisen. Woher soll die Bezirksregierung sonst wissen, wie du einzustufen bist.

2) Basis deiner fachlichen Arbeit ist der gültige Schullehrplan und das von der Fachkonferenz eingeführte Fachbuch), der auf der Basis des aktuell gültigen Kernlehrplanes des jeweiligen Faches erstellt wurde. Den Schullehrplan fimdest du meist auf der WebSite der Schule oder evtl. in der schuleigenen cloud.

3) Suche das Gespräch mit deinen Fachkollegen und zu den Fachkonferenzvorsitzenden, bitte sie, dir zu sagen, was wann und in welcher Reihenfolge gelehrt wird (der Kernlehrplan und daher auch oft der Schullehrplan umfassen jeweils einen Zweijahreszeitraum) und laß dir die geplanten Klassenarbeitstermine nennen - je Hauptfach - M, E, D - sind es in der Regel 3 pro Halbjahr mit Ausnahmen im 9. und 10. Jahrgang. Alle relevanten Dinge findest du in den Fachkonferenz-Protokollen. Die sind gültig.

4) Finde einen Kollegen/eine Kollegin, der/die sich mal in deinen Unterricht setzt und laß dir sagen, welche Fehler du auf keinen Fall machen darfst.

5) Wie du eine Umterrichtsstunde vorbereitest aufbaust und durchführst, kannst du hier en masse abrufen.

 



an lupenrein mit Dank zurückneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: statikus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2018 16:20:07

Zu 1.

Das habe ich auch gedacht, bin seit über 20 Jahre Ingenieur, aber die Bezirksregierung Köln hat auf Nachfrage mich in Stufe1 eingestuft. Die Regelung der Anerkennung von Berufspraxis ist wohl geändert worden, insofern, dass sie nichts mehr anerkennen. Das habe ich vor knapp einer Woche von denen erfahren. Da ich jetzt total im Streß bin, wegen dem anstehenden Unterricht, habe ich das in der Kürze der Zeit nicht mehr weiterverfolgen können.

Zu 2.; zu 3,

Recht hast Du, ich habe mir die Klassenbücher angesehen und mit den Einträgen meines Vorgängers.

Ich bin morgens gekommen und er ist vormittags in den wohlverdienten Ruhestand gegangen.

Da gab es leider keinen sinnvollen Übergang. Sehe nur aufgrund der Einträge das die Klassen das Lehrbuch nicht als roten Faden ansehen, sondern sporadisch von hier nach dort springen.

Aber vielleicht erkenne ich nur noch nicht den Sinn des Weges.

Zu 4. Das ist bestimmt eine sehr gute Idee, muß mal sehen wer dafür Zeit & Lust hat ……… weil die sind alle extrem beschäftigt und rasen von Klasse zu Klasse.

Zu 5. Genau, da bin ich gerade dabei  …………. denn die erste(n) Stunden entscheidet über alles …..

Vielen Dank für Deine Rückmeldung, es tut gut mal etwas von einem ähnlich gelagerten Fall zu hören, denn ich habe schon den Eindruck das die klassischen Lehrer auf die Seiteneinsteiger (zu recht) herunterschauen. Klar, man kommt einfach daher und darf unterrichten und die klassischen Lehrer haben einen recht langen/mühsamen Weg hinter sich. So habe ich das Gefühl, das man evtl. darauf wartet das man scheitert und dann sagen kann, „klar ein Möchtegern“.

Aber nun gut, mit 49 Jahren und entsprechender Berufserfahrung und vor allem Lebenserfahrung

kann ich vieles recht locker sehen ………. mal sehen ob ich am Ende der Woche auch so reden kann.



Also: zur Eingruppierungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2018 17:07:51

https://www.gew-nrw.de/schullexikon/eingruppierung.html

hier findest du etwas von der GEW

beachte (Zitat):

"Tipp

Alle Nachweise müssen bei der Einstellungsbehörde eingereicht und eine Anerkennung förderlicher Tätigkeiten beantragt werden. Die günstigere Einstufung erfolgt nicht automatisch."

 

und hier:

https://www.tresselt.de/seiteneinsteiger.htm

Ich habe sz. leider gegen das Land klagen müssen und sowohl vor dem Arbeitsgericht  als auch vor dem Landesarbeitsgericht gewonnen 

 

 



Rückmeldung an lupenrein neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: statikus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2018 17:35:45

Wow, dürfte ich da mal nach dem Aktenzeichen fragen?  

Wir könnten uns auch gerne auf einer anderen „Kommunikations-Ebene“ unterhalten z.B. Email etc.?

Bin auch seit 2/3 Tagen Mitglied bei der GEW NRW.

Wollte aber zu Anfang den Ball recht flach halten, denn was sollen die in der Schule über mich denken, wenn ich gleich mit „übertriebenen“ Gehaltsvorderrungen komme.

Nur die Jahre einer möglichen Anerkennung, wie z.B. für Stufe 3 von Nöten sind, also 6 Jahre ist Hinblick auf meine  „Restlaufzeit“  ein großer Anteil und nicht zu unterschätzen.

Dazu muß ich auch sagen, dass ich (nur) eine 2/3 Stelle ausfülle (bisher) und von daher bleibt dann auch wirklich nicht viel über bei TV-L 10 Stufe 1. Geld steht bei mir wirklich nicht an erster Stelle, aber eine kleine „Berufsanerkennung“ wäre schon ganz nett. Zumal man ja auch der Schule bzw. den Schülern so einiges an Erfahrung mitgeben kann. Vielen Dank für Deine Rückmeldungen



Ich komme aus der Industrieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2018 21:11:00

und hätte nie geklagt, weil ich in der Branche sonst verbrannt gewesen wäre. Die Kollegen vom Landeslehrerrat haben mir aber gesagt: Kollege, du mußt klagen.



L-EGOneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.02.2018 07:54:41

Das Problem ist, dass es keine Eingruppierungsordnung gibt und der Dienstherr/Arbeitgeber seine lehrkräfte nach Kassenlage eingruppiert.

Eine Eingruppierung zu A10/E10 wäre allenfalls gerechtfertigt, wenn der höchste akademische Abschluss ein Bachelor-Degree ist. Mit A10/E10 werden an Schulen zumeist lediglich die Diplom-Sozialpädagogen vergütet und Lehrkräfte, die aus anderenBereichen der öffentlichen Verwaltung hier in NRW zu Rüttgers-Club-Zeiten in den Schuldienst übernommen worden sind und "Ein-Fach-Lehrer" (Werkstattlehrer mit Berufsabschluss) an berufsbildenden Schulen.

Die Eingruppierung in deinem Fall würde ich - wie lupi bereits gepostet hat - gerichtlich überprüfen lassen. Frag beim Personalrat oder als Gewerkschaftsmitglied bei Gewerschaft nach einer geeigneten anwaltlichen Vertretung, die dich unterstützt.

Ich selbst bin übrigens ebenfalls Seiteneinsteiger (Anerkenner gem. Mangelfacherlass nach Prüfung des TU-Diplomes im Einzelfall). Ich habe von 9/2004 bis 9/2006 mit Mitte Vierzig meinen Vorbereitungsdienst absolviert und bin im Anschluss noch zu BAT-Zeiten übernommen worden und anschließend in den T-VL übergeleitet worden und in E11 eingruppiert worden. Z. Zt. habe ich noch eine Restlaufzeit bis zum regulären Eintritt in den Ruhestand von 6 Jahren.



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