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Forum: "Ist es erlaubt, in der letzten Stunde zu "überziehen" bzw. die ganze Klasse nachsitzen zu lassen?"

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Ist es erlaubt, in der letzten Stunde zu "überziehen" bzw. die ganze Klasse nachsitzen zu lassen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bibx Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.11.2023 20:05:07

Hallo,

darf eine Lehrkraft als Strafe für Schwätzen im Unterricht in der letzten Unterrichtsstunde 15 bis 20 Minuten überziehen und die ganze Klasse bei Schulschluss nicht gehen lassen?

Gruß

bibx



Stell dir vor...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.11.2023 20:49:12

du bist eine Mutter /ein Vater /Oma/Opa/... auf das Kind wartent, das pünktlich aus der GRUNDschule kommen soll.

Und es kommt nicht, kommt nicht, kommt nicht.... Da kommt sofort ein ungutes Gefühl auf!

Und nun überlege einmal:

Wie würdest du reagieren, wenn dein Kind nicht rechtzeitig käme?

Abgesehen davon gibt es  - zumindest in Österreich - KEINE Kollektivstrafen.

Sollten Kinder in der Schule bleiben SOLLEN (nur zum Zweck wegen Krankheit versäumten Stoffs), sind die Eltern entsprechend lange im Voraus schriftlich davon in Kenntnis zu setzen (mit Unterschrift!)

Oder gibt es da in Deutschland "lockerere" Bestimmungen???

Kann ich mir in Zeiten wie diesen kaum vorstellen!



@dafylineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bibx Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.11.2023 21:45:04

Ich weiß nicht, wie die offiziellen Bestimmungen in Deutschland sind, daher frage ich ja ;) 

Es geht übrigens nicht um die Grundschule, sondern das Gymnasium. 



Es gibtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.11.2023 21:57:52 geändert: 21.11.2023 22:05:07

in den Bundesländern keine einheitliche Regelung.

Aber:

1) Überall gilt, dass die Eltern vorher informiert werden müssen, am besten Tage vorher schriftlich gegen Unterschrift, im Notfall per Telefon. Das dürfte für eine ganze Klasse eher undurchführbar sein.

2) Eine Strafe für die gesamte Klasse, also Kollektivstrafe ist verboten, höchst unprofessionell und unpädagogisch. Da IMMER einige SchülerInnen absolut unschuldig sind, geht diese Strafe nach hinten los. Bei Beschwerden der Eltern hättest du ganz schlechte Karten.

3) Überhaupt darf das Nachsitzen keine Strafe sein, sondern nur eine pädagogische Maßnahme, z.B., damit Schüler Stoff nacharbeiten, den sie durch ihr Fehlverhalten (Quatschen...) versäumt haben. Oder sie dürfen den Klassenraum fegen, weil sie ihn versaut haben. (Habt ihr 30 Besen?)

Wie du es auch drehst und wendest: Lass die Finger davon! 

Letztendlich strafst du dich dadurch ja auch noch selber, wenn du nach Schulschluss oder am Nachmittag extra Zeit dranhängst. Das würde ich bei solch einer windigen Ausgangslage nicht auch noch auf mich nehmen. 

Und wie dafyline schon schrieb: Möchtest du eine aufgeregte Eltern-Meute vor der Schule beruhigen müssen, egal ob vor der Grundschule oder einem Gymnasium?

https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/nachsitzen-und-andere-strafen-was-duerfen-lehrer/

https://www.bidi.one/eltern-magazin/nachsitzen-in-der-schule-was-ist-erlaubt



@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bibx Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.11.2023 22:17:33

Die Lehrerin bezeichnet das natürlich nicht als "(Kollektiv-)Strafe" oder "Nachsitzen", sondern begründet das damit, dass die Klasse durch das Schwätzen Unterrichtszeit verspielt und die Stunde verlängert werden muss, damit der Unterrichtsstoff geschafft wird. Oft sind es "nur" 5-10 Minuten, die sie dranhängt, aber selbst das kann schon eine Auswirkung haben, wenn man nach der Schule einen Termin hat und einen bestimmten Bus oder Bahn bekommen muss. Ich hatte gehofft, dass es eine schriftlich festgehaltene, offizielle Regelung gibt, auf die ich mich berufen kann. Es haben sich wohl schon andere Eltern vergeblich beschwert und es hieß immer, die Kinder seien ja selbst schuld.  



Abgesehen davon, neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.11.2023 22:25:37

dass Kollektivstrafen verboten sind, ist doch sehr die Frage, was die Schüler daraus lernen sollen. Grundsätzlich sind Strafen immer zu unterlassen, das Verhalten der Kinder kann jedoch Folgen nach sich ziehen, aus denen sie Rückschlüsse auf  ihr Fehlverhalten ziehen können und es dadurch zu ändern bereit sind.



@janne60neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bibx Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.11.2023 22:40:31

Danke für deine Antwort, aber ich wollte jetzt eigentlich nicht darüber diskutieren, ob das sinnvoll ist, sondern wissen, ob es erlaubt ist. Wie bereits geschrieben, wird es eben nicht als Strafe dargestellt, sondern als sinnvolle Konsequenz verkauft. Ich verstehe ja auch irgendwie den Sinn dahinter, dass der Unterrichtsstoff geschafft werden muss und die Kinder daraus lernen sollen, nicht mehr zu schwätzen, sondern die Unterrichtszeit stattdessen fürs Lernen zu nutzen. Das Problem ist halt nur, wenn man nach der Schule einen Termin hat und dann den Bus oder die Bahn verpasst. Darauf wurde die Lehrerin schon hingewiesen und kommentierte das dann wie gesagt mit einem "selbst schuld". 



Bundeslandneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.11.2023 23:56:56 geändert: 22.11.2023 00:11:16

Um evtl. überhaupt eine Regelung zu finden, sollten wir wissen, um welches Bundesland es sich handelt, denn die Regelungen sind unterschiedlich.

Fest steht: Einfach mal verlängern, und wenn es nur 15 Minuten sind, geht gar nicht, weil ziemlich sicher Kinder betroffen sind, die dann ihren Bus verpassen und vielleicht 1 Std. warten müssen. 
Und um die vorherige Info an die Eltern kommt man auch nicht herum. 

In meinem 2. Link oben steht etwas über die einzelnen Bundesländer. Allerdings ist das keine offizielle Quelle. 

Nach deinem Profil zu urteilen fragst du aus Berlin.

Hier ist es ziemlich allgemein gehalten. Aber auf jeden Fall müssen Eltern informiert sein:

https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/schulgesetz/teil-v-schulverhaeltnis/abschnitt-iv-massnahmen-bei-erziehungskonflikten/sect-62-erziehungsmassnahmen.php

Hier fehlt noch ein Nachtrag:
(3) Als besondere Erziehungsmaßnahme kann bei mangelnder Bereitschaft, dem Unterricht zu folgen oder sich am Unterricht zu beteiligen und entsprechender vorheriger Ermahnung eine auf den Unterrichtsstoff bezogene Nacharbeit angeordnet werden. In Betracht kommt eine häusliche Nacharbeit oder eine Nacharbeit unter Aufsicht außerhalb des planmäßigen Unterrichts. Die Nacharbeit unter Aufsicht darf die Dauer einer Unterrichtsstunde nicht überschreiten. Die Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler sind über die Nacharbeit unter Aufsicht rechtzeitig zu informieren. Nacharbeiten sind nicht zu zensieren und müssen der Klassenlehrkraft gemeldet werden.

Noch eine Quelle aus Berlin:
https://www.morgenpost.de/printarchiv/familie/article105319987/Ist-Nachsitzen-heute-noch-erlaubt.html



@bibxneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2023 13:36:20

Wollte nicht klugscheißen: während ich schrieb (mit Unterbrechung von 7 min), hattest du bereits wieder gepostet und das habe ich übersehen. Sonst hätte ich mir meinen Beitrag ja gleich ganz gespart.

   



Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ash03 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2023 14:34:25

kann mich den Vorrednern nur anschließen.

Neben den rechtlichen Aspekten sollte man als Lehrkraft auch über die pädagogischen Aspekte einer eigenmächtigen Überziehung der Unterrichtsstunde nachdenken.
Kann ich die zusätzlichen Minuten wirklich nutzen, um die versäumte Unterrichtszeit sinnvoll nachzuholen? Da es erfahrungsgemäß zum Ende einer Stunde ohnehin unruhig wird, würde eine zusätzliche Verlängerung höchstwahrscheinlich eher das Gegenteil bewirken - nämlich noch mehr Unruhe. Und auch das Lehrer-Schüler-Verhältnis, das für einen effektiven Unterricht von großer Bedeutung ist, würde zusätzlich leiden, wenn Schülerinnen und Schüler ihren Bus verpassen (da geht es oft um Minuten und ein Linienbus wartet nicht!), dadurch eventuelle Termine nicht wahrgenommen werden können, Eltern sich Sorgen machen und letztlich auch Freizeit verloren geht.
Ich kann nachvollziehen, dass Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern über so etwas nicht erfreut sind - vor allem, wenn man selbst nicht gestört hat und zu Unrecht bestraft wird!

Ich frage mich daher auch, wie eine pädagogisch ausgebildete Lehrkraft überhaupt eine solche Kollektivstrafe als „sinnvolle Konsequenz“ in Erwägung ziehen kann. Auch die möglicherweise mangelnde Durchsetzungsfähigkeit der Lehrkraft sollte hier hinterfragt werden, denn warum muss sie überhaupt darüber nachdenken, die durch störende Schüler verlorene Unterrichtszeit in irgendeiner Form zu kompensieren? Hat sie die Klasse nicht im Griff? Kann sie Privatgespräche nicht unterbinden oder versucht sie es nicht einmal?

Was den rechtlichen Aspekt betrifft, habe ich auf die Schnelle tatsächlich in keinem Schulgesetz etwas Passendes gefunden, dafür aber in mehreren Haus- bzw. Schulordnungen verschiedener Schulen diesen Satz: Der Unterricht beginnt und endet pünktlich.
Und ich finde, dieser Satz bringt es auf den Punkt und sagt alles. Denn schließlich sind auch Lehrerinnen und Lehrer an die Schulordnung gebunden und ihre Aufgabe ist es, diese umzusetzen!

 

ash03  

 



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