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              Forum: "Verbeamtung, Therapie und alte Narben"
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                     | Verbeamtung, Therapie und alte Narben |         |  von:  wisperwind
                                 
                                  
                                  erstellt: 22.01.2015 21:37:15  |  
 Hallo, 
 ich habe mich schon umgeschaut gehabt, aber keinen 
 Thread gefunden, der meine Fragen wirklich 
 beantwortet. 
 Ich befinde mich derzeit im Lehramtsstudium kurz vor 
 dem Bachelor und habe mich inzwischen schon etwas mit 
 dem Thema Verbeamtung auseinander gesetzt, seit ich 
 erfahren habe, dass sich eine Psychotherapie negativ 
 auf die Verbeamtung auswirken kann. Nun hoffe ich auf 
 Erfahrungen anderer Lehrer, da ich eigentlich gerne 
 eine Therapie machen würde, da ich früher eine sehr 
 schwierige Familiensituation hatte. Aus dieser Zeit 
 habe ich einige Narben durch's "Ritzen" am linken 
 Unterarm, die alle etwa 10 Jahre alt sind, sich aber 
 leider gut sichtbar abheben. Meine größte Angst ist 
 es, dass diese Narben dafür sorgen könnten, dass ich 
 beim Amtsarzt als nicht tauglich für die Verbeamtung 
 eingestuft werde. Hat irgendjemand Erfahrungen damit 
 gemacht oder weiß, wo man sich einen Rat holen 
 könnte? Und ist es sinnvoller, wie viele behaupten, 
 eine Therapie auf die Zeit nach der Verbeamtung zu 
 verschieben oder macht es auf Grund der Narben doch 
 mehr Sinn, eine (begonnene) Therapie bei der 
 Untersuchung vorweisen zu können?
 Und bitte keine bösen Kommentare, dass man jemanden, 
 der sich selbst verletzt hat, nicht auf Schüler 
 loslassen darf. Ich bin aus dieser Phase heraus und 
 es geht mir gut, da ich vieles in meinem Leben schon 
 geändert habe, ich möchte die Therapie nur, da ich 
 denke, dass ich einige Erfahrungen sicher noch besser 
 verarbeiten könnte. Ich arbeite bereits viel mit 
 Schülern und bin mir bewusst, was für eine Belastung 
 dass z.t. sein kann.
 Liebe Grüße, Wisperwind  |  
                   
 
 
 
 
                     | psychische Erkrankungen |         |  von:  fruusch
                                 
                                  
                                  erstellt: 22.01.2015 23:04:22  |  
 gelten leider oft bei der Verbeamtung, aber vor allem auch bei vielen Versicherungen (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung) als rotes Tuch. Den Entscheidern ist es offensichtlich meist lieber, dass ihnen die Krankheit verschwiegen und viel zu lange nicht therapiert wird (mit den entsprechenden heftigen Folgen), als dass sie zügig therapiert und geheilt wird. Offensichtlich haben sie Angst davor, dass die Krankheit wieder ausbricht und ihnen dann zu hohe Kosten verursacht. Da wissen sie also lieber von nichts...
 
 Es ist wirklich eine vertrackte Situation. Zum einen bist du zur Ehrlichkeit verpflichtet. Lügst du den Amtsarzt an, kann das später mal ernsthafte Folgen haben. Lügst du deine private Krankenversicherung an (wobei du denen wirklich alte Geschichten/Therapien meist nicht erzählen musst), können die dir im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz rückwirkend kündigen. Wenn du allerdings komplett ehrlich bist, weißt du nicht, wie deine Aussagen ausgelegt werden. Informiere dich also genau, was du angeben musst, und vor allem welche Zeiträume überhaupt gefragt sind. Krankenversicherungen wollen meist "nur" über die letzten 2-5 Jahre vor Versicherungsbeginn Bescheid wissen, Lebensversicherungen fragen auch nach deiner Kindheit und Krankheiten deiner Eltern und Geschwister. Wie die Regeln bei der Verbeamtung genau sind, weiß ich nicht mehr, informiere dich also, was da in deinem Bundesland gilt!
 
 Wenn du an den richtigen Amtsarzt gerätst, kann Ehrlichkeit sich wirklich auszahlen. Der erkennt dann, dass deine Probleme nichts mit dem Beruf zu tun haben können (es droht dem Dienstherrn also kein frühzeitiger Burnout). Wenn du dann auch noch vorweisen kannst, dass du selbst aktiv geworden bist und deine alten Probleme endgültig aufarbeiten willst, könnte dir das sogar positiv ausgelegt werden. Es könnte aber auch genau anders herum laufen, wenn du an den falschen Amtsarzt gerätst. 
 
 Andererseits wirst du mit einer solchen Therapie in der Tasche bei den meisten Versicherungen keinen Fuß mehr in die Tür bekommen - gerade Berufsunfähigkeits- und private Krankenversicherungen würden dich dann nicht als Kunden haben wollen. In diesem Fall solltest du einen guten, von dir bezahlten und unabhängigen Versicherungsmakler suchen, der dir eine Versicherung sucht, die das Problem anders angeht als die meisten. Wenn dir das nicht gelingt, musst du "freiwillig" in der GKV bleiben, was meist 2-3mal so teuer ist wie die PKV.  |  
                   
 
 
 
 
                     | eigene Erfahrung |         |  von:  patochita
                                 
                                  
                                  erstellt: 26.01.2015 22:32:32  |  
 Hallo,
 ich selbst habe noch zum Zeitpunkt meines Referendariats eine Therapie gemacht (ein Jahr davor sogar einen Aufenthalt auf einer psychosomatischen Station gehabt) und dies auch beim Amtsartzt angegeben.Ich wurde problemlos zugelassen, es wurde lediglich der Vermerk gemacht, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher gesagt werden kann, ob mit einer frühzeitigen Berufsunfähigkeit zu rechnen ist. Vor Beginn der Planstelle musste ich nochmal zum Amtsartzt und dort wurde nur kurz gefragt, wie meine psychische Verfassung derzeit bzw. während des Referendariats war.Dort habe ich wahrheitsgemäß von meinem Therapieerfolg berichtet und dann war die Geschichte gegessen.
 Schwieriger verhält es sich mit der privaten Krankenversicherung. Generell sind sie verpflichtet jemanden aufzunehmen auch wenn er eine Therapie gemacht hat. Das nennt man den Kontraktionszwang. Allerdings ist es den PK erlaubt 30% Aufschlag zu verlangen. Ich habe mich daher für den Verbleib in der gesetzlichen KK entschieden. Das ist zwar derzeit bei einer vollen Stelle sehr viel, wird aber bei weniger Gehalt durch Stundenreduzierung angeglichen- das finde ich okay.
 Generell finde ich, sollte man die Krankheiten nicht verschweigen, da man sonst eventuell immer Angst hat, entdeckt zu werden. 
 Wie oben beschrieben habe ich keine negativen Erfahrungen damit gemacht meine Therapie zuzugeben. Das es auch bei dir so glatt läuft, kann ich leider nicht garantieren.
 Viel Erfolg und alles Gute!   |  
                   
 
 
                     | Gesundheit geht vor!  |         |  von:  isleofsky
                                 
                                  
                                  erstellt: 26.01.2015 22:44:27  |  
 Dein Wohlergehen und Deine Aufarbeitung schwieriger 
 Kindheit- bzw. Jugendverhältnisse geht absolut vor! Du 
 bist es Dir schuldig dieses Thema anzugehen, zum Glück 
 gibt es heute fähige Psychotherapie, die Dich dabei 
 begleiten kann. Momentan gibt es auch Anstrengungen 
 humanistische Verfahren ebenfalls von der Krankenkasse 
 anrechnen lassen zu können (http://www.therapievielfalt-
 fuer-deutschland.de), ich erwähne das nur, weil ich mir 
 sicher bin, dass es für fast jeden Fall auch eine 
 richtige Behandlung, eine richtige Begleitung gibt.
 Was die amtsärztliche Untersuchung anbelangt: Mit offenen 
 Karten spielen, erleichtert den Entscheidungsinstanzen 
 und auch Dir (fühlt sich nicht toll an, wenn man 
 jahrelang Angst haben muss, ob irgendwem, irgendwann mal 
 was auffällt!) den Überblick zu behalten. Wenn Du in 
 einem Gespräch beim Amtsarzt offen Deine Geschichte 
 schilderst und Dich in Therapie befindest oder Therapie 
 gemacht hast, wird das meistens vermerkt und evtl. musst 
 Du Dich dann nach dem Referendariat nochmal melden, man 
 möchte sich von Dir einfach ein Bild verschaffen, das ist 
 absolut verständlich. Auf jeden Fall wird Dein Therapeut 
 oder Deine Therapeutin kurz ein paar Zeilen für das 
 Gesundheitsamt schreiben. 
 Wenn dann alles gut geht, Du das Referendariat schaffst, 
 es keine Beeinträchtigungen gibt, steht Deiner 
 Verbeamtung nach 1-5 Jahren nichts mehr im Wege. Es geht 
 in diesem Bewertungsprozess nur darum, ob das Land einen 
 chronischen Fall vorliegen hat, oder ob eine Behandlung 
 nach einiger Zeit, können auch Jahre sein, mittel- und 
 langfristig keinerlei Beeinträchtigung Deines 
 Lehrerdaseins zur Folge haben.
 Mit der Krankenkasse ist das tatsächlich ein Problem, 
 aber auch nur für eine gewisse Zeit, denn nach 5 Jahren 
 kannst Du nochmal den Antrag bei den Privaten stellen und 
 sie MÜSSEN Dich dann sogar nehmen, weil dann die 
 Verjährung in Kraft tritt, also Deine letzte 
 Therapiestunde muss dann 5 Jahre her sein. 
 Mein Rat wäre: Gehe so früh wie möglich in eine Therapie, 
 alles andere kann warten und wird sich regeln. Im 
 äußersten Fall musst Du eine finanzielle Einbuße für eine 
 paar Jahre bei der Krankenkasse hinnehmen; im ärgsten 
 Fall, was selten ist, wirst Du nicht verbeamtet. NA UND? 
 Was ist nun wichtiger? Dass Du Dich in Deiner Haut wohl 
 fühlst, heil und gesund und zufrieden und ausgesöhnt 
 leben kannst? Oder dass Du den Schein wahrst obwohl es 
 Dir nicht gut geht und Du zugunsten einer eingebildeten 
 "Karriere-Normalität" Deine physische und seelische 
 Gesundheit aufs Spiel setzt? Ich denke die Wahl sollte 
 Dir klar sein! Alles Gute!   |  
                   
 
 
                     | Gesundheit geht vor!  |         |  von:  isleofsky
                                 
                                  
                                  erstellt: 26.01.2015 22:48:26  |  
 Dein Wohlergehen und Deine Aufarbeitung schwieriger 
 Kindheit- bzw. Jugendverhältnisse geht absolut vor! Du 
 bist es Dir schuldig dieses Thema anzugehen, zum Glück 
 gibt es heute fähige Psychotherapie, die Dich dabei 
 begleiten kann. Momentan gibt es auch Anstrengungen 
 humanistische Verfahren ebenfalls von der Krankenkasse 
 anrechnen lassen zu können (http://www.therapievielfalt-
 fuer-deutschland.de), ich erwähne das nur, weil ich mir 
 sicher bin, dass es für fast jeden Fall auch eine 
 richtige Behandlung, eine richtige Begleitung gibt.
 Was die amtsärztliche Untersuchung anbelangt: Mit offenen 
 Karten spielen, erleichtert den Entscheidungsinstanzen 
 und auch Dir (fühlt sich nicht toll an, wenn man 
 jahrelang Angst haben muss, ob irgendwem, irgendwann mal 
 was auffällt!) den Überblick zu behalten. Wenn Du in 
 einem Gespräch beim Amtsarzt offen Deine Geschichte 
 schilderst und Dich in Therapie befindest oder Therapie 
 gemacht hast, wird das meistens vermerkt und evtl. musst 
 Du Dich dann nach dem Referendariat nochmal melden, man 
 möchte sich von Dir einfach ein Bild verschaffen, das ist 
 absolut verständlich. Auf jeden Fall wird Dein Therapeut 
 oder Deine Therapeutin kurz ein paar Zeilen für das 
 Gesundheitsamt schreiben. 
 Wenn dann alles gut geht, Du das Referendariat schaffst, 
 es keine Beeinträchtigungen gibt, steht Deiner 
 Verbeamtung nach 1-5 Jahren nichts mehr im Wege. Es geht 
 in diesem Bewertungsprozess nur darum, ob das Land einen 
 chronischen Fall vorliegen hat, oder ob eine Behandlung 
 nach einiger Zeit, können auch Jahre sein, mittel- und 
 langfristig keinerlei Beeinträchtigung Deines 
 Lehrerdaseins zur Folge haben.
 Mit der Krankenkasse ist das tatsächlich ein Problem, 
 aber auch nur für eine gewisse Zeit, denn nach 5 Jahren 
 kannst Du nochmal den Antrag bei den Privaten stellen und 
 sie MÜSSEN Dich dann sogar nehmen, weil dann die 
 Verjährung in Kraft tritt, also Deine letzte 
 Therapiestunde muss dann 5 Jahre her sein. 
 Mein Rat wäre: Gehe so früh wie möglich in eine Therapie, 
 alles andere kann warten und wird sich regeln. Im 
 äußersten Fall musst Du eine finanzielle Einbuße für eine 
 paar Jahre bei der Krankenkasse hinnehmen; im ärgsten 
 Fall, was selten ist, wirst Du nicht verbeamtet. NA UND? 
 Was ist nun wichtiger? Dass Du Dich in Deiner Haut wohl 
 fühlst, heil und gesund und zufrieden und ausgesöhnt 
 leben kannst? Oder dass Du den Schein wahrst obwohl es 
 Dir nicht gut geht und Du zugunsten einer eingebildeten 
 "Karriere-Normalität" Deine physische und seelische 
 Gesundheit aufs Spiel setzt? Ich denke die Wahl sollte 
 Dir klar sein! Alles Gute!   |  
                   
 
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