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Forum: "Verbeamtung, Therapie und alte Narben"

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Verbeamtung, Therapie und alte Narbenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wisperwind Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2015 21:37:15

Hallo,
ich habe mich schon umgeschaut gehabt, aber keinen
Thread gefunden, der meine Fragen wirklich
beantwortet.
Ich befinde mich derzeit im Lehramtsstudium kurz vor
dem Bachelor und habe mich inzwischen schon etwas mit
dem Thema Verbeamtung auseinander gesetzt, seit ich
erfahren habe, dass sich eine Psychotherapie negativ
auf die Verbeamtung auswirken kann. Nun hoffe ich auf
Erfahrungen anderer Lehrer, da ich eigentlich gerne
eine Therapie machen würde, da ich früher eine sehr
schwierige Familiensituation hatte. Aus dieser Zeit
habe ich einige Narben durch's "Ritzen" am linken
Unterarm, die alle etwa 10 Jahre alt sind, sich aber
leider gut sichtbar abheben. Meine größte Angst ist
es, dass diese Narben dafür sorgen könnten, dass ich
beim Amtsarzt als nicht tauglich für die Verbeamtung
eingestuft werde. Hat irgendjemand Erfahrungen damit
gemacht oder weiß, wo man sich einen Rat holen
könnte? Und ist es sinnvoller, wie viele behaupten,
eine Therapie auf die Zeit nach der Verbeamtung zu
verschieben oder macht es auf Grund der Narben doch
mehr Sinn, eine (begonnene) Therapie bei der
Untersuchung vorweisen zu können?
Und bitte keine bösen Kommentare, dass man jemanden,
der sich selbst verletzt hat, nicht auf Schüler
loslassen darf. Ich bin aus dieser Phase heraus und
es geht mir gut, da ich vieles in meinem Leben schon
geändert habe, ich möchte die Therapie nur, da ich
denke, dass ich einige Erfahrungen sicher noch besser
verarbeiten könnte. Ich arbeite bereits viel mit
Schülern und bin mir bewusst, was für eine Belastung
dass z.t. sein kann.
Liebe Grüße, Wisperwind


Ich habe keine eigene Erfahrung,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2015 22:12:00

aber auch psychische Krankheiten sind eben Krankheiten, die therapierbar sind, und zumindest z. T. mit weniger Spätfolgen als z. B. ein Herzinfarkt.
Grundsätzlich müssen beim Amtsarzt nur die Erkrankungen genannt werden, die ärztlich eindeutig diagnostiziert sind.
Und auch dann sind sie nur relavant, wenn sie mit großer Wahrscheinlichkeit eine frühzeitige Dienstunfähigkeit zur Folge haben können.


psychische Erkrankungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2015 23:04:22

gelten leider oft bei der Verbeamtung, aber vor allem auch bei vielen Versicherungen (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung) als rotes Tuch. Den Entscheidern ist es offensichtlich meist lieber, dass ihnen die Krankheit verschwiegen und viel zu lange nicht therapiert wird (mit den entsprechenden heftigen Folgen), als dass sie zügig therapiert und geheilt wird. Offensichtlich haben sie Angst davor, dass die Krankheit wieder ausbricht und ihnen dann zu hohe Kosten verursacht. Da wissen sie also lieber von nichts...

Es ist wirklich eine vertrackte Situation. Zum einen bist du zur Ehrlichkeit verpflichtet. Lügst du den Amtsarzt an, kann das später mal ernsthafte Folgen haben. Lügst du deine private Krankenversicherung an (wobei du denen wirklich alte Geschichten/Therapien meist nicht erzählen musst), können die dir im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz rückwirkend kündigen. Wenn du allerdings komplett ehrlich bist, weißt du nicht, wie deine Aussagen ausgelegt werden. Informiere dich also genau, was du angeben musst, und vor allem welche Zeiträume überhaupt gefragt sind. Krankenversicherungen wollen meist "nur" über die letzten 2-5 Jahre vor Versicherungsbeginn Bescheid wissen, Lebensversicherungen fragen auch nach deiner Kindheit und Krankheiten deiner Eltern und Geschwister. Wie die Regeln bei der Verbeamtung genau sind, weiß ich nicht mehr, informiere dich also, was da in deinem Bundesland gilt!

Wenn du an den richtigen Amtsarzt gerätst, kann Ehrlichkeit sich wirklich auszahlen. Der erkennt dann, dass deine Probleme nichts mit dem Beruf zu tun haben können (es droht dem Dienstherrn also kein frühzeitiger Burnout). Wenn du dann auch noch vorweisen kannst, dass du selbst aktiv geworden bist und deine alten Probleme endgültig aufarbeiten willst, könnte dir das sogar positiv ausgelegt werden. Es könnte aber auch genau anders herum laufen, wenn du an den falschen Amtsarzt gerätst.

Andererseits wirst du mit einer solchen Therapie in der Tasche bei den meisten Versicherungen keinen Fuß mehr in die Tür bekommen - gerade Berufsunfähigkeits- und private Krankenversicherungen würden dich dann nicht als Kunden haben wollen. In diesem Fall solltest du einen guten, von dir bezahlten und unabhängigen Versicherungsmakler suchen, der dir eine Versicherung sucht, die das Problem anders angeht als die meisten. Wenn dir das nicht gelingt, musst du "freiwillig" in der GKV bleiben, was meist 2-3mal so teuer ist wie die PKV.


mir hat mal jemand gesagt,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2015 21:46:46

dass nach 5 Jahren akute Erkrankungen "verjährt" seien.


eigene Erfahrungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: patochita Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2015 22:32:32

Hallo,
ich selbst habe noch zum Zeitpunkt meines Referendariats eine Therapie gemacht (ein Jahr davor sogar einen Aufenthalt auf einer psychosomatischen Station gehabt) und dies auch beim Amtsartzt angegeben.Ich wurde problemlos zugelassen, es wurde lediglich der Vermerk gemacht, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher gesagt werden kann, ob mit einer frühzeitigen Berufsunfähigkeit zu rechnen ist. Vor Beginn der Planstelle musste ich nochmal zum Amtsartzt und dort wurde nur kurz gefragt, wie meine psychische Verfassung derzeit bzw. während des Referendariats war.Dort habe ich wahrheitsgemäß von meinem Therapieerfolg berichtet und dann war die Geschichte gegessen.
Schwieriger verhält es sich mit der privaten Krankenversicherung. Generell sind sie verpflichtet jemanden aufzunehmen auch wenn er eine Therapie gemacht hat. Das nennt man den Kontraktionszwang. Allerdings ist es den PK erlaubt 30% Aufschlag zu verlangen. Ich habe mich daher für den Verbleib in der gesetzlichen KK entschieden. Das ist zwar derzeit bei einer vollen Stelle sehr viel, wird aber bei weniger Gehalt durch Stundenreduzierung angeglichen- das finde ich okay.
Generell finde ich, sollte man die Krankheiten nicht verschweigen, da man sonst eventuell immer Angst hat, entdeckt zu werden.
Wie oben beschrieben habe ich keine negativen Erfahrungen damit gemacht meine Therapie zuzugeben. Das es auch bei dir so glatt läuft, kann ich leider nicht garantieren.
Viel Erfolg und alles Gute!


Gesundheit geht vor! neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: isleofsky Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2015 22:44:27

Dein Wohlergehen und Deine Aufarbeitung schwieriger
Kindheit- bzw. Jugendverhältnisse geht absolut vor! Du
bist es Dir schuldig dieses Thema anzugehen, zum Glück
gibt es heute fähige Psychotherapie, die Dich dabei
begleiten kann. Momentan gibt es auch Anstrengungen
humanistische Verfahren ebenfalls von der Krankenkasse
anrechnen lassen zu können (http://www.therapievielfalt-
fuer-deutschland.de), ich erwähne das nur, weil ich mir
sicher bin, dass es für fast jeden Fall auch eine
richtige Behandlung, eine richtige Begleitung gibt.
Was die amtsärztliche Untersuchung anbelangt: Mit offenen
Karten spielen, erleichtert den Entscheidungsinstanzen
und auch Dir (fühlt sich nicht toll an, wenn man
jahrelang Angst haben muss, ob irgendwem, irgendwann mal
was auffällt!) den Überblick zu behalten. Wenn Du in
einem Gespräch beim Amtsarzt offen Deine Geschichte
schilderst und Dich in Therapie befindest oder Therapie
gemacht hast, wird das meistens vermerkt und evtl. musst
Du Dich dann nach dem Referendariat nochmal melden, man
möchte sich von Dir einfach ein Bild verschaffen, das ist
absolut verständlich. Auf jeden Fall wird Dein Therapeut
oder Deine Therapeutin kurz ein paar Zeilen für das
Gesundheitsamt schreiben.
Wenn dann alles gut geht, Du das Referendariat schaffst,
es keine Beeinträchtigungen gibt, steht Deiner
Verbeamtung nach 1-5 Jahren nichts mehr im Wege. Es geht
in diesem Bewertungsprozess nur darum, ob das Land einen
chronischen Fall vorliegen hat, oder ob eine Behandlung
nach einiger Zeit, können auch Jahre sein, mittel- und
langfristig keinerlei Beeinträchtigung Deines
Lehrerdaseins zur Folge haben.
Mit der Krankenkasse ist das tatsächlich ein Problem,
aber auch nur für eine gewisse Zeit, denn nach 5 Jahren
kannst Du nochmal den Antrag bei den Privaten stellen und
sie MÜSSEN Dich dann sogar nehmen, weil dann die
Verjährung in Kraft tritt, also Deine letzte
Therapiestunde muss dann 5 Jahre her sein.
Mein Rat wäre: Gehe so früh wie möglich in eine Therapie,
alles andere kann warten und wird sich regeln. Im
äußersten Fall musst Du eine finanzielle Einbuße für eine
paar Jahre bei der Krankenkasse hinnehmen; im ärgsten
Fall, was selten ist, wirst Du nicht verbeamtet. NA UND?
Was ist nun wichtiger? Dass Du Dich in Deiner Haut wohl
fühlst, heil und gesund und zufrieden und ausgesöhnt
leben kannst? Oder dass Du den Schein wahrst obwohl es
Dir nicht gut geht und Du zugunsten einer eingebildeten
"Karriere-Normalität" Deine physische und seelische
Gesundheit aufs Spiel setzt? Ich denke die Wahl sollte
Dir klar sein! Alles Gute!


Gesundheit geht vor! neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: isleofsky Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2015 22:48:26

Dein Wohlergehen und Deine Aufarbeitung schwieriger
Kindheit- bzw. Jugendverhältnisse geht absolut vor! Du
bist es Dir schuldig dieses Thema anzugehen, zum Glück
gibt es heute fähige Psychotherapie, die Dich dabei
begleiten kann. Momentan gibt es auch Anstrengungen
humanistische Verfahren ebenfalls von der Krankenkasse
anrechnen lassen zu können (http://www.therapievielfalt-
fuer-deutschland.de), ich erwähne das nur, weil ich mir
sicher bin, dass es für fast jeden Fall auch eine
richtige Behandlung, eine richtige Begleitung gibt.
Was die amtsärztliche Untersuchung anbelangt: Mit offenen
Karten spielen, erleichtert den Entscheidungsinstanzen
und auch Dir (fühlt sich nicht toll an, wenn man
jahrelang Angst haben muss, ob irgendwem, irgendwann mal
was auffällt!) den Überblick zu behalten. Wenn Du in
einem Gespräch beim Amtsarzt offen Deine Geschichte
schilderst und Dich in Therapie befindest oder Therapie
gemacht hast, wird das meistens vermerkt und evtl. musst
Du Dich dann nach dem Referendariat nochmal melden, man
möchte sich von Dir einfach ein Bild verschaffen, das ist
absolut verständlich. Auf jeden Fall wird Dein Therapeut
oder Deine Therapeutin kurz ein paar Zeilen für das
Gesundheitsamt schreiben.
Wenn dann alles gut geht, Du das Referendariat schaffst,
es keine Beeinträchtigungen gibt, steht Deiner
Verbeamtung nach 1-5 Jahren nichts mehr im Wege. Es geht
in diesem Bewertungsprozess nur darum, ob das Land einen
chronischen Fall vorliegen hat, oder ob eine Behandlung
nach einiger Zeit, können auch Jahre sein, mittel- und
langfristig keinerlei Beeinträchtigung Deines
Lehrerdaseins zur Folge haben.
Mit der Krankenkasse ist das tatsächlich ein Problem,
aber auch nur für eine gewisse Zeit, denn nach 5 Jahren
kannst Du nochmal den Antrag bei den Privaten stellen und
sie MÜSSEN Dich dann sogar nehmen, weil dann die
Verjährung in Kraft tritt, also Deine letzte
Therapiestunde muss dann 5 Jahre her sein.
Mein Rat wäre: Gehe so früh wie möglich in eine Therapie,
alles andere kann warten und wird sich regeln. Im
äußersten Fall musst Du eine finanzielle Einbuße für eine
paar Jahre bei der Krankenkasse hinnehmen; im ärgsten
Fall, was selten ist, wirst Du nicht verbeamtet. NA UND?
Was ist nun wichtiger? Dass Du Dich in Deiner Haut wohl
fühlst, heil und gesund und zufrieden und ausgesöhnt
leben kannst? Oder dass Du den Schein wahrst obwohl es
Dir nicht gut geht und Du zugunsten einer eingebildeten
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Gesundheit aufs Spiel setzt? Ich denke die Wahl sollte
Dir klar sein! Alles Gute!


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