Niedersachsen gibt es, wie schon oben erwähnt, tatsächlich eine besondere Regelung im Schulrecht.
Gibts die nur in Niedersachsen??
www.schure.de
RdErl. d. MK v. 21.4.2009 - 33-82011 - VORIS 22410 -
7. Entlassungstermin für Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Sekundarbereich I
Der Termin für die Ausgabe der Abschlusszeugnisse im Sekundarbereich I wird vom Kultusministerium festgesetzt. Im Übrigen darf der Entlassungstermin für die Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Sekundarbereich I von den Schulen frühestens eine Woche vor Sommerferienbeginn angesetzt werden. Beginnen die Sommerferien nach dem 15.Juli, so ist der Entlassungstermin so festzusetzen, dass die entlassenen Schülerinnen und Schüler bis zum 1.August drei Wochen Ferien haben.