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Forum: "Bayern: Anspruch der Entlassschüler auf Ferien? (Lehrstelle beginnt am 2.8)"

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noch nie gehörtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2010 16:43:06

Ich habe noch nie etwas von einem "Urlaubsanspruch" für Schüler gehört. Ein Schüler hat die laufenden Ferien im Schuljahr, und die hatte ein Entlassschüler auch. Und den nächsten Urlaubsanspruch erarbeitet er/sie sich dann an der gewählten Arbeitsstelle. Wie schon von anderen gesagt, kann doch jeder froh sein, einen Ausbildungsplatz antreten zu können.


Hab´ ich was von Urlaubsanspruch für Schüler geschrieben? Oder hatneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2010 16:46:14 geändert: 26.06.2010 16:48:41

christeli sich das selbst erdacht?
Wenn ein Schüler eine Stelle antritt, ist er kein Schüler mehr.
Ich dachte, das war durch den Initialbeitrag klar.


Inneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2010 17:18:19 geändert: 26.06.2010 17:28:38

Niedersachsen gibt es, wie schon oben erwähnt, tatsächlich eine besondere Regelung im Schulrecht.
Gibts die nur in Niedersachsen??

www.schure.de
RdErl. d. MK v. 21.4.2009 - 33-82011 - VORIS 22410 -

7. Entlassungstermin für Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Sekundarbereich I

Der Termin für die Ausgabe der Abschlusszeugnisse im Sekundarbereich I wird vom Kultusministerium festgesetzt. Im Übrigen darf der Entlassungstermin für die Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Sekundarbereich I von den Schulen frühestens eine Woche vor Sommerferienbeginn angesetzt werden. Beginnen die Sommerferien nach dem 15.Juli, so ist der Entlassungstermin so festzusetzen, dass die entlassenen Schülerinnen und Schüler bis zum 1.August drei Wochen Ferien haben.


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: steve63 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2010 21:04:57

Genau diese Regelung, die du anführst hatte ich auch im Hinterkopf. Ich hatte das zufällig mal mitbekommen.


Deshalb meine Frage, ob es so eine Regelung auch für Bayern gibt.

Und apropos "Anspruchsdenken":
Ich habe eine solche Regelung ja nicht vehement gefordert,
sondern nur nachgefragt, ob es hier eine offizielle Regelung für Bayern gibt.


Ich habe natürlich auch schon gegoogelt,
aber irgendwie nicht die richtigen Begriffe eingegeben.
Deshalb eben meine Frage an die bayerischen Lehrer.



Die Entlassschülerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.06.2010 22:02:43

haben halt unterschiedlich Ferien! Auch wenn wir in NRW zwei Wochen vor Ferienbeginn entlassen, haben die Schüler unterschiedlich lange Ferien. Die meisten beginnen ihre Lehre zwar am 1.9., aber einige auch am 1.8. oder auch erst am 1.10. In der freien Wirtschaft gibt es da eben auch Unterschiede. Hat man halt Glück oder Pech!

Übrigens: Ich würde mich wundern, wenn es da in Bayern überhaupt keine Regelung gäbe! Es muss doch irgendwo stehen, wann die Schüler entlassen werden.


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