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Forum: ""Caritas" oder "harter Hund"?"
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 | @lupi |  | von: klexel

erstellt: 14.07.2013 15:33:47 |
Das ist ja nun keine neue Erkenntnis.
Diese Festlegung gibt sicher bei bger an der Schule auch.
Aber du wirst nicht so blauäugig sein um zu glauben, dass sich jeder 100% dran hält.
Wir kennen doch alle die Fälle, wo man ein bisschen hin und herschiebt, schön redet, runtermogelt, pushed, drückt, bis alles passt.
Da wird so lange gedreht und gewendet, bis die Versetzung, der Abschluss passt - oder eben auch nicht, je nachdem, was opportun ist.
Da helfen Beschlüsse der FK wenig. Und genau um solche Fälle geht es hier.
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 | Lieber missmarpel. |  | von: klexel

erstellt: 14.07.2013 20:42:52 |
Du weißt vieles, und du weißt vielleicht auch manches besser, vor allem, wenn es um rechtliche Dinge geht, um das Zitieren von Paragraphen, Tarifen, Gesetzen, Erlassen etc. Die schüttelst du einfach so aus dem Ärmel, das ist manchmal beeindruckend.
Was mich aber immer wieder total stört, ist dein 'Alleinrechthabanspruch'
Gibt es eine rechtliche Frage, dann schießt du sofort mit einer als allgemein gültigen Antwort dazwischen, und dann darf daran aber auf keinen Fall mehr gewackelt oder gar gezweifelt werden.
Wenn es um schulrechtliche Fragen geht, antwortest du sofort:
Das ist so und so, es gilt § xyz, das muss man so und so machen, alles andere ist ungesetzlich.
Könntest du dir bitte mal angewöhnen, deine Antworten einzuleiten mit den Worten:
Bei uns in NRW werden die Dinge nach § xyz geregelt, an meiner Schule wird die Sache folgendermaßen geregelt....
NRW ist nicht der Nabel der Welt, und wir haben nicht EIN Schulgesetz (bei uns heißt es z.B. Schulrecht), sondern eines für jedes Bundesland.
Die alten Hasen kennen dich ja und wissen deine Antworten einzuordnen, aber es fragen ja auch Neulinge, die Gefahr laufen, deine Antworten als allein seligmachend anzusehen.
Die meisten Punkte gibt es auf klar vorher festgelegte Inhalte, dann sprachliche Darstellung usw. Ganz zum Schluss kommt die Orthographie.
Wenn ich schreibe, dass Fremdsprachenlehrer sehr viel mehr Freiheiten haben, eine mündliche Note nach Bedarf auszulegen, mag dir das nicht gefallen, aber das musst du dann einfach mal akzeptieren, denn ich unterrichte in Nds., und da ist es so. Punkt. Keine Diskussion!
Wenn ich in solchen (rechtlichen) o.ä. Fällen antworte, schreibe ich häufig dazu, dass meine Antwort für NDS gilt.
Wenn ich mal eine rechtliche Frage zu NRW habe, werde ich mich gerne an dich wenden, ansonsten denk dran: Du bist nicht der Kaiser aller Reußen.
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