transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 1 Mitglied online 12.05.2024 04:47:09
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Elternzeit - Kein Arbeitslosengeld als Beamtin, aber was dann?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Elternzeit - Kein Arbeitslosengeld als Beamtin, aber was dann?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kimcorinne Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2006 13:40:07

Hallo,

vielleicht wurden meine Fragen schon gestellt, dann bitte ich um Entschuldigung, dass ich dies im Forum nicht entdeckt habe.

Ich kenne mich im Beamtentum von Baden-Württemberg leider gar nicht aus und hoffe, dass uns jemand helfen kann.

Da Lehrerinnen als Beamte kein Arbeitslosengeld bekommen, würde mich interessieren, ob Schwangere/ Mütter, die in Elternzeit gehen, andere finanzielle Hilfen bekommen oder ob das Kindergeld höher ist, um den Gehaltausfall ausgleichen zu können.

Zum anderen würde mich interessieren, nach wie vielen Monaten/ Jahren nach der Geburt man ein Anrecht hat, zum einen wieder an der gleichen Schule und zum anderen im gleichen Landkreis zu arbeiten.

Lieben Dank für eure Hilfe!


Viele Grüße von Kim


Also in Bawü.......neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2006 14:08:19

folgende Regelungen:

http://www.leu.bw.schule.de/bild/LBG-BW.pdf

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-24375-Broschure-Elternzeit,property=pdf.pdf

http://www.oberschulamt-freiburg.de/download/5513-06.doc

http://www.oberschulamt-karlsruhe.de/dls/031140014i.doc

Ich hoffe das hilft dir schon mal weiter.
In Bezug auf die Schule, bei uns hier ,auch BAWÜ gibt es keinen Anspruch auf die Schule nach einer Beurlaubung. Wenn du nach dem normalen Mutterschutz wieder einsteigst, behältst du den alten Platz.
Grüssle


Achtung!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2006 14:47:57

Wichtig ist, wie du krankenversichert bist!
Läuft die Beihilfe weiter? Wie hoch ist dein PKV-Beitrag? Das sind wichtige Dinge, die es zu klären gilt, denn da steckt eine Menge Geld drin.


Verbessert mich,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janneke Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2006 20:46:22 geändert: 08.06.2006 20:47:11

wenn ich falsch liege, aber wenn eine Mutter in Elternzeit geht, ist es meines Wissens unerheblich, ob sie Beamtin ist oder Arbeiterin oder Angestellte: Wer in Elternzeit (=Erziehungsurlaub) ist, bekommt nach der gesetzlichen Mutterschutzfrist kein Gehalt und auch keine Zahlungen für Gehaltsausfall. Wer zu Hause bleiben will, entscheidet sich freiwillig dafür, sich um das Kind zu kümmern, nicht zu arbeiten und so (ergo) kein Geld zu verdienen. Also sind sie auch nicht arbeitslos und damit leistungsberechtigt. Allenfalls gibt es bei gewissen Einkommensgrenzen für gewisse Zeit noch Erziehungsgeld, aber Ausgleich für Gehaltsausfall? Hab ich noch nie gehört.


Stimmt,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2006 22:31:17

so ist das. Der einzige Unterschied ist, dass Angestellte beitragsfrei versichert sind in dieser Zeit (auch von Zuzahlungen befreit), während die PKV weiter zu zahlen ist.(Da hat rhauda ja schon drauf hingewiesen. )Beihilfeberechtigt ist mam meines Wissens schon.


Danke...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kimcorinne Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.06.2006 11:21:18

...für eure Hilfe, die ich dankbar weiter geben werde. Hm, ich bin wohl zu verwöhnt In Australien - so habe ich zumindest das Gefühl, weil ich mich hier dann doch nicht genug auskenne - bekommt man als Familie/ Mutter sehr viel Unterstützung, so dass es einem nicht schwer fällt, sich für ein Kind zu entscheiden, wenn man weiß, dass man finanziell nicht gerade sicher steht. Ich weiß nicht, welche Einkommensgrenze des Mannes hier bei Erziehungsgeld gilt und weiß nicht, ob Belastungen wie Schulden einer Familie zählen. Aber unter diesen Voraussetzungen - so wie ich sie jetzt gelesen habe - verstehe ich schon, warum in Deutschland viele Frauen sich eher gegen Kinder entscheiden und mit ein Grund wohl auch, warum viele auch erst so spät Mutter werden (natürlich auch wegen Studium etc.). Betrachte ich meine Kollegin/ Freundin und ihre finanzielle Situation würde es mir schwer fallen, mich für ein Kind zu entscheiden. Mann verdient viel, aber da sie ein Haus gekauft haben, haben sie eine hohe Belastung. Traurig finde ich diese Situation. Denn habe ich nicht schon oft Politiker hier klagen gehört, dass Deutschland fast eine aussterbende Nation sei? Aber wundern muss es sie doch nicht, viel getan wird hier nicht dafür. Auch wenn ich die Kindergartensituation ansehe oder erst recht meine Schule. Viel investiert in die Zukunft, die für mich die Jugend ist, wird hier nicht. Das ist wirklich traurig und wieder ein Grund mehr, warum ich mich freue, dass ich hier nur für eine begrenzte Zeit lebe - trotz der vielen wunderschönen Erfahrungen.

Danke nochmals

Kim


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs