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Forum: "Frage zum Schülerbogen in Bayern"

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...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stumpelrilzchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.07.2006 21:32:42

Das spricht doch Bände für die Organisation unseres deutschen Bildungssystems, dass man sich hier auf einer Lehrerseite Rat suchen muss. Warum werden Lehrer nicht adäquat unterrichtet, was und wie sie etwas zu tun haben?
Ist kein Vorwurf an die Fragestellerin, sondern an das System.


komplette Schüleraktenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: indidi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.07.2006 21:39:11

Bei uns an der Förderschule (Bayern) kommen auch die kompletten Schülerakten an (mit Zeugnissen und allem drum und dran).
Egal ob die Schüler aus der Grundschule oder aus der Hauptschule kommen.

Die Übertrittszeugnisse wurden übrigens bei beiden Kindern (Realschule+Gymnasium) von der aufnehmenden Schule kopiert.


Auch eine Kopieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: streberin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.07.2006 22:40:42

des Übertrittszeugnisses befindet sich im Schülerbogen. Ich glaube also, wenn sich die aufnehmende Schule wirklich schlau machen will, kann sie aus dem Schülerbogen genügend herauslesen... Allerdings habe ich schon von etlichen Gymnasiallehrern gehört, dass sie sich doch schon lieber selbst ein Bild von den Kindern machen, da sie der Meinung der Grundschullehrer, "die sich doch schon ein wenig zu wichtig nehmen", nicht so ganz trauen.


Schülerbogen oder Schülerakt?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.07.2006 09:05:14 geändert: 03.07.2006 09:09:31

Bitte mehr begriffliche Deutlichkeit!!

aus einem Text der Schulberatung des KM:
Man muss hier unterscheiden zwischen "Schülerakt" und "Schülerbogen". Während der Schülerbogen gemäß § 16 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) ausschließlich die für den schulischen Bildungsweg wesentlichen Feststellungen, Beobachtungen und Empfehlungen enthalten darf, gehören zum Schülerakt neben dem Schülerbogen die Zeugnisdurchschriften und alle sonstigen Vorgänge, die den einzelnen Schüler betreffen, wie z.B. das Anmeldeblatt, Erklärungen der Erziehungsberechtigten, Urkunden, Bescheinigungen usw.

Trotzdem habt ihr Recht lt. §16/3 werden Bogen +Zeugnisdurchschriften weitergeleitet. (außer an Berufsschule)
Manchmal genügt tatsächlich ein Blick ins Gesetz und viel Schreiberei bleibt einem erspart.



elefant1


@elefantneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: streberin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.07.2006 14:03:03 geändert: 03.07.2006 14:42:43

Okay: Wir sprechen vom Schülerbogen, wenn wir Schülerakt meinen.


Naja, dunnemals, ;-)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: heidehansi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.07.2006 14:14:27

als ich anfing (jetzt kling ich schon wie meine eigene Großmutter ), da war der Schülerbogen halt der Bogen, der den ganzen Schülerakt aufgenommen hat. Das ging damals noch, weil die Zeugnisnoten nur in eine Tabelle des Schülerbogens eingetragen wurden, also viel weniger im Schülerakt enthalten war.


Zumindest fürneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.07.2006 14:03:18 geändert: 06.07.2006 14:03:34

die vierte Klasse ist jetzt alles klar;
Laut Mitteilung des KM ist die zusammenfassende Schülerbeurteilung am Ende der JGST. 4 aufgrund der neuen Grundschulzeugnisse nicht mehr erforderlich.

Was macht ihr denn jetzt mit der neuen Freizeit?


Neue Freizeit?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.07.2006 15:27:46

Wenn ich daran denke, dass ich für das Schreiben eines Zeugnisses der neuen Form ca. 2 Stunden brauche.


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