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Forum: "Klassenfahrt = Pflicht für Lehrer/innen?"

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Reisekostenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maxi0505 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2006 12:28:09

Auf welchen Paragrafen kann man sich denn wegen der Reisekosten berufen? Gibt es ein aktuelles Urteil ( NRW)? Gruß


Urteil des Bundesarbeitsgerichtesneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2006 17:04:28 geändert: 22.09.2006 17:14:54



Für Beamte nicht eindeutig geregeltneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2006 17:17:03


Kommentar und Erläuterungenzu rfalios Link
http://www.4teachers.de/url/353


Wenn der Kommentarneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.09.2006 20:17:51

zum Urteil stimmt, gilt aber zumindest folgendes:
die Gesamtkonferenz (Schulkonferenz) kann nicht festlegen, dass jeder Lehrer mit seiner Klasse fahren muss! Außerdem gilt immer noch die Kostenerstattung und es kann mich niemand zwingen auf die Kostenerstattung zu verzichten! schließlich krieg ich es ja von der Steuer auch nicht 1:1 erstattet.


und damitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.09.2006 20:28:04

hat man einen Hebel in der Hand, wenn sich das Kollegium einig ist.
Wenn allerdings einige eher Reiseveranstalter als Lehrer sind, au backe...
rfalio


Niemand muss die Verzichtserklärung unterschreibenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dojope Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.10.2006 13:15:13

Wenn Angestellte die Verzichtserklärung unterschreiben, haben sie meines Wissens trotzdem Anspruch auf Vergütung, da die Verzichtserklärung für rechtswidrig befunden wurde. Allerdings würde ich sie dann lieber erst gar nicht unterschreiben. Wenn Beamte dieselbe Klausel unterschreiben, haben sie meines Wissens nach nicht den gleichen Anspruch, da es hier kein gültiges Urteil gibt.

Da es insgesamt nicht mehr Geld im Topf gibt, wird aber nur umverteilt (mehr Geld für die Angestellten, wenn´s sie´s denn beantragen, und weniger für die Beamten). Die Schulleitungen achten daher im Allgemeinen darauf, dass solche Leute, die nicht auf die Erstattung verzichten wollen, nicht fahren.

Im Klartext heißt das, wie bereits gesagt wurde: Du unterschreibst nicht - du fährst nicht - fertig. Das wird bei uns auch so praktiziert. Wer bei uns nicht fahren will, der fährt auch nicht (was nicht heißt, dass man nicht versucht, ihn zu überreden....)


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