Wenn Angestellte die Verzichtserklärung unterschreiben, haben sie meines Wissens trotzdem Anspruch auf Vergütung, da die Verzichtserklärung für rechtswidrig befunden wurde. Allerdings würde ich sie dann lieber erst gar nicht unterschreiben. Wenn Beamte dieselbe Klausel unterschreiben, haben sie meines Wissens nach nicht den gleichen Anspruch, da es hier kein gültiges Urteil gibt.
Da es insgesamt nicht mehr Geld im Topf gibt, wird aber nur umverteilt (mehr Geld für die Angestellten, wenn´s sie´s denn beantragen, und weniger für die Beamten). Die Schulleitungen achten daher im Allgemeinen darauf, dass solche Leute, die nicht auf die Erstattung verzichten wollen, nicht fahren.
Im Klartext heißt das, wie bereits gesagt wurde: Du unterschreibst nicht - du fährst nicht - fertig. Das wird bei uns auch so praktiziert. Wer bei uns nicht fahren will, der fährt auch nicht (was nicht heißt, dass man nicht versucht, ihn zu überreden....)