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Forum: "Veranstaltungen der Ministerin Sommer zum Neuen Schulgesetz in NRW"

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Die Geschichte ist kurz erzählt,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2006 21:30:31

denn es war so, wie sfstöckchen es prophezeit hat: Die Ministerin hat erzählt und erzählt, hat vorher angekündigt, dass sie um 2o Uhr, die Veranstaltung begann pünktlich um 18 Uhr, leider einen nächsten Termin wahrnehmen müsse. Der Vortrag war einstündig angesetzt, daraus wurden fast eineinhalb Stunden. Nichts Neues erfahren, traurig war, dass sie immer wieder darauf hinwies, als es z.B. um die individuelle Förderung jedes Schülers ging, dass wir "kompetenten Kolleginnen und Kollegen" ("ich gehe davon aus, dass Sie gut sind") schon Wege fänden, wie wir das anstellten. Die Fragen zielten dann sehr auf die Reformierung der gymnasialen Oberstufe, was für mich persönlich erst mal nur als Mutter interessant war. Die Ministerin verwies aber, besonders als sich engagierte Eltern zu Wort meldeten, auf die "kurzen" Wege ("da muss man nicht immer den Dienstweg einhalten, .....Sie können mir Ihre Frage auch in meinen Kasten legen, ich werde das sofort überprüfen lassen...."). Sollen wir sie jetzt immer direkt anrufen?????? Dann rauschte sie ab, nicht ohne zu erwähnen, dass ihre Partei ja ein "C" im Namen hätte, deshalb wünschte sie uns "ganz im Ernst" Gottes Segen. Mit dem bin ich dann auch - unfallfrei - wieder nach Hause gefahren.
Insgesamt war die Veranstaltung m.E. schlecht besucht, es war ein Großteil an Eltern und auch SchülervertreterInnen anwesend (von meiner Schule waren beide Elternvertreter anwesend...). Mir hat es nichts gebracht,außer dass ich vor meinen Elternvertretern einen "guten Eindruck" hinterlassen habe und dass ich mal wieder alte Bekannte getroffen habe. Auf die wirklich wichtigen Fragen, die unseren Alltag jetzt entscheidend verändern (Versetzung der Regelfall, Wegfall der Schulbezirksgrenzen, früheres Einschulungsalter, individuelles Fördern im sogenannten Lernstudio, Kopfnoten, Noten schon im 2. Schuljahr, um nur eine kleine Auswahl zu nennen) habe ich keine Antwort bekommen.
Ich kann da nur cilias Meinung wiederholen und hinzufügen: wer weiß, wessen glorreiche Ideen wir in vielleicht 4 Jahren verwirklichen sollen????
Ach übrigens, über PISA wollte Frau Ministerin nicht reden, das "kann sie nicht mehr hören"!!!! Wer dann?


"Die Lehrer kriegen das schon hin"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2006 23:07:04

Das scheint der Dreh- und Angelpunkt der Sommerschen Politik zu sein. Clausine hat das in ihrem Bericht über die Veranstaltung nur wieder bestätigt.

@rhauda: Zum einen gibt es Kollegen, die sich schon immer so verhalten haben und sich auch immer so verhalten werden. Das ist bei denen aber kein Protest gegen irgendwelche Schulpolitik.
Dann , da hast du völlig recht, kriegen die engagierten Lehrer sowas von ihrer Einstellung den Kindern gegenüber nicht hin. Was bei uns (HS) ganz vorne steht bei dem Katalog der zu streichenden Dinge, sind die Versuche, Kinder von der Förderschule versuchsweise bei uns zu integrieren. Wir machen das, um den Kindern eine Chance zu geben. Und für die Kinder lohnt es sich auch in manchen Fällen. Aber der damit verbundene Zeit- und Kräfteaufwand ist so immens, dass ich oft denke, es geht nicht, wir können es nicht wirklich leisten. Und damit meine ich vor allem das ganze Drumherum, Termine mit Förderschulkollegen (die Stunden für Integrationsarbeit zur Verfügung haben, wir nicht), mit betreuenden Psychologen und das ständige Schreiben irgendwelcher Gutachten für irgendwelche Stellen. Und die Crashkurse in Englisch in Springstunden, damit die Kiddies hier nachziehen können. Wenn wir das gut machen, stehen im nächsten Halbjahr wieder welche auf der Matte, mit denen wir es mal versuchen sollen.

Ein anderer Punkt aber, wahrscheinlich vor allem an den Hauptschulen ist das Bedürfnis vieler Schulleiter, mit ihrer Schule in einem möglichst guten Licht zu stehen (eben nicht als Restschule). Und da gibt es eben zig Extraveranstaltungen, wird angeordnet. Und Fortbildungen, wenn es heißt vom Schulamt von jeder Schule muss mindestens einer kommen, dann muss von uns wirklich immer einer vom Minikollegium. Wird angeordnet, zack. Und ich setze mich permanent in die Nesseln, bin bei meinem Schulleiter schon völlig unten durch, weil ich des öfteren versucht habe, ihm klar zu machen, dass bestimmte Dinge es für unsere Schule nicht bringen, weil wir die eh nicht umsetzen können. Und auf solchen Zwangsfortbildungen bin ich dann die einzige, die bei der netten Einstiegsrunde ("Warum sind wir denn bloß alle hier und was erwarten wir denn jetzt von der Veranstaltung...") einfach sagt "Weil ich muss." Die anderen sagen das dann vielleicht in der Zigarettenpause vor der Tür. Und im eigenen Kollegium sage ich die Dinge in der Konferenz und kriege einen aufs Dach und die anderen sagens hinterher und nehmen sich dabei innerlich vor, dass sie das alles sowieso aussitzen werden und Hauptsache es klingelt irgendwann und das Geld ist auf dem Konto.
Und ich glaube diese Haltung ist unheimlich weit verbreitet und sie macht mich unheimlich wütend und deshalb ist auch dieser Beitrag sprachlich nicht vom feinsten, weil ich für geschliffene Sätze auch zu wütend bin.


ishaa


Schulgesetz teilweise verfassungswidrig!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sfstoeckchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.09.2006 13:18:35

Prof. Battis: Schulgesetz verstößt gegen Verfassung
DGB und GEW fordern Neuberatung im Landtag
Rechtsgutachten sieht Mitbestimmungsrechte der Lehrkräfte an Schulen verletzt

In einem von DGB und GEW in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten stellt der namhafte Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis, Humboldt-Universität zu Berlin, fest, dass die Regelungen im neuen Schulgesetz NRW zur Mitbestimmung der Lehrkräfte an Schulen nicht verfassungskonform sind. DGB und GEW fordern den Landtag NRW auf, das Schulgesetz neu zu beraten und die Mitbestimmung der Lehrerinnen und Lehrer in eigenverantwortlichen Schulen gesetzlich zu garantieren. Nur so könne die Rechtssicherheit an den Schulen wieder hergestellt und der Schulfrieden erhalten werden.

Mitbestimmung für Lehrer ausgehebelt

„Die Neuregelungen durch das Schulrechtsänderungsgesetz vom 27. Juni 2006 nähren den Verdacht, dass entgegen dem rechtsstaatlichen Gebot die Mitbestimmung der Lehrkräfte an den Schulen ausgehebelt werden soll“, erklärte Andreas Meyer-Lauber, Landesvorsitzender der GEW, anlässlich der Präsentation des Rechtsgutachtens vor der Presse heute in Düsseldorf. Wenn Schulen eigenverantwortlicher und selbstständiger handeln sollen, müsse qualifizierte Mitbestimmung in den Schulen durch demokratisch gewählte Personalräte gewährleistet werden. Das Schulgesetz NRW komme dem aber nicht nach. Meyer-Lauber forderte den Landtag auf, das Gesetz umgehend zu korrigieren: „Die Schulen des Landes brauchen Rechtssicherheit, gerade wenn sie sich selbstständig entwickeln sollen. Um den Schulfrieden zu erhalten, ist schnelles Handeln geboten.“

Schulgesetz verstößt gegen Verfassung

In dem Gutachten kommen Prof. Battis und PD Dr. Grigoleit zu dem Schluss, dass der Lehrerrat als schulisches Gremium schon mangels unmittelbarer Wahl durch die vertetenden Beschäftigten die Anforderungen an eine Personalvertretung nicht erfülle. Zudem dürfen Aufgaben, Kompetenzen und Verfahren der Mitbestimmung nicht der Regelung durch das Ministerium überlassen bleiben. „Damit“, so die Gutachter, „verstößt das neue Schulgesetz NRW gegen das Grundgesetz wie auch gegen die Landesverfassung NRW. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Verfassungsverstoß im Schulgesetz zur Nichtigkeit des Gesetzes insgesamt führt.“ Die Rechtsexperten fordern eine zeitnahe Nachbesserung des Schulgesetzes.

DGB und GEW: Schulsystem modernisieren, demokratische Mitbestimmung garantieren

DGB-Landesbezirksvorsitzender Guntram Schneider verwies auf die politische Bedeutung der Sicherung demokratischer Mitbestimmung in NRW: „Mitbestimmung ist im Grundgesetz garantiert. Wie in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes nehmen Lehrkräfte ihr dort verbrieftes Recht auf Interessenvertretung und qualifizierte Mitbestimmung durch die von ihnen gewählten Personalräte wahr.“ Schneider verwies auf die Zusagen der Landesregierung und des Ministerpräsidenten, das Land gemeinsam mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu modernisieren. „Deshalb“, so Schneider, „fordern wir qualifizierte Mitbestimmung, auch in den Schulen des Landes.“

GEW-Landeschef Meyer-Lauber stellte das Thema Demokratie und Mitbestimmung des Lehrpersonals in den Kontext von Schulentwicklung und moderner Bildungsreform. Die konservativ-liberale Landesregierung in NRW habe sich vorgenommen, mit dem neuen Schulgesetz „eines der modernsten Schulsysteme Europas“ zu schaffen, aber, so Meyer-Lauber wörtlich: „In ihrem Reformeifer hat sie jedoch offenbar übersehen, dass moderne Schulsystem – die PISA-Gewinner zeigen es – auch und gerade auf die Mitwirkung der Lehrerinnen und Lehrer setzen.“

Kurzdarstellung des Rechtsgutachtens von Battis/Grigoleit, Humboldt-Universität zu Berlin

Das Rechtsgutachten beschäftigt sich mit der Schulgesetznovellierung durch das „2. Schulrechtsänderungsgesetz“ vom 27. Juni 2006. Überprüft wird insbesondere, ob die Novellierung mit den rechtlichen Vorgaben für die Organisation und die Befugnisse der Personalvertretung nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) vereinbar ist und den Normen des Grundgesetzes und der Landesverfassung entspricht..

Nach dem neuen Schulgesetz (SchulG NRW) kann in Fragen der Mitbestimmung an die Stelle des Personalrats der sogenannte Lehrerrat treten. Rechtsstellung, weitere Aufgaben und Befugnisse des Lehrerrates soll nach dem Schulgesetz das Ministerium in einer Rechtsverordnung klären ( § 69 Abs. 4 SchulG NRW).

Nach dem Grundsatz der „orts- und problemnahen Konfliktvermittlung“ hat der Landesgesetzgeber Mitbestimmung „vor Ort“ zu gewährleisten. Der Lehrerrat erfüllt aber die formellen Anforderungen des bisherigen Rahmenrechts nicht. Denn er ist ein schulisches Mitwirkungsgremium und keine Personalvertretung. Der Lehrerrat wird nicht unmittelbar nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, sondern von einem anderen Schulorgan, nämlich der Lehrerkonferenz, und damit „mittelbar“ gewählt. Damit verstößt das neue Schulgesetz NRW gegen die rahmenrechtliche Pflicht zur flächendeckenden Bildung von Personalvertretungen.

Die im Schulgesetz in § 69 Abs. 4 enthaltene Ermächtigung des Ministeriums zu einer Rechtsverordnung verstößt gegen den personalvertretungsrechtlichen Gesetzesvorbehalt, der sich aus Art. 75 Abs. 3 Grundgesetz zwingend ergibt. Der Landesgesetzgeber selber muss alle Regelungen erlassen, die zur Ausfüllung des bundesgesetzlichen Rahmen erforderlich sind und darf sie nicht an die Exekutive delegieren. Das im Schulgesetz vorgesehene Einvernehmen mit dem zuständigen Landtagsausschuss reicht als „parlamentarische Beteiligung“ nicht aus.

Die Regelungen über die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst gestalten grundrechtlich geschützte Lebensbereiche. Das Recht auf Mitbestimmung ist nicht nur Ausdruck des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG), sondern auch Instrument zum Schutz und zur Verwirklichung der Grundrechte der Beschäftigten im Arbeitsleben. Mitbestimmung im öffentlichen Dienst ist ihrer Natur nach institutionalisierte Interessenvertretung durch gewählte Beschäftigte. Sie dient der Kompensation des mit der Eingliederung in den Arbeitsprozess zwangsläufig verbundenen Verlusts von Selbstbestimmung des einzelnen Bediensteten und setzt an deren Stelle die kollektive Interessenwahrnehmung durch das Vertretungsorgan.

Der kompensatorische Charakter der Mitbestimmung weist das Personalvertretungsrecht als Regelung eines grundrechtlich geschützten Lebensbereiches aus. Dabei mag hier offen bleiben, ob Schutzpflichten des Staates für die Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) oder für die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) oder die hergebrachten Grundsätze aus Art. 33 Abs. 5 GG der Beschäftigten die Mitbestimmung insgesamt oder einzelne Regelungen verfassungsrechtlich geboten erscheinen lassen.

Es ist nicht auszuschließen, dass die festgestellten Verfassungsverstöße zur Nichtigkeit des Schulrechtsänderungsgesetzes insgesamt führen könnten. Zumindest verlangt die Nichtigkeit des § 69 Abs. 4 eine zeitnahe Nachbesserung des Gesetzes. Die Gutachter empfehlen, bis dahin die mitbestimmungsrechtlichen Kompetenzen der Schulleitungen auszusetzen.

Mehr dazu unter www.gew-nw.de/


Und sie wissen es doch...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.10.2006 23:44:36 geändert: 10.10.2006 23:46:42

...wie es aussieht an den Schulen...
Siehe da:
www.4teachers.de/url/411

Hat mich schon gewundert, wie realistisch die Arbeit an den Hauptschulen da gesehen wird.
Umso gespannter war ich natürlich auf die Ratschläge. Zumal ja ausdrücklich gesagt wurde, dass viele Schüler eigentlich eine Einzelbetreuung bräuchten, und dass man Förderung in großen Gruppen eigentlich vergessen könnte. Und siehe da, Bewegungs- und Entspannungselemente in den Unterricht einbauen, wer hätte das gedacht
Nur das mit der Massage hätte ich gerne noch näher erklärt bekommen. Dass die Schüler sich gegenseitig massieren sollen, kann ja kaum gemeint sein (da einige kaum in der Lage sind, nebeneinander zu sitzen ohne sich an die Gurgel zu gehen), dass ich alle Schüler massiere, nun ja, da ginge doch viel Unterrichtszeit drauf. Vielleicht heißt es ja, dass ich nach jeder Stunde eine Massage bekomme??

Nun denn, jetzt warte ich noch auf den Sozialpädagogen und die Schauspieler und die Eröffnung eines Jugendheims in der Nähe, den Rest machen wir schon.
Ist doch alles eigentlich ganz einfach, nicht wahr?
Muss man uns nur mal sagen.


@ishaaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: essen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.10.2006 09:34:46

Ich habe gerade Deine Beiträge gelesen. Da ich früher an der HS gearbeitet habe, kann ich es sehr gut verstehen. Förderarbeit, Integration, Nachhilfe und das alles ohne Stundevergütung.
Massageübungen habe ich noch nicht gesehen. Ich musste so lachen, als ich es gelesen habe.
Kopf hoch, und lächlen.
Viele Grüße
essen


I L F Eneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: 95i Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.10.2006 20:36:07

Wie ich diese Abkürzeritis liebe. grrr!


Gleiches Recht für alle !neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sfstoeckchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.10.2006 22:40:15

Frau Sommer kennt die Alltagsprobleme und mögliche Lösungen. Nu will ich ja nicht direkt alle meine Kinderlein mit in die Schule schleppen, aber einen entsprechenden Arbeitsplatz hätte ich denn schon gerne. Vielleicht könnte ich ja dann das heimische Arbeitszimmer, das ich im nächsten Jahr nicht einmal mehr von der Steuer absetzen darf, wieder der privaten Nutzung zuführen?!
http://www.4teachers.de/url/435


Tja, wer kennt das nicht...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.10.2006 00:14:58

aber liebe Frau Sommer, an der Schule sieht das leider so aus, dass ich als alleinerziehende Teilzeitbeschäftigte die mühsam gefundene Betreuung in solchen Fällen dann gleich noch zwei Stunden länger bezahlen kann, weil ich kranke Kollegen vetreten muss, natürlich ohne das bezahlt zu bekommen!!
Aber sowas wie 'nen Arbeitsraum mit Computer, also das brauchen doch wirklich nur die im Ministerium, was sollen wir als LehrerInnen denn damit. Ist doch höchstofffiziell festgestellt worden, dass wir das gar nicht brauchen...
Ich habe mein Kindlein übrigens tatsächlich in solchen Fällen als es noch kleiner war, mit in die Schule genommen, zum Glück bin ich an einer Schule, wo das kein Problem darstellt. Mittlerweile wendet es sich bei einem solchen Vorschlag natürlich schaudernd ab. Nichts geht über einen Vormittag ohne Schule und ohne Mama vor der Glotze...


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